Beiträge von Franz-Josef

    Hallo,

    ich habe eine Frage wie es sich rechtlich mit der Kündigungsfrist in folgendem Fall verhält:

    Im Vertrag wird das Mietverhältnis wie folgt beschrieben:

    "Vermietet wird zur alleinigen vorübergehenden Nutzung ein (...)Zimmer(...)."


    Des weitern findet sich im Vertrag folgende Klausel:

    "Das Mietverhältnis kann mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten jeweils zum 31.05. bzw. 31.10. eines
    jeden Jahres gekündigt werden. Eine Kündigung außerhalb dieser Frist ist möglich soweit der Mieter einen
    geeigneten Interessenten als Nachmieter vorschlägt."

    Wie verhält es sich mit der Kündigungsfrist? Ich plane dort als Student zu Wohnen und meinen Lebensmittelpunkt dorthin zu verlegen, der Vermieter ist sich der Dauer des Studiums von 3 Semestern bewusst.

    Ist diese Klausel gültig? Handelt es sich nicht in diesem Fall um ein unbefristetes Mietverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten, unabhängig der angegebenen Daten? Kann der Vermieter generell zur Nachmietersuche verpflichten?

    Vielen Dank

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