Nebenkosten Abrechnung

  • Hallo Leute,

    habe vor ein paar Tagen meine Nebenkostenabrechnung bekommen. Aber erstmal zu den Fakten: Der Mietvertrag läuft seit dem 01.11.2013. Bin aber aufgrund von Prüfungen erst zum 14.12 richtig eingezogen. Davor ein paar mal Möbel gebracht usw. Die Heizung war immer aus, war ja auch ein warmer November bzw. Dezember. Nun habe ich vor ein paar Tagen meine Nebenkostenabrechnung bekommen und soll ca. 60€ nachzahlen :mad:
    Installiert sind an den Heizkörpern die Zähler von Ista. Nun frage ich mich, soll ich das so hin nehmen und bezahlen oder gibt es irgendeine Möglichkeit dieses nicht bezahlen zu müssen. Meine Vermieter zeigen sich sehr uneinsichtig, sehe es allerdings nicht wirklich ein, für meinen Vormieter die Heizkosten zu zahlen....
    Achso, der Abrechnungszeitraum ist vom 1.1-31.12.13 und wurde anhand der Wärmetage aufgeteilt.
    Nur noch mal eben zum vergleich. Der jetzige Stand der Wärmeeinheiten im Wohnzimmer liegt heute bei 81. Die Gesamtmenge Letzen Jahres war bei 745. Denke dadran sieht man schon das ich nicht wirklich viel heize.
    Vielen Dank schon einmal für eure Tipps .

    LG


  • Der Mietvertrag läuft seit dem 01.11.2013. Bin aber aufgrund von Prüfungen erst zum 14.12 richtig eingezogen.

    Die Berechnung Ihrer Heizkosten ist für November und Dezember vorzunehmen. Ob Sie sich in der Wohnung aufhalten oder nicht ist nur für den Teil "Verbrauchskosten" relevant. Die Grundkosten haben Sie für den gesamten Mietzeitraum zu tragen.

    Zitat

    Nun frage ich mich, soll ich das so hin nehmen und bezahlen oder gibt es irgendeine Möglichkeit dieses nicht bezahlen zu müssen.

    Sie können natürlich gegen eine unrichtige Berechnung Widerspruch einlegen. Das geht aber nur mit einer Begründung(wohl logisch).
    Hier kann Ihnen keine Hilfe hinsichtlich einer Entscheidung gegeben werden, da hier im Forum aus verständlichen Gründen ohne Vorlage eine solche Aussage nicht getroffen werden kann.

    Zitat

    Meine Vermieter zeigen sich sehr uneinsichtig, sehe es allerdings nicht wirklich ein, für meinen Vormieter die Heizkosten zu zahlen....

    Wenn Sie glauben, Kosten des Vormieter zahlen zu müssen, sollten Sie das beweissicher auch gegenüber dem Vermieter begründen.
    Mit allgemeinen Aussagen ist niemanden geholfen und auch ich würde ohne konkreten Grund Ihnen nicht folgen.

    Zitat

    der Abrechnungszeitraum ist vom 1.1-31.12.13 und wurde anhand der Wärmetage aufgeteilt.

    Wenn keine Zwischenablesung erfolgt ist, kann nach sogenannten Gradzahltagen abgerechnet werden. Näheres im Internet.
    Rechnen Sie anhand der Gradtagszahlentabelle nochmals alles genau nach. Einen anderen Weg gibt es nicht.
    Achten Sie darauf, das Ihnen keine Nutzerwechselgebühr berechnet wurde. Das sind Verwaltungskosten und sind vom Vermieter zu tragen. Wird aber gern bei der Heizkostenabrechnung den Mietern untergeschoben.

  • Hallo Hannes,

    meinem Vorbeter schliesse ich mich an. Besonders bei unterjährigen Heizkostenabrechnungen können schon mal gefühlte Benachteiligungen aufkommen. Solche "Probleme" kennen wir hier zur Genüge - auch die verschiedensten Argumente der Fragesteller...

  • Zitat

    Achso, der Abrechnungszeitraum ist vom 1.1-31.12.13 und wurde anhand der Wärmetage aufgeteilt.

    Und machen für November und Dezember zusammen 280 Gradtage von 1000 des ganzen Jahres. Man kann auch sagen 28 % der tatsächlichen Jahresheizkosten.

    Weiter ist zu berücksichtigen das Heizkosten zu 30 oder 50 % nach der Wohnfläche abgerechnet werden. Da zahlt man quasi, auch wenn man selbst nicht oder nur wenig heizt, einen Teil der Heizkosten für die anderen Mieter, nicht den Vormieter, mit.

    Mietbeginn in der Heizperiode hat fast immer eine Nachzahlung zur Folge. Mit nur 60 € Nachzahlung bist Du noch gut weggekommen, auch Dank des milden Winters.

    Zitat

    Nun frage ich mich, soll ich das so hin nehmen und bezahlen oder gibt es irgendeine Möglichkeit dieses nicht bezahlen zu müssen.

    Dir steht es natürlich zu Einsicht in die Originalbelege beim Vermieter zu nehmen und die Abrechnung prüfen zu lassen.

    Aber so weit man das aus der Ferne beurteilen kann und ohne die Abrechnung gesehen zu haben scheint das korrekt zu sein.

    Die jetzige Nachzahlung relativiert sich ja wenn Du einen kompletten Abrechnungszeitraum (mit und ohne Heizmonate) dort gewohnt hast.

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