Mieter untersagt Nachmieter

  • Hallo,

    ich muss leider ab dem 1. August aus meiner Wohngemeinschaft ausziehen, da ich beruflich nicht in der selben Stadt bleiben kann. Das Ganze erfuhr ich auch kurzfristig, habe dem Vermieter aber unmittelbar einen Brief geschrieben, dass ich ausziehen werde, meine Mitbewohner aber bleiben werden. Ich habe ihn in dem Brief gefragt, ob es in Ordnung wäre wenn wir einen Nachmieter für meinen Teil des Vertrags finden.
    Der Vermieter war leider im Urlaub und hat den Brief erst gestern erhalten (nach 3 Wochen). Mittlerweile haben wir auch einen Nachmieter der zum 1. August einziehen würde.

    Das Problem ist jetzt, dass der Vermieter nicht will, dass mein Mietvertrag übernommen wird, er will keine WG mehr. Meine Mitbewohner würden die Wohnung auch zu zweit übernehmen, müssten aber aus Kostengründen den potentiellen Nachmieter als Untermieter aufnehmen. Das will der Vermieter aber auch nicht, da er sagt, "das Haus ist kein Studentenwohnheim".
    Kann der Vermieter die Untermiete untersagen, und muss ich in dem Mietvertrag bleiben wenn meine Mitbewohner nicht ausziehen? Ich möchte nämlich auch nicht für eine Wohnung haften in der ich nicht wohne.

    Gruß Eva

  • Hallo evkri,

    Das Problem ist jetzt, dass der Vermieter nicht will, dass mein Mietvertrag [von einer anderen Person] übernommen wird, er will keine WG mehr."
    Das ist ihm so freigestellt.

    "Meine Mitbewohner würden die Wohnung auch zu zweit übernehmen, müssten aber aus Kostengründen den potentiellen Nachmieter als Untermieter aufnehmen. Das will der Vermieter aber auch nicht, da er sagt, "das Haus ist kein Studentenwohnheim"."
    Auch das ist ihm freigestellt.

    "Kann der Vermieter die Untermiete untersagen,"
    Ja.

    "und muss ich in dem Mietvertrag bleiben wenn meine Mitbewohner nicht ausziehen? Ich möchte nämlich auch nicht für eine Wohnung haften in der ich nicht wohne."
    Wenn Dein VM Dich aus dem MV nicht entlässt, bleibst Du drin...

  • Soll das bedeuten, dass eine WG keinerlei Rechte hat?
    Der Vermieter hat uns ja auch vor 4 Jahren einziehen lassen und bei anderen WGs im Haus hat er auch Nachmieter akzeptiert. Die Wohnung wird in Zukunft ja nicht anders genutzt als früher.

  • Hallo evkri,

    "Soll das bedeuten, dass eine WG keinerlei Rechte hat?"
    Hat mit WG nichts zu tun. Vertrag ist Vertrag, in Eurem MV könnt Ihr alles nachlesen. Ausserdem gelten die Rechtssprechung und das BGB.

    "Der Vermieter hat uns ja auch vor 4 Jahren einziehen lassen und bei anderen WGs im Haus hat er auch Nachmieter akzeptiert."
    Andere MVs haben mit Eurem MV nichts zu tun.

    "Die Wohnung wird in Zukunft ja nicht anders genutzt als früher."
    Jedoch von einem anderen Mieter...

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