In meinem Mietvertrag ist ein Stellplatz in der Miete enthalten. Ab März bis Juli ist dieser nur eingeschränkt zu nutzen. Jeden Tag ist der Wagen von vorne bis hinten mit Vogelkot beschmutzt. Die Waschanlage hat mich mehrmals schon abgelehnt, da die Verschmutzungen ohne Folgen nicht zu reinigen sind. Ich muss diese jedes Mal in stundenlanger Arbeit mit der Hand beseitigen. Meine Vermieterin beeindruckt dieses nicht und beruft sich darauf das keine Taubenplage In der Stadt vorlage.
Wie gehe ich jetzt weiter vor?
Ich kann den Stellpaltz nicht ordnungsgemäß nutzen. Ist eine Mietminderung gerechtfertigt?
Stellplatz aufgrund durch massive Verschmutzungen von Vogelkot nicht zu nutzen!
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norderlight -
23. März 2014 um 11:18 -
Erledigt
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In meinem Mietvertrag ist ein Stellplatz in der Miete enthalten. Ab März bis Juli ist dieser nur eingeschränkt zu nutzen. Jeden Tag ist der Wagen von vorne bis hinten mit Vogelkot beschmutzt. Die Waschanlage hat mich mehrmals schon abgelehnt, da die Verschmutzungen ohne Folgen nicht zu reinigen sind. Ich muss diese jedes Mal in stundenlanger Arbeit mit der Hand beseitigen. Meine Vermieterin beeindruckt dieses nicht und beruft sich darauf das keine Taubenplage In der Stadt vorlage.
Wie gehe ich jetzt weiter vor?
Ich kann den Stellpaltz nicht ordnungsgemäß nutzen. Ist eine Mietminderung gerechtfertigt?Den gleichen "Mist" hatte ich vor Jahren in meinem Haus. Die Mieter zogen nach 6 Jahren aus, putzten den Balkon und
Handlauf nicht mit dem Hinweis, es seien ja die Vögel aus meinem Garten die den Balkon vollsch....en, also putz selber.
Man braucht schon viel Humor für solche Vögel.....
banane -
Mir ist nicht bekannt, dass ein vollgeschissenes Auto auf einen Stellplatz zu einer Mietminderung reicht.
Der Vermieter stellt Ihnen per Vertrag einen Stellplatz zur Verfügung und das wars dann. Sollte allerdings im Mietvertrag ein vogelscheißfreier Platz vereinbart sein, haben Sie gute Karten.
Ein wenig Hoffnung haben Sie vielleicht noch im Internet ein Urteil eines fröhlich gesonnenen Richters zu finden.
Aber ob sein Kollege diese Freude mit ihm teilt, wage ich zu bezweifeln. -
[QUOTE=norderlight:
"In meinem Mietvertrag ist ein Stellplatz in der Miete enthalten."
- Dein Pech, dass er nicht separat vermietet wurde, denn dann könntest Du ihn kündigen."Ab März bis Juli ist dieser nur eingeschränkt zu nutzen. Jeden Tag ist der Wagen von vorne bis hinten mit Vogelkot beschmutzt. Die Waschanlage hat mich mehrmals schon abgelehnt, da die Verschmutzungen ohne Folgen nicht zu reinigen sind. Ich muss diese jedes Mal in stundenlanger Arbeit mit der Hand beseitigen. Meine Vermieterin beeindruckt dieses nicht und beruft sich darauf das keine Taubenplage In der Stadt vorlage."
- Dein persönliches Pech..."Wie gehe ich jetzt weiter vor?"
- Weder vor noch zurück...
"Ich kann den Stellpaltz nicht ordnungsgemäß nutzen. Ist eine Mietminderung gerechtfertigt?"
- Nein. -
Den gleichen "Mist" hatte ich vor Jahren in meinem Haus.
Im Haus ist das bestimmt übel. :eek:Der Vermieter stellt Ihnen per Vertrag einen Stellplatz zur Verfügung und das wars dann. Sollte allerdings im Mietvertrag ein vogelscheißfreier Platz vereinbart sein, haben Sie gute Karten.
Im ersten Moment hätte ich auch so geantwortet.Aber mitvermietet heißt ja auch: Der Stellplatz spielt ein Stückchen in die Miete mit hinein. Wenn der Platz nun für den ihm zugedachten Zweck nicht taugt, weil dort ein Auto über alle Maße verschmutzt wird, wird vielleicht ein anderer Schuh draus.
Vielleicht ist es auch so, dass wenn das dem Vermieter bekannt gewesen wäre, er das Fleckchen nicht als Stellplatz hätte mitvermieten dürfen? Und ein Mieter, der das vorher gewusst hätte, hätte vielleicht die ganze Wohnung nicht gemietet, weil er nicht gewusst hätte, wohin mit dem Auto.
Will sagen:
Ich bin mir bei der Geschichte nicht sicher, ob das wirklich nur unter höherer Gewalt und persönliches Pech abzulegen ist.P.S.: "Mietrecht Vogelkot" als Suchbegriffe für Herrn Guugel, entlockt ihm durchaus ein paar Geschichten. Habe die aber nicht gelesen ...
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Wenn der Platz nun für den ihm zugedachten Zweck nicht taugt, weil dort ein Auto über alle Maße verschmutzt wird, wird vielleicht ein anderer Schuh draus.Fallen Sie nicht schon wieder in Phantastereien ein. Nächstens heizt das Auto im Sommer so sehr aus, das beim Betreten dessen Lebensgefahr besteht.
§ 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.[/QUOTE]
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Fallen Sie nicht schon wieder in Phantastereien ein. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.[/I]
Ich bin weder ein Phantast, noch bin ich blind!Was willst Du mit dem Gesetzestext ausdrücken? Dass Du denkst, das sei unerheblich?
Gut, hat dann wohl jeder zur Kenntnis genommen.Wenn Du dann bei Gelegenheit auch nochmal speziell zu den von mir angebrachten Zweifeln seriös Stellung beziehen möchtest - zum Beispiel um die Zweifel mit Argumenten zu entkräften (ja, so geht das in einer Diskussion) -, könnte das dem Fragesteller sogar helfen.
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Wo fängt den dann die erhebliche Minderung an bei Ihnen an?
Beim Fliegenschieß oder eher schon beim Mückenschieß?Dazu gibt es, Gott sei Dank, keine Definition. Das entscheidet letztendlich nur ein Gericht; und wie das ausfallen kann sollten Sie schon mal wissen.
Sie sollten den Fakt des Fragestellers zur Kenntnis nehmen und eine Antwort im Sinne des Gesetzgebers erteilen.
Vermutungen und "Wäre, wenn" sind hier nicht hilfreich. -
Wo fängt den dann die erhebliche Minderung an bei Ihnen an?
Beim Fliegenschieß oder eher schon beim Mückenschieß?Dazu gibt es, Gott sei Dank, keine Definition. Das entscheidet letztendlich nur ein Gericht; und wie das ausfallen kann sollten Sie schon mal wissen.
Sie sollten den Fakt des Fragestellers zur Kenntnis nehmen und eine Antwort im Sinne des Gesetzgebers erteilen.
Vermutungen und "Wäre, wenn" sind hier nicht hilfreich.Nun gut, es ist ein Forum, wo schließlich jeder seine Meinung beisteuern kann. Ob Sie dem Fragesteller nützt, kann nur er allein entscheiden.
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Beim Fliegenschieß oder eher schon beim Mückenschieß?
Auch Doppelpostings machen Rächtsschraipfähler nicht korrekter...:o -
Entschuldigung, kam mir schon irgendwie geschossen vor
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Ein von Vögeln zugesch*** PKW-Stellplatz wird wahrscheinlich nicht für eine Mietminderung genügen. Der Stellplatz ist ja dennoch nutzbar um ein Auto abzustellen. Ob es zugekackt wird, spielt keine Rolle. Das ist die Natur und da hat kein Mensch einen Einfluss drauf.
Was Du machen kannst: Kauf Dir so eine PKW-Plane, die Du über das Auto ziehen kannst.Zudem: Du hast Dir ja bestimmt bei der Wohnungsbesichtigung auch den Stellplatz zeigen lassen. Da hast Du gesehen, dass in der Nähe ein Baum steht (oder sont etwas, wo Vögel sich gerne aufhalten). Somit wird wahrscheinlich jedes Gericht sagen, dass Dir das bei der Anmietung bekannt hätte sein müssen.
Aber Sicherheit kann dir nur ein Mietrechtsanwalt geben. Der kann Dir eine Rechtsberatung geben, die ein Forum nicht geben kann und darf.
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