Vermieter verlangt Grundsteuer

  • Hallo,

    ich wollte gerne diese Frage in der Nebenkosten-Betriebskosten Abteilung stellen, aber aus unerklärlichen gründen bin ich immer auf dieser Seite ausgeloggt, deshalb stelle ich Sie hier.

    Unser Vermieter hat uns die Grundsteuer-Rechnungen von unserer Wohnung zugesendet und möchte nun, dass wir diese bezahlen.
    Allerdings gehört die Grundsteuer laut BetrKV zu den Nebenkosten.
    Also:
    Heizkosten
    Kosten für die Wasserversorgung und -erwärmung
    Gebühren für Abwasser
    Gebühren für die Müllabfuhr
    Kosten für die Straßenreinigung
    "Grundsteuer"
    Kosten für einen Hausmeister oder Reinigungs- und Gartenarbeiten
    Kosten für Haftpflicht- oder Gebäudeversicherungen
    Im Mietvertrag selber steht nichts davon, dass die Grundsteuer separat vom Mieter zu bezahlen ist, also müsste sie schon in den Nebenkosten enthalten sein, die wir immer bezahlt haben.

    Nebenkosten sind bei uns im Mietvertrag als Betriebskosten deklariert.


    Ist er im Recht oder nicht?

    Gruß

  • Hallo DirtyBady,

    Nebenkosten sind quasi Betriebskosten, zu denen gehören auch noch die Heizkosten.
    Bitte lies' Dir die Betriebskostenverordung durch.
    Falls im Mietvertrag vereinbart wurde, dass der Mieter die BK gem. BetrkVO *) zu übernehmen hat, ist der VM aus dem Schneider.

    PS: Das Forum hat Softwareprobleme. Drücke bitte bei springendem Bild F5.

    PPS@Fragesteller: *) oder er müsste im MV die einzelnen BK-Posten separat aufzählen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (22. März 2014 um 16:55)

  • Die Grundsteuer kann auf die Mieter umgelegt werden. Das geschieht dann in der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Von einer gesonderten "Rechnungsstellung" an den Mieter habe ich so noch nichts gehört.

    War die Grundsteuer denn sonst in der Nebenkostenabrechnung enthalten?

  • Nebenkosten sind quasi Betriebskosten, zu denen gehören auch noch die Heizkosten.


    Wurde nicht bezweifelt.

    Bitte lies' Dir die Betriebskostenverordung durch.


    Hat er doch getan.

    Falls im Mietvertrag vereinbart wurde, dass der Mieter die BK gem. BetrkVO zu übernehmen hat, ist der VM aus dem Schneider.


    Sicher? Ausserhalb einer Nebenkostenabrechnung??

  • Also bei mir steht im Mietsvertrag drin das die Nebenkosten die Betriebskosten laut BetrkVO sind.
    Dann haben wir zum Vertrag die BetrkVO mitbekommen und da steht: Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstückes, "hierzu gehört namentlich die Grundsteuer.

    Dann ist es im meinen Nebenkosten enthalten oder nicht?

  • [QUOTE=DirtyBady:

    "bei mir steht im Mietsvertrag drin das die Nebenkosten die Betriebskosten laut BetrkVO sind."
    - Damit ist nicht vereinbart, dass bzw. ob Du welche zu übernehmen hast.

    "Dann haben wir zum Vertrag die BetrkVO mitbekommen und da steht: Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstückes, "hierzu gehört namentlich die Grundsteuer."
    - Wie vor.

    "Dann ist es im meinen Nebenkosten enthalten oder nicht?"
    - Richtig, enthalten oder nicht enthalten...:confused:

  • Die BetrkVO sagt, was als Betriebskosten gilt und somit als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden kann, aber nicht muss.

    Dann ist es im meinen Nebenkosten enthalten oder nicht?


    Die Frage ergibt nur Sinn, wenn im Mietvertrag pauschale Nebenkosten vereinbart wären.

    Also, was hast Du lt. Mietvertrag vereinbart: Pauschale Nebenkosten oder eine Nebenkostenvorauszahlung?

    Hast Du jemals Nebenkostenabrechnungen erhalten?

    Wenn ja, war dort die Grundsteuer mit abgerechnet?

  • Leider haben wir noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten, wir Wohnen erst seit März 2013 in der Wohnung.
    Wir bezahlen 140€ Nebenkostenvorauszahlung, also 1580€ Nebenkosten im Jahr.
    Die Grundsteuer die der Mieter möchte ist 195€ für letztes Jahr und gleich für dieses Jahr. Er hat uns die Rechnungen der Stadt geschickt und wir sollen doch das Geld auf sein Konto Überweisen.
    Wir haben nun einfach das gefühl das wir die Grundsetuer doppelt bezahlen da wir denken das diese in den Nebenksoten enthalten ist.
    Im Mietsvertrag steht nicht drin das die Grundsteuer separat zu bezahlen ist, bzw. das sie nicht in den Nebenkosten enthalten ist.

  • Warten Sie mal die Betriebskostenabrechnung für 2013 ab und dann sehen Sie weiter. Nornalerweise müsste der Betrag dort ausgewiesen werden. Ist er es nicht, können Sie den Betrag für 2013 gesondert überweisen.
    Für 2014 würde ich keine Vorabüberweisung vornehmen. Mir ist bekannt, das die Grundsteuer vierteljährlich an die Stadt zu entrichten ist.

  • Warten Sie mal die Betriebskostenabrechnung für 2013 ab und dann sehen Sie weiter. Nornalerweise müsste der Betrag dort ausgewiesen werden.


    Eben!

    DirtyBady
    Ich würde dem Vermieter schreiben, dass ich das in der Nebenkostenabrechnung erwarte. Dafür leistet man schließlich Nebenkostenvorauszahlungen.

  • DirtyBady
    Ich würde dem Vermieter schreiben, dass ich das in der Nebenkostenabrechnung *) erwarte. Dafür leistet man schließlich Nebenkostenvorauszahlungen.


    *) - falls mietvertraglich vereinbart - aber das scheint der Fragesteller wohl noch nicht begriffen zu haben...


  • "bei mir steht im Mietsvertrag drin das die Nebenkosten die Betriebskosten laut BetrkVO sind."
    - Damit ist nicht vereinbart, dass bzw. ob Du welche zu übernehmen hast.

    Irrtum.

    Damit ist vereinbart das alle Betriebskosten laut Betriebskostenverordnung vereinbart sind.

    Sofern sie denn tatsächlich anfallen/entstehen.

  • Zitat

    Nebenkosten sind bei uns im Mietvertrag als Betriebskosten deklariert.

    Betriebskosten ist die eigentlich korrekte Bezeichnung für die umgangssprachlichen Nebenkosten.

    Soweit korrekt.

    Die Grundsteuer gehört, sofern vertraglich vereinbart, zu den umlegbaren Neben-/Betriebskosten.

    Ich Vermute mal es ist eine ETW die Du gemietet hast.

    Dann ist der VM, vermute ich auch, mit der Abrechnung, gelinde gesagt, etwas überfordert. Im Klartext, der hat keine Ahnung davon.

    Da er, der Vermieter, die Grundsteuer direkt an die Kommune zahlen muß, meint er wohl das er sie auch direkt an Dich als Mieter weiter reichen kann.

    Irrtum sprach der Igel und stieg von der Bürste.

    Das kann der Vermieter nur innerhalb der Abrechnung über die Betriebskostenabrechnung.

  • Auch die Übernahme durch den Mieter...?


    Ich denke, ja. Genau das wird ja durch den Satz ermöglicht.

  • Soweit hab ich das alles schon verstanden, allerdings muss es doch im Mietvertrag vereinbart sein das der Mieter die Grundsteuer separat bezahlen muss.

    Vor allem, er hat uns ja Grundsteuer für letztes Jahr geschickt, und gleich noch die für dieses Jahr, also Quasi wir solle es für dieses Jahr im Voraus bezahlen.

    Mir kommt das irgendwie seltsam vor, ein Freund von mir hat eine Bekannte die sich mit dem Auskennt und die Schaut sich das mal an.
    Ich bezahl erstmal nichts bevor ich keine Nebenkostenabrechnung gesehen habe.

    Ich hab noch einigen bekannte gefragt wie das bei denen so abläuft, und bei allen ist es so das die Grundsteuer in den Nebenkosten ( Betriebskosten) mit verrechnet ist.

    Gruß

  • Ich bezahl erstmal nichts bevor ich keine Nebenkostenabrechnung gesehen habe.

    Ich hab noch einigen bekannte gefragt wie das bei denen so abläuft, und bei allen ist es so das die Grundsteuer in den Nebenkosten ( Betriebskosten) mit verrechnet ist.


    Jahaaa ;), das versuche zumindest ich (aber auch andere) Dir ja die ganze Zeit zu sagen.

  • Soweit hab ich das alles schon verstanden, ...

    Schön.

    Jetzt muß nur noch Dein Vermieter verstehen das er die Grundsteuer nicht separat "kassieren" darf, sondern zusammen mit den anderen Nebenkosten abrechnen muß.

    Vielleicht kannst Du ihm das ja verklickern:cool:


    Zitat

    Ich bezahl erstmal nichts bevor ich keine Nebenkostenabrechnung gesehen habe.

    Jepp

  • ..., und bei allen ist es so das die Grundsteuer in den Nebenkosten ( Betriebskosten) mit verrechnet ist.


    Tipp: Bleib' bei "Betriebskosten", das klingt gesetzeskondomer und fachmännischer.:rolleyes:

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