Hallo:o
ich bin neu hier und habe folgendes Problem.
Darf der Vermieter die Gesamtgrundfläche jedesmal ändern?
Mit der Begründung das der Dachboden jetzt mit vermietet ist und vorher halt nicht.
Ich hoffe ihr könnt mir folgen.
Danke Biene
Hallo:o
ich bin neu hier und habe folgendes Problem.
Darf der Vermieter die Gesamtgrundfläche jedesmal ändern?
Mit der Begründung das der Dachboden jetzt mit vermietet ist und vorher halt nicht.
Ich hoffe ihr könnt mir folgen.
Danke Biene
Ihre Angaben sind zu mager. Wenn Sie eine Antwort möchten, sollten Sie schon etwas mehr erläutern.
Hallo,
also die Gesamtgrundfläche war seit 2008 immer 483 qm2, dann in dieser Abrechnung waren sie plötzlich 502,00 qm2.
Der Vermieter hat gesagt das er zur Dachgeschosswohnung den Dachboden mit vermietet hat und sich die Gesamtgröße deshalb erhöht hat und es zu unseren Gunsten ist. Ich hätte gerne gewusst warum der Dachboden nicht vorher schon in den Gesamtkosten mit drin war?
Lieben vielen dank
Biene
Ich hätte gerne gewusst warum der Dachboden nicht vorher schon in den Gesamtkosten mit drin war?
Jetzt glauben Sie doch nicht etwa, das das hier wildfremde Leute wissen. Ich habe da Zweifel.
die Gesamtgrundfläche war seit 2008 immer 483 qm2, dann in dieser Abrechnung waren sie plötzlich 502,00 qm
Freue Dich doch, denn somit ist Dein prozentualer Anteil geringer geworden - es sei denn, dass Dir der Dachboden zugeordnet worden ist.
Hallo,
doch, ich habe eigentlich schon gedacht das mir hier jemand helfen kann.
Darf man denn die Gesamtgrundfläche einfach abändern?
LG Tanja
Ja klar ist das gut für mich , wollte aber wissen ob das dann auch rückwirkend für die anderen Abrechnungen gilt?
Ja klar ist das gut für mich , wollte aber wissen ob das dann auch rückwirkend für die anderen Abrechnungen gilt?
Rückwirkend wohl nicht. Änderungen könnte ich mir vorstellen, wenn - eben wie bei Dir - neue WF durch Ausbau hinzugekommen sind, oder die Wohnflächenverordnung angewandt wurde. Habe ich in meiner Immobilie auch schon durchexerziert.
In der NK-Abrechnung muß immer, egal ob vermietet oder nicht, die Gesamtwohnfläche des Hauses stehen. Kosten für leer stehende Wohnungen muß der Vermieter tragen.
Allerdings ist ein Dachboden keine Wohnfläche im Sinne der Wohnflächenverordnung.
§ 2
(3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
1.
Zubehörräume, insbesondere:
a)
Kellerräume,
b)
Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
c)
Waschküchen,
d)
Bodenräume,
e)
Trockenräume,
f)
Heizungsräume und
g)
Garagen,
WoFlV - Verordnung zur Berechnung der Wohnfl
Aber das ist das Problem des Mieters der DG-Wohnung![]()
Für die anderen Mieter ist es ja zum Vorteil.
Hallo,
lieben, vielen Dank für die Antworten.
Ich meine ja auch nur... das, wenn er den Dachboden jetzt mit rein nimmt, müsste er dann in der Vergangenheit nicht auch in der Abrechnung stehen? (Dachboden )
Lg Tanja
Ich meine ja auch nur... das, wenn er den Dachboden jetzt mit rein nimmt, müsste er dann in der Vergangenheit nicht auch in der Abrechnung stehen? (Dachboden )
Nein.
Die Situation, dass der Dachboden zurecht früher nicht der Abrechnung auftauchte und heute zurecht sehr wohl auftaucht, ist denkbar. Nämlich dann, wenn es früher kein Wohnraum war (sondern eben nur ein Dachboden) und es heute zu Wohnraum geworden ist (wenn zum Beispiel der Dachboden ausgebaut wurde).
Ich meine ja auch nur... das, wenn er den Dachboden jetzt mit rein nimmt, müsste er dann in der Vergangenheit nicht auch in der Abrechnung stehen? (Dachboden )
Nein, sondern ab Zugang.
Voraussetzung ist ausser der Heizung eine sanitäre Installation.
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