Eltern von Freundin erwirken Entlassung aus Mietvertrag

  • Moin,

    die Eltern meiner Freundin haben die Mietbürgschaft für unsere Wohnung übernommen.
    Den Mietvertrag haben meine Freundin und Ich gemeinsam unterschrieben.
    Jetzt haben die Eltern bei dem Vermieter ohne mein Einverständnis meine fristlose Entlassung aus dem
    Mietvertrag erwirkt.

    Geht das überhaupt, oder haben die meine Unterschrift gefälscht ?

    Das alles weil meine Freundin und ich uns gestritten hatten und nicht wussten wie es weiter gehen soll.
    Nun ist wieder alles in Ordnung aber ich steh laut Schreiben des Vermieters nicht mehr im Mietvertrag

    ...:mad:

  • Moin,

    die Mutter meiner Freundin hat bei unserem Vermieter, also für die Wohnung von meiner Freundin und mir,
    meine Entlassung aus dem Mietvertrag erwirkt.
    Sie meinte das geht ganz einfach da ja sie die Mietbürgschaft hat für unsere Wohnung, und nicht meine Eltern, habe ich da auch keine Rechte. Ich hab dann ein Schreiben vom Vermieter bekommen, dass ich entlassen wurde und die schlösser wurden ausgetauscht-

  • Der Vermieter soll Ihnen anhand der gesetzlichen Grundlage diese Maßnahme begründen.

    Ein Mietvertrag kann nur von beiden Vertragspartnern gemeinsam aufgelöst werde. Grundschulwissen!
    Sie dürfen der Antwort des Vermieters mit Spannung entgegensehen.

  • Ich bin schon gespannt, warum er das gemacht hat.


    Warum... ist egal. Tatsache ist, dass Du nach wie vor Mieter bist und jederzeit die Mietsache nutzen darfst. Der VM sollte sich mal anwaltlich beraten lassen.
    Für das widerrechtliche Austauschen des Türschlosses dürfte sich die Staatsanwaltschaft interessieren, falls Du Anzeige erstatten solltest.

  • Geht das überhaupt, oder haben die meine Unterschrift gefälscht ?


    Ob die Deine Unterschrift gefälscht haben, weiß ich nicht, aber ohne Dein Einverständnis kannst Du aus keinem von Dir unterzeichneten Mietvertrag einfach so rausfliegen.

  • Die mieterseitige Kündigung eines Mietvertrages bedarf IMMER der schriftform. Das heißt auch, dass ALLE Mieter die Kündigung unterschreiben müssen. Eine Teilkündigung ist unwirksam.
    Bürgen haben kein Recht den Mietvertrag zu kündigen.

    Bürgen haben NUR den Kopf hinzuhalten, wenn die Mieter nicht zahlen. Sonst haben Bürgen kein Mitspracherecht.

  • Die mieterseitige Kündigung eines Mietvertrages bedarf IMMER der schriftform. Das heißt auch, dass ALLE Mieter die Kündigung unterschreiben müssen. Eine Teilkündigung ist unwirksam.


    Anmerkung: Es muss aber nicht gekündigt werden, wenn einer von mehreren Mietern weg will. Es müssen dann lediglich Vermieter und verbleibende Mieter den wegziehenden Mieter aus dem Mietvertrag entlassen und der wegziehende Mieter seine Zustimmung dazu geben. Das alles natürlich schriftlich und mit Unterschriften aller Beteiligten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!