Mieterhöhung - Widerspruch wegen zu warme Wohnung Im Sommer möglich?

  • Hallo !
    Ich wohne nun 5 Jahre in einer 41 qm-Mietwohnung.
    Vor ca. 2 Jahren hat der Mieter zum ersten Mal die Warmmiete um 20 Euro erhöht, mit der Begründung, die Energiepreise für Heizöl haben stark zugenommen.

    Ich habe Angst vor der nächsten Mieterhöhung. Kann ich die nächste Mieterhöhung widersprechen, wenn ich nachweisen kann, daß die Wohnung im Sommer viel zu heiß ist (wie in der Sauna) und wenn der Vermieter nichts dagegen macht, die Mieterhöhung versagen bzw. Miete mindern kann?

  • Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.

    Offenbar ist eine Betriebskostenpauschale vereinbart, das bedeutet, dass der Vermieter nicht die Miete, sondern die Pauschale erhöht hat. Das kann er auch nicht einfach so tun, sondern muss nachweisen, warum nun eine höhere Pauschale notwendig ist. Außerdem müssen die Heizkosten eigentlich zwingend nach Verbrauch abgerechnet werden, es sei denn der Vermieter wohnt mit im Haus und es gibt nur insgesamt zwei Wohnungen.

    Die Hitze wäre höchstens ein Mietmangel und auch nur dann, wenn der Vermieter dir eine bestimmte Maximaltemperatur im Sommer zugesichert hätte. In diesem Fall wäre er tatsächlich verpflichtet, den Mangel zu beseitigen. Nochmal, das hat aber nix mit den Betriebskosten zu tun.

  • Du kannst der Mieterhöhung widersprechen wenn sie formell falsch ist.

    Da wäre sie z. B. wenn der VM sie lediglich mit "die Energiepreise für Heizöl haben stark zugenommen" begründet.

    Wegen der überhitzten Wohnung im Sommer kannst Du evtl. die Miete mindern.

  • Muss ich dann im Sommer wegen Nachweis der Hitze in Wohnung mit dem Thermometer Messungen aufschreiben als Protokoll?
    Ich muss doch was in der Hand haben?
    Brauche ich dann auch einen Anwalt oder erst mal nur Vermieter anschreiben?

  • Richtig! Sie müssen schon akribisch Buch führen. Mit allgemeinen Bla-bla ringen Sie den Richter nicht einmal ein müdes Lächeln ab.
    Ich würde Ihnen von so einem Mätzchen abraten, es sei den, Sie haben eine soziale Ader und möchten armen Beamten und Anwälten etwas spenden.

  • Also wie jetzt!?
    Nicht mal den Vermieter anschreiben, wie oft und wie warm es im Sommer bei mir wird?
    Ich möchte nicht gleich vor Gericht ziehen.
    Wenn er sich sträubt, kann ich ihm immer noch das Urteil zeigen - Mietminderung wg. überhitzte Mietwohnung.
    Bei mir über der Wohnung ist ein Dachboden und dieser ist überhaupt nich gedämmt, das ist ein klarer Mangel, oder??

  • Also wie jetzt!?


    Das frage ich mich auch. Anfangs ging es um eine befürchtete und eine 2 Jahre alte Mieterhöhung. Dazu wurde auch etwas geschrieben.

    Jetzt jedoch geht es darum, dass nach 5 Jahren mitmal die Wohnung im Sommer zu heiß wird? :rolleyes:

    Nicht mal den Vermieter anschreiben, wie oft und wie warm es im Sommer bei mir wird?


    Doch, ja, wenn Du einen Mangel der Mietsache erkennst, dann musst Du schon genau das tun. Wie soll sonst der Vermieter davon offiziell und nachweislich erfahren?

    Wenn er sich sträubt, kann ich ihm immer noch das Urteil zeigen - Mietminderung wg. überhitzte Mietwohnung.


    Welches Urteil? Zeige mal einen Link, bitte.

    Die meisten Urteile, von denen ich gelesen habe, sprechen sinngemäß von: Je älter das Haus, desto eher ist die Wohlfühltemperatur technisch und auch nicht zwingend immer einzuhalten, weil eben nach Stand des Baujahres gebaut und gedämmt wurde.

    Das interpretiere ich so: Wenn Du in einem Neubau wohnst, dann dürftest Du erwarten, dass die Bude im Sommer nicht regelmäßig auf 35°C aufheizt. Wenn Du in einem Altbau eingezogen bist, kannst Du das nicht unbedingt erwarten.

    Bei mir über der Wohnung ist ein Dachboden und dieser ist überhaupt nich gedämmt, das ist ein klarer Mangel, oder??


    Nein, das ist nicht automatisch ein klarer Mangel.

    Dachböden wurden früher überhaupt nicht nach aussen gedämmt, sondern die Wände und Decken der Wohnräume unter ihm sind das. Solltest Du also in einem 1965-er Haus auf dem Dach- oder Spitzboden die Dachpfannen von unten kitzeln können, ist das völlig normal.

    Eine schlechtere Dämmung macht sich ebenso - und ich finde viel schmerzlicher - bei den Nebenkosten durch Wärmeverluste bemerkbar. Aber bisher schienen Deine Nebenkosten 5 Jahre lang nicht sonderlich zu hoch zu sein ....

    Will sagen: Beschwerden erst nach 5 Jahren werden eher nicht so einfach durchgehen, wenn nicht ein klarer Baumangel ersichtlich wird.

  • Wenn er sich sträubt, kann ich ihm immer noch das Urteil zeigen - Mietminderung wg. überhitzte Mietwohnung.


    Das Urteil würde mich auch interessieren.

  • Mich auch. Wie schrieb ich? Mit Bla-bla wird da nix. Zum angeblichen Urteil schon wieder nichts Genaues zum Nachprüfen.


    Wahrscheinlich hat das angebliche Urteil unseren Warmmieter kalt erwischt...:p

  • Ein Mieterhöhungsverlangen muss, wenn es formell und inhaltlich richtig ist, zwangsläufig zugestimmt werden. Ansonsten hat der Vermieter das Recht die Zustimmung einzuklagen.
    Ähnlich verhält es sich bei der Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen. Wenn der Vermieter nachweisen kann, dass sich die Kosten erhöhen, darf er anpassen.
    Das ganze unabhängig davon, ob die Wohnung Mängel hat oder nicht.
    Du musst Deinen Vermieter nachweisbar über den Mangel informieren und Beseitigung dessen verlangen (Verdunkelung, Wärmeisolierung, etc.).
    Wird die Wohnung zu heiss und ist kaum nutzbar, hast Du wahrscheinlich, abhängig vom Einzelfall, ein Recht auf Mietminderung.
    Diese wird prozentual von der WARMmiete vorgenommen. Aber lieber zu wenig als zu viel mindern, denn sonst gerät man in Verzug und bekommt juristisch probleme.
    Ich würde aber auf alle Fälle einen Anwalt konsultieren, um eine juristisch fundierte und verbindliche Antwort zu erhalten. Ein Forum ist keine rechtssichere Quelle. Jeder, der hier Wissen angibt, kann sich dieses Wissen auch ersponnen haben.

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