Nebenkostenrückerstattung

  • ich habe vor einiger Zeit von meinem Vermieter anteilig, da er sich um 14 m² zu meinen Gunsten verrechnet hatte, schön viel Geld zurück erstattet bekommen.:D Jetzt würden allerdings auch noch die Nebenkosten für 5 Jahre anteilig zurückzuerstatten sein. Mein Mieterschutzverein meint aber, ich soll den Bogen nicht überspannen, was immer das auch heißen soll. Ich wohne in dieser Wohnung seit 25 Jahren und sehe nicht ein, warum ich auf dieses Geld verzichten soll. Weiß jemand Rat?:confused:

  • Freiwillig wird der VM das Geld wohl nicht rausrücken, da werden Sie vor Gericht die Rückzahlung einklagen müssen. Aber bedenken Sie, dass es nach deutschem Recht eine regelmäßige Verjährung von 3 Jahren gibt. Und davon wird wohl diese Forderung erfasst werden.

    Aber ein Anwalt für Mietrecht kann Ihnen bestimmt mehr dazu sagen.

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