Beiträge von GodnessHimself

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem: am 07.03. wurde meine Heizung aufgrund eines Wasserschadens sicherheitshalber abgestellt. Bis zum 11.03. sollte die Heizung wieder funktionstüchtig sein, war sie jedoch nicht! Ab aktuellen Außentemperaturen von 2 grad (nachts) / 12 grad (tagsüber) habe ich meine Hausverwaltung am 09.03. mitgeteilt, das wenn die Heizung nicht bis zum 11.03. wieder läuft, ich von meinem Recht der Mietminderung gebrauch mache.
    Am 11.03. war zwar ein Handwerker da, konnte jedoch die Heizung bzw. den Wasserschaden nicht finden/reparieren. Gestern habe ich erneut meine Hausverwaltung angeschrieben und wollte eine endgültige Klärung dieses Problems haben... Seit heute früh springen 3 Handwerker in meiner Wohnung rum und machen den ganzen Fußboden auf! Dies ist heute der 12 Tag an dem meine Heizung nicht läuft. Ich habe eine durchschnittliche Zimmertemperatur von 15-16 Grad.
    In welcher Höhe ist eine Mietminderung angebracht? An was werden die Prozent berechnet und kann sie diese einfach von der nächsten Monatsmiete abziehen?

    Danke im Voraus!

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