Reparaturarbeiten nach Auszug

  • Hallo,

    ich habe ein Zimmer untervermietet - beim Einzugsprotokoll wurde von beiden Seiten unterschrieben, dass die Wände geweißt sind und in demselben makellosen Zustand hinterlassen werden müssen.
    Das Zimmer wurde dann aber mit sichtbaren Spuren (Bohrlöcher unsauber gefüllt, schlecht=sichtbar nachgestrichene Stellen) hinterlassen, so dass die Wände nachgearbeitet werden müssen um Zustand laut Einzugsprotokoll zu haben.
    Dem Untermieter wurde dies mitgeteilt und auch, dass er die Möglichkeit hat, die Reparaturarbeiten selber durchzuführen. Er hat darauf nicht geantwortet und wurde daraufhin nach vier Wochen noch einmal benachrichtigt, dass er binnen einer Woche äußern soll, ob er die Reparaturarbeiten selber durchführt und andernfalls jemand damit beauftragt und dies mit der Mietkaution verrechnet wird. Auch hierauf kam keinerlei Antwort.

    Fragen:
    - Wer kann/darf solche Reparaturen durchführen, muss es sich dabei um eine professionelle Firma (=sehr teuer) handeln?
    - Was wäre, wenn ich als Vermieter die Schönheitsreparaturen selber durchführe - in welcher Höhe kann ich diese in Rechnung stellen und mit der Mietkaution verrechnen? Ich bin ja kein Maler- und Lackierer.

    Danke für Antworten

    Fallada

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