Hallo,
eventuell hat jemand eine Antwort für mich. Ich wäre sehr dankbar.
Es ist so, das ich 2003 in einem Mietwohung gezogen bin und ich mir vorher bei einer Malerfirma
vom Vermieter beauftragt, einem Bodenbelag ( PVC) aussuchen sollte, welcher dann in meiner Wohnung verlegt wurde. Dies dauerte bis zum letzten Tag vor dem Einzug.
Als wir morgens mit unserem Möbelwagen kamen sahen wir, das vergessen wurde, im Wohnzimmer den PVC-Belag auszulegen. Alle anderen Räume waren fertig. Es wurde ( was sich später heraus stellte) einfach vergessen.
Wir kauften dann an diesem Vormittag schnell noch Teppichboden im Baumarkt und verlegte ihn in windeseile, da ja die Möbel drauf gestellt werden mussten.
Die Mietarbeiter der Wohnungsgesellschaft sicherten uns zu, den vergess. Belag noch verlegen zu lassen, wann wir es wünschen. Da unser Teppichboden lange hielt wollte ich es in diesem Jahr jetzt machen lassen.
Dies lehnt die Wohnungsgesellschaft ab, da alle Mitarbeiter von früher nicht mehr dort arbeiten, niemand eine Aktennotiz hinterlassen hat und die Malerfirma wohl auch nix davon weis.
Schreiben uns, das eine " Erneuerung" unseres Bodenbelages abgelehnt wird.
Aber es ist doch keine Erneuerung... es wurde schlicht weg vergessen....
Habe ich Anspruch darauf, im Wohnzimmer den Belag verlegen zu lassen?
Vielen Dank !