Bodenbelag

  • Hallo,

    eventuell hat jemand eine Antwort für mich. Ich wäre sehr dankbar.
    Es ist so, das ich 2003 in einem Mietwohung gezogen bin und ich mir vorher bei einer Malerfirma
    vom Vermieter beauftragt, einem Bodenbelag ( PVC) aussuchen sollte, welcher dann in meiner Wohnung verlegt wurde. Dies dauerte bis zum letzten Tag vor dem Einzug.
    Als wir morgens mit unserem Möbelwagen kamen sahen wir, das vergessen wurde, im Wohnzimmer den PVC-Belag auszulegen. Alle anderen Räume waren fertig. Es wurde ( was sich später heraus stellte) einfach vergessen.
    Wir kauften dann an diesem Vormittag schnell noch Teppichboden im Baumarkt und verlegte ihn in windeseile, da ja die Möbel drauf gestellt werden mussten.
    Die Mietarbeiter der Wohnungsgesellschaft sicherten uns zu, den vergess. Belag noch verlegen zu lassen, wann wir es wünschen. Da unser Teppichboden lange hielt wollte ich es in diesem Jahr jetzt machen lassen.
    Dies lehnt die Wohnungsgesellschaft ab, da alle Mitarbeiter von früher nicht mehr dort arbeiten, niemand eine Aktennotiz hinterlassen hat und die Malerfirma wohl auch nix davon weis.
    Schreiben uns, das eine " Erneuerung" unseres Bodenbelages abgelehnt wird.
    Aber es ist doch keine Erneuerung... es wurde schlicht weg vergessen....
    Habe ich Anspruch darauf, im Wohnzimmer den Belag verlegen zu lassen?
    Vielen Dank !

  • Zitat

    Habe ich Anspruch darauf, im Wohnzimmer den Belag verlegen zu lassen?

    Wenn du alles das, was du geschrieben hast beweisen kannst, dann ja. Aber da es nur gesagt wurde, dürfte ein Beweis schlecht beizubringen sein.

    Merke: Nur was man schwarz auf weiß in Händen hält ist ein Beweis für das Gesagte, Vereinbarte.

  • Zitat

    Schreiben uns, das eine " Erneuerung" unseres Bodenbelages abgelehnt wird.
    Aber es ist doch keine Erneuerung...

    Aus Sicht des Vermieters schon.

    Denn er hat PVC-Belag für alle Räume bezahlt.

    Das kann, besser gesagt wird, bei Auszug ein Problem geben.

    Laut Unterlagen des VM liegt in allen Räumen PVC-Belag, in der Realität aber im Wohnzimmer nicht.

    Da wird man Euch schadensersatzpflichtig machen, wenn Ihr nicht nachweisen könnt das der schon bei Einzug fehlte.

  • [...]und ich mir vorher bei einer Malerfirma
    vom Vermieter beauftragt, einem Bodenbelag ( PVC) aussuchen sollte [...]
    [...]
    Die Mietarbeiter der Wohnungsgesellschaft sicherten uns zu, den vergess. Belag noch verlegen zu lassen, wann wir es wünschen.

    Ist der Vermieter diese Wohnungsgesellschaft? Wenn nein, was sagt der Vermieter zu der Angelegenheit?

    Wer genau hat mit der Malerfirma geklärt, dass der PVC-Belag im Wohnzimmer "vergessen" wurde?

    Wurde er vergessen zu beauftragen oder wurde er trotz Beauftragung vergessen zu verlegen? Letzteres dürfte ja irgendwo vermerkt worden sein - auch oder gerade beim Auftraggeber.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (16. März 2014 um 13:57)

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