sollen Nebenkosten für nicht angemietete Räume zahlen

  • Guten Tag,

    wir haben durch unsere GmbH in einer Gewerbeimmobilie Räume im EG angemietet.
    Eine Betriebsleiterwohnung im 1. OG hatten wir bis Mitte 2012 ebenfalls privat als Wohnung angemietet.

    Seit dem das private Mietverhältnis beendet wurde, steht die Wohnung leer und unser Vermieter möchte von uns die Nebenkosten für dies Wohnung bezahlt haben.

    Er begründet dies damit, dass es keinen eigenen Zugang zu der Wohnung gibt, und er diese nicht neu vermieten kann.
    Das ist richtig, aber müssen wir deshalb die Nebenkosten bezahlen?

    Zwar hat sich der Vermieter jetzt schon bereit erklärt die Hälte der Kosten aus Kulanz zu übernehmen, aber wir sehen trotzdem nicht ein über 500€ für Räume zu bezahlen, welche wir weder angemietet haben, noch betreten.

    Ich würde gerne wissen, ob es für nicht vermietbare Räume, eine gesetzliche Regelung gibt, wer die Nebenkosten tragen muss.

  • [...] aber wir sehen trotzdem nicht ein über 500€ für Räume zu bezahlen, welche wir weder angemietet haben, [...]


    Damit hast Du die Antwort ja eigentlich schon selbst gegeben. :) Ob es Gesetze oder Urteile gibt, die tatsächlich zu Euren Ungunsten lauten, wage ich zu bezweifeln, weiß es aber nicht. In diesem D-Land ist sicher vieles möglich ...

  • In diesem D-Land ist sicher vieles möglich ...

    ... genau das sind unsere Bedenken. Bevor wir jetzt weiter mit unserem Vermieter streiten, möchten wir halt wissen, ob unser Rechtsempfinden auch das von anderen Leuten ist. Aber vielen Dank schon mal für Deine Meinung :)

  • Seit dem das private Mietverhältnis beendet wurde, steht die Wohnung leer und unser Vermieter möchte von uns die Nebenkosten für dies Wohnung bezahlt haben.
    Ich würde gerne wissen, ob es für nicht vermietbare Räume, eine gesetzliche Regelung gibt, wer die Nebenkosten tragen muss.


    Der Hauseigentümer bzw. der Vermieter natürlich, egal ob nicht vermietet oder nicht vermietbar. Sein Risiko.

  • Da hat der Vermieter eben Pech. Er kann natürlich eine Wohnung ohne Zugang nicht vermieten. Sie haben aber das Mietverhältnis ordentlich beendet. Betriebskosten werden natürlich nur für die gemietete Wohnfläche berechnet, Leerstand hat der Vermieter zu tragen.

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