(HILFE!) Nebenkostenabrechnung Verjährung/ nicht fristgerechte Zustellung

  • Hallo Zusammen,
    ich hoffe hier kann mir bald weitergeholfen werden.
    Es geht um die Verjährung / nicht einhalten der Zugangsfrist von Nebenkostenabrechnungen.
    Gegenstand ist eine Abrechnung aus dem Jahr 2010 und eine aus dem Folgejahr 2011.
    Die Abrechnung aus dem Abrechnungszeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010 wurde mir, meinem Verständnis nach, fristgerecht am 28.12.2011 zugestellt.
    Für den Abrechnungszeitraum 2011 wurde mir nie eine Abrechnung zugestellt.
    Heute, 2 Jahre nach dem letzten Kontakt wegen Unstimmigkeiten fordert der ehemalige Vermieter mich auf einen Betrag zu begleichen der offensichtlich die Kosten für 2011 beinhaltet.

    Ist dies Rechtens?
    Darf der ehem. Vermieter die Kosten für 2011 mit den offenen Kosten von 2010 verrechnen?
    Oder sind evtl. sogar sämtliche Forderungen mit nicht Zustellung der Nebenkostenabrechnung 2011 nichtig?

    Ich bitte um dringende Hilfe,
    Vielen Dank im Vorraus

    Einmal editiert, zuletzt von politeriot (13. März 2014 um 12:22)

  • Die Abrechnung aus dem Abrechnungszeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010 wurde mir, meinem Verständnis nach, fristgerecht am 28.12.2011 zugestellt.


    Ist fristgerecht, ja.

    Darf der ehem. Vermieter die Kosten für 2011 aufschlagen?


    Aufschlagen? Wodrauf aufschlagen?

    Oder sind evtl. sogar sämtliche Forderungen mit nicht Zustellung der Nebenkostenabrechnung 2011 nichtig?


    Forderungen aus einer Nebenkostenabrechnung 2011 wären nichtig, wenn Du die Abrechnung nicht fristgerecht bekommen hast. Wenn andere Forderungen bestehen, so wären diese ein anderes Thema.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Sorry im Eifer des Gefechts nicht dazu geschrieben, habe den original Post editiert.
    Es ging darum ob der Vermieter einfach so die Kosten für 2011 zu den offenen Kosten aus 2010 dazu rechnen darf.

    Aber so wie ich das verstehe sind es prinzipiell 2 Paar Schuhe und er stellt mir das Abrechnungsjahr 2011 zu unrecht in Rechnung.

  • Aber so wie ich das verstehe sind es prinzipiell 2 Paar Schuhe und er stellt mir das Abrechnungsjahr 2011 zu unrecht in Rechnung.


    Richtig. Und Nachforderungen aus der 2010-er Abrechnung hättest Du - falls die berechtigt waren - schon laaaange zahlen müssen.

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