Hallo Zusammen,
ich hoffe hier kann mir bald weitergeholfen werden.
Es geht um die Verjährung / nicht einhalten der Zugangsfrist von Nebenkostenabrechnungen.
Gegenstand ist eine Abrechnung aus dem Jahr 2010 und eine aus dem Folgejahr 2011.
Die Abrechnung aus dem Abrechnungszeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010 wurde mir, meinem Verständnis nach, fristgerecht am 28.12.2011 zugestellt.
Für den Abrechnungszeitraum 2011 wurde mir nie eine Abrechnung zugestellt.
Heute, 2 Jahre nach dem letzten Kontakt wegen Unstimmigkeiten fordert der ehemalige Vermieter mich auf einen Betrag zu begleichen der offensichtlich die Kosten für 2011 beinhaltet.
Ist dies Rechtens?
Darf der ehem. Vermieter die Kosten für 2011 mit den offenen Kosten von 2010 verrechnen?
Oder sind evtl. sogar sämtliche Forderungen mit nicht Zustellung der Nebenkostenabrechnung 2011 nichtig?
Ich bitte um dringende Hilfe,
Vielen Dank im Vorraus