Verehrtes Forum,
zum Abschluss eines Mietverhältnisses ab 01.07.2014 wird folgendes Mietvertragsformular verwendet:
„Deutscher Standardmietvertrag auf Basis der Rechtsprechung bis Ende 2007; © 2008 Onlinemietvertrag.de Fachverlag“
Ist ein solches Formular heute noch gültig? Wenn es auf dieser Basis zu einem Abschluss käme, welche Partei stellt sich im Vergleich zum heutigen Rechtstand besser?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Stellungnahmen.