Auszug NK Nachberechnung und Schäden an der Wohnung Wichtig, es Eilt

  • Hallo, ich habe mir eine Wohnung angeguckt und jetzt zugesagt, die neue Wohnung ist echt Super. Jetzt hab ich da noch ein paar Fragen und zwar:

    Ich werde die Kündigung morgen bei meiner Vermieterin in den Briefkasten werfen mit der Kündigungsfrist bis zum 30.06.2014 (3 Monate)

    Ich bekomme normalerweise Mitte des Jahres die Nebenkosten Nachberechnung der Ista und die letzten Jahre habe ich immer rund 180-200€ wieder bekommen. Ich habe in der Kündigung darauf hingewiesen, dass ich die letzte Miete (250€ inkl. NK) als Pfand einbehalten werde bis ich die Nachberechnung habe.
    Kann es da irgendwo Probleme geben oder darf ich sowas machen ?

    Dann habe ich Schäden an dem Laminat welches mir mein Vermieter damals noch vor Einzug gelegt hat, d.H. da wo mein Computerstuhl(Drehstuhl) steht ist die Obere Schicht vom Laminat hoch gekommen und dadurch kaputt gegangen. (Billig Laminat)
    Muss ich für solche Schäden aufkommen oder fällt sowas unter Abnutzung der Wohnung ?


    Vielen Dank für eure Antworten =)

  • Ich bekomme normalerweise Mitte des Jahres die Nebenkosten Nachberechnung der Ista und die letzten Jahre habe ich immer rund 180-200€ wieder bekommen. Ich habe in der Kündigung darauf hingewiesen, dass ich die letzte Miete (250€ inkl. NK) als Pfand einbehalten werde bis ich die Nachberechnung habe.
    Kann es da irgendwo Probleme geben oder darf ich sowas machen ?


    Nein, das darfst du natürlich nicht. Denn es besteht ja noch gar keine Forderung deinerseits gegenüber dem Vermieter, die du gegen die Miete gegenrechnen könntest.
    Außerdem, wenn du immer Rückerstattungen bekommen hast, warum ist dann die monatliche Betriebskostenvorauszahlung nicht dementsprechend nach unten angepasst worden.

    Dann habe ich Schäden an dem Laminat welches mir mein Vermieter damals noch vor Einzug gelegt hat, d.H. da wo mein Computerstuhl(Drehstuhl) steht ist die Obere Schicht vom Laminat hoch gekommen und dadurch kaputt gegangen. (Billig Laminat)
    Muss ich für solche Schäden aufkommen oder fällt sowas unter Abnutzung der Wohnung ?


    Hm, das ist die Frage, ob das Benutzen eines Drehstuhls auf Laminatboden ohne Schutz vertragsgemäß ist. In meiner Wohnung ist auch günstiges Laminat und da ist nichts passiert.

    Der Schadenersatz (wenn es dir zuzurechnen wäre) bemißt sich auch nach der Restnutzungsdauer des Bodens (bei Laminat Nutzungsdauer ca. 10 Jahre).

  • Ich habe in der Kündigung darauf hingewiesen, dass ich die letzte Miete (250€ inkl. NK) als Pfand einbehalten werde bis ich die Nachberechnung habe.
    Kann es da irgendwo Probleme geben oder darf ich sowas machen ?


    Wenn das nicht im Mietvertrag steht (ich befürchte mal einfach, das tut es nicht) und der Vermieter es sich nicht gefallen lässt (das muss er m.E. nicht), dann kann es Probleme geben ja.

    Dann habe ich Schäden an dem Laminat welches mir mein Vermieter damals noch vor Einzug gelegt hat, d.H. da wo mein Computerstuhl(Drehstuhl) steht ist die Obere Schicht vom Laminat hoch gekommen und dadurch kaputt gegangen. (Billig Laminat)
    Muss ich für solche Schäden aufkommen oder fällt sowas unter Abnutzung der Wohnung ?


    "Schaden" klingt erstmal übel, aber ein Schaden kann nach langer Zeit auch bei einem guten Laminat durch normale (Ab-)Nutzung entstehen. Aus der Ferne ist das sicher nicht zu beurteilen.

  • Hallo Lycaner85,

    "Ich werde die Kündigung morgen bei meiner Vermieterin in den Briefkasten werfen"
    - Hoffentlich beweisbar.

    "Ich habe in der Kündigung darauf hingewiesen, dass ich die letzte Miete (250€ inkl. NK) als Pfand einbehalten werde bis ich die Nachberechnung habe."
    - Lass' das sein! Oder willste Anfang/Mitte Juni noch einen Mahnbescheid bekommen? Bis zum Mietende schuldest Du noch die volle Miete.

    "Dann habe ich Schäden an dem Laminat welches mir mein Vermieter damals noch vor Einzug gelegt hat, d.H. da wo mein Computerstuhl(Drehstuhl) steht ist die Obere Schicht vom Laminat hoch gekommen und dadurch kaputt gegangen. (Billig Laminat)
    Muss ich für solche Schäden aufkommen ..."
    - Bin kein Fachmann, aber ich befürchte JA.

  • Zitat

    Ich habe in der Kündigung darauf hingewiesen, dass ich die letzte Miete (250€ inkl. NK) als Pfand einbehalten werde bis ich die Nachberechnung habe.
    Kann es da irgendwo Probleme geben oder darf ich sowas machen ?

    Das gibt mit Sicherheit Probleme. Denn Du hast überhaupt noch keinen Anspruch auf die Abrechnung.

    Mal angenommen der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr, hast Du auf die Abrechnung für 2013 frühestens am 1.1.2015 Anspruch und für 2014 am 1.1.2016.

    Zitat

    und die letzten Jahre habe ich immer rund 180-200€ wieder bekommen.

    Das kann für 2013, angesichts des sehr langen und kalten Winters auch anders herum kommen.

    Und 2014 ist Dein Nutzungszeitraum überwiegend in der Heizperiode (Januar - April).


  • ..... da wo mein Computerstuhl(Drehstuhl) steht ist die Obere Schicht vom Laminat hoch gekommen und dadurch kaputt gegangen. (Billig Laminat)
    Muss ich für solche Schäden aufkommen oder fällt sowas unter Abnutzung der Wohnung ?

    Die "obere" Schicht vom Laminat ? Verstehe ich nicht.

    Wenn Laminat nach oben drückt liegt die Ursache im Aufquellen durch Feuchtigkeit. Wer der Verursacher der Feuchtigkeit ist, kann hier niemnd sagen. Davon hängt letztendlich die Ersatzvornahme ab.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!