Hallo,
wir bewohnen unsere 4 Zi. Mietwohung seit einem Jahr und haben nun entdeckt, dass eine Steckdose im Kinderzimmer falsch angeschlossen ist (Neutralleiter und Schutzleiter in der Wand vertauscht). Die Steckdose im Raum gegenüber(Wohnzimmer) ist genauso falsch angeschlossen (scheint also was in der Wand zu sein etc)...
Dieses meldeten wir der Vermieter Gesellschaft, diese schickte Elektriker die alle Räume inspizierte und unsachgemäße Anschlüsse an der Elektrik festgestellt und entfernt haben.
Diese unsachgemäßen Anschlüsse an der Elektrik lauten wie folgt und wurden von mir selbst installiert:
- WC Raum: fest montierte Aufputz Steckdose 20cm neben der Lampe, Strom wird mir dem Licht eingeschaltet, Leitung oberflächlich
- Bad: fest montierte Lampe mit Strom von der Lüftung versorgt, Leitung oberflächlich.
Im Kinderzimmer habe ich an der Steckdose etwa 20cm der fest verlegten Leitung freigelegt, weil ich einen Fehler dort vermutete und selbst beheben wollte. Dieses Teilstück wurde erneuert und ist in der Rechnung mit 90 Euro berechnet.
In den Verteilerdosen waren teilweise unisolierte Leitungen die auch erneuert wurden.
Das Messgerät der beiden Elektriker konnte keinen Fehler an den Steckdosen im Wohnzimmer und Kinderzimmer feststellen. Fehler also nicht behoben.
Meinerseits ist anzumerken, dass ich den Fehler im Wohnzimmer und Kinderzimmer nicht verursacht habe.
Nun bekamen wir die Rechnung vom Vermieter des Elektrikers weitergeleitet:
Im Mietvertrag steht:
ZitatAlles anzeigen11.
Bauliche Veränderungen - Ausbesserungen und Einbauten durch den Mieter
11.1 Um- und Einbauten, Veränderungen jeder Art, insbesondere Installationen in den Räumen, dürfen nur
mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters vorgenommen und wieder beseitigt werden. Der Mieter haf-
tet ohne Rücksicht auf Verschulden für alle entstehenden Schäden sowie für die Einhaltung aller Vor-
schriften und behördlichen Anordnungen. Eine ohne die schriftliche Zustimmung des Vermieters vorge-
nommene Änderung hat der Mieter auf Verlangen des Vermieters unverzüglich zu beseitigen und den
früheren Zustand wiederherzustellen.
Fragen:
1. Ist "meine Installation" tatsächlich als unsachgemäß anzusehen?
2. Der eigentliche Fehler wurde nicht behoben, stattdessen haben die Elektriker "meine Installation" rausgerissen. Muss ich tatsächlich für den gesamten Rechnungsbetrag aufkommen?
Die Begründung in der Zahlungsaufforderung des Vermieters:
ZitatAm 05.02.2014 ist in Ihrer Wohnung die Elektroinstallation überprüft worden. Des
Weiteren sind unsachgemäße Anschlüsse an der Elektroinstallation entfernt worden.
Da Sie eigenständig diese Anschlüsse unsachgemäß verlegt haben, sehen wir uns leider
gezwungen Sie mit den angefallenen Kosten wie folgt zu belasten:
Rechnung Fa. ETB vom 21.02.2014 332,01 €