unsachgemäße Anschlüsse an der Elektrik ?!

  • Hallo,

    wir bewohnen unsere 4 Zi. Mietwohung seit einem Jahr und haben nun entdeckt, dass eine Steckdose im Kinderzimmer falsch angeschlossen ist (Neutralleiter und Schutzleiter in der Wand vertauscht). Die Steckdose im Raum gegenüber(Wohnzimmer) ist genauso falsch angeschlossen (scheint also was in der Wand zu sein etc)...

    Dieses meldeten wir der Vermieter Gesellschaft, diese schickte Elektriker die alle Räume inspizierte und unsachgemäße Anschlüsse an der Elektrik festgestellt und entfernt haben.

    Diese unsachgemäßen Anschlüsse an der Elektrik lauten wie folgt und wurden von mir selbst installiert:
    - WC Raum: fest montierte Aufputz Steckdose 20cm neben der Lampe, Strom wird mir dem Licht eingeschaltet, Leitung oberflächlich
    - Bad: fest montierte Lampe mit Strom von der Lüftung versorgt, Leitung oberflächlich.

    Im Kinderzimmer habe ich an der Steckdose etwa 20cm der fest verlegten Leitung freigelegt, weil ich einen Fehler dort vermutete und selbst beheben wollte. Dieses Teilstück wurde erneuert und ist in der Rechnung mit 90 Euro berechnet.
    In den Verteilerdosen waren teilweise unisolierte Leitungen die auch erneuert wurden.

    Das Messgerät der beiden Elektriker konnte keinen Fehler an den Steckdosen im Wohnzimmer und Kinderzimmer feststellen. Fehler also nicht behoben.

    Meinerseits ist anzumerken, dass ich den Fehler im Wohnzimmer und Kinderzimmer nicht verursacht habe.

    Nun bekamen wir die Rechnung vom Vermieter des Elektrikers weitergeleitet:

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    Im Mietvertrag steht:


    Fragen:

    1. Ist "meine Installation" tatsächlich als unsachgemäß anzusehen?
    2. Der eigentliche Fehler wurde nicht behoben, stattdessen haben die Elektriker "meine Installation" rausgerissen. Muss ich tatsächlich für den gesamten Rechnungsbetrag aufkommen?

    Die Begründung in der Zahlungsaufforderung des Vermieters:

    Zitat

    Am 05.02.2014 ist in Ihrer Wohnung die Elektroinstallation überprüft worden. Des
    Weiteren sind unsachgemäße Anschlüsse an der Elektroinstallation entfernt worden.
    Da Sie eigenständig diese Anschlüsse unsachgemäß verlegt haben, sehen wir uns leider
    gezwungen Sie mit den angefallenen Kosten wie folgt zu belasten:
    Rechnung Fa. ETB vom 21.02.2014 332,01 €

  • 1. Ist "meine Installation" tatsächlich als unsachgemäß anzusehen?


    Wenn ein Elektriker das sagt, dann würde ich davon ausgehen. Du hättest die Installationen zudem gar nicht selbst vornehmen dürfen.

    2. Der eigentliche Fehler wurde nicht behoben, stattdessen haben die Elektriker "meine Installation" rausgerissen. Muss ich tatsächlich für den gesamten Rechnungsbetrag aufkommen?


    Die Unsachmäßigkeit "Deiner" Installation dürfte mit der anderen Frage geklärt sein.
    Was genau lässt Dich denn überhaupt diese nicht behobenen, "eigentlichen" Fehler erkennen?

  • lieberunbekannt,

    soo einfach funktioniert Selbstbedienung nicht. Leider hast Du die A-Karte erwischt.
    Bei Problemen muss zuerst der VM benachrichtigt werden; der hat dann für Abhilfe zu sorgen.

  • Ja, aber ich habe den Elektriker gerufen, um den Fehler an den Steckdosen zu beheben, nicht um seiner Meinung nach unsachgemäße Installationen zu entfernen, die mit den fehlerhaften Steckdosen nichts zu tun haben.

    Mit einer Kündigung oder Abmahnung kann ich leben.

    Mir geht es nur rein um die Rechnung die ich bezahlen soll!

  • Ja, aber ich habe den Elektriker gerufen, um den Fehler an den Steckdosen zu beheben,[...]


    Sagst du noch, wodurch oder womit Du festgestellt hast, dass es an den Steckdosen Fehler gibt?

  • Also nochmal:
    Es ist so, ich habe mich darüber beim Vermieter beklagt und um Überprüfung und Ausbesserung gebeten, weil unser Kind heftig einen gewischt bekam. Daraufhin hat die Vermietergesellschaft den Elektriker beauftragt. So stimmt die Reihenfolge.

    Als die Tochter einen gewischt bekam, habe ich laienhaft, nach dem Ziehen der Hauptsicherung, Kabel gezogen und mit dem Multimeter gemessen, ob der Schutzleiter an der Steckdose mit der Aufklemmleiste im Sicherungskasten verbunden ist.
    Nach weiteren Messungen habe festgestellt, dass auf dem Weg zur ersten Abzweigdose im Kinderzimmer, der Schutzleiter mit dem Neutralleiter vertauscht ist. Ein Duspol steht mir nicht zur Verfügung, tut auch nichts zu Sache. Ich bin auch noch in einem Elektrikerforum angemeldet, wo man mir recht gibt, dass auch die Elektriker mit ihrem "BENNING IT 120 B"-Prüfgerät den Fehler hätten feststellen müssen. Nach deren Aussage sei das aber alles in Ordnung, bestätigten aber auch, dass so wörtlich:"Da wird irgendeiner das mal vertauscht haben." Ohne weiterer Handlungen.

    So. Was tut das jetzt zur Sache? Wenn man mir helfen möchte, dann bitte nicht rumstochern, weil irgendwas nicht passt sondern bei der Sache bleiben und das faktisch betrachten. Danke

    In so einem Fall würde ich mit einer Abmahnung oder gar Kündigung rechnen, aber doch nicht, dass ich die Rechnung für eine ausgeführte Arbeit zahlen soll, die nichts mit dem Auftrag zu tun hat. Meinem Vergehen bin ich mir natürlich bewusst.

  • @lieberunbekannt,

    einmal schreibst Du so: "Ja, aber ich habe den Elektriker gerufen, um den Fehler an den Steckdosen zu beheben"

    Und dann wiederum so: "Also nochmal:
    Es ist so, ich habe mich darüber beim Vermieter beklagt und um Überprüfung und Ausbesserung gebeten, weil unser Kind heftig einen gewischt bekam. Daraufhin hat die Vermietergesellschaft den Elektriker beauftragt. So stimmt die Reihenfolge."

    Verarschen kann ich mich selbst.

  • Nun ich habe den Elektriker beim Vermieter angefordert, nicht selbst Kontakt zum Elektriker unternommen.
    Mir wäre neu, dass Mieter selbst mit den Handwerkern Kontakt aufnehmen müssen....... Ausfallend musst du trotzdem nicht werden.

  • Nun ich habe den Elektriker beim Vermieter angefordert, nicht selbst Kontakt zum Elektriker unternommen.
    Mir wäre neu, dass Mieter selbst mit den Handwerkern Kontakt aufnehmen müssen....... Ausfallend musst du trotzdem nicht werden.


    Ich werde nie ausfallend.
    Dir als Mieter steht es überhaupt nicht zu, bzgl. Deiner Wohnung einen Elektriker anzufordern.
    Merke: Du hast ein Vertragsverhältnis mit Deinem Vermieter. Diesem hast Du Reklamationen vorzutragen. Er ist für die Instandhaltung der Mietsache gem. § 535 BGB zuständig.

  • Merke: Du hast ein Vertragsverhältnis mit Deinem Vermieter. Diesem hast Du Reklamationen vorzutragen. Er ist für die Instandhaltung der Mietsache gem. § 535 BGB zuständig.


    Naja, hat er doch wohl auch gemacht, bloß halt mißverständlich beschrieben.

    Zur Sache: Der Vermieter kann meiner Meinung nach hier sowohl mindestens abmahnen als auch die vertragswidrige Installation auf Kosten des Mieters beseitigen lassen.

    Trotzdem muss natürlich der eigentlich zu Recht vorgebrachte Mangel eigentlich auf Kosten des Vermieters beseitigt werden. Ich schreibe hier eigentlich, weil es dem Mieter möglicherweise schwerfallen dürfte zu beweisen, dass er sich an den mangelhaften Steckdosen nicht zu schaffen gemacht hatte, wenn er auch an anderen Stellen die Installation verändert hat.

  • So. Was tut das jetzt zur Sache? Wenn man mir helfen möchte, dann bitte nicht rumstochern, weil irgendwas nicht passt sondern bei der Sache bleiben und das faktisch betrachten. Danke


    Dann werde ich mal aufhören zu stochern und Dich Deinen Problemen überlassen.

    Erklären, warum genau ich das sehr wohl als wichtig empfand, ob tatsächlich ein Fehler in den von Dir reklamierten Steckdosen vorlag und ggf. immer noch vorliegt, brauche ich dann aber ja auch nicht mehr.

    Einen letzten Tipp, Deiner und der Sicherheit Deiner Familie zuliebe, habe ich noch:
    Ich würde selbst einen anderen Elektriker beauftragen, um die Steckdosen checken zu lassen.

  • Der eigentliche Fehler, weshalb ich den Vermieter um Ausbesserung gebeten habe, ist doch nicht behoben worden. Stattdessen wurden in einem anderen Raum der Meinung der Elektriker nach, unsachgemäße angeschlossene Elektrik entfernt, im Kinderzimmer die 20cm Leitung ersetzt und am Ende eine simple Messung mit deren Profi Prüfgerät gemacht, dessen Ergebnis angeblich mängelfrei sei.

    Nochmal: die entfernte Elektronik im Bad hat rein gar nichts mit dem Fehler im Kinderzimmer zu tun.

    Wieso muss ich für diese Arbeiten aufkommen ?! Wie gesagt, mit einer Abmahnung oder gar Kündigung habe ich gerechnet, nicht damit dass ich dafür zahlen muss.


  • Wieso muss ich für diese Arbeiten aufkommen ?! Wie gesagt, mit einer Abmahnung oder gar Kündigung habe ich gerechnet, nicht damit dass ich dafür zahlen muss.

    Hab ich in #12 doch schon geschrieben:
    Du hast eine vertragswidrige Installation vorgenommen, die der Vermieter auf deine Kosten beseitigen lassen kann. Mit ist schleierhaft, warum du glaubst, dass der Vermieter dafür aufkommen muss. Oder hattest du eine (schriftliche) Genehmigung des Vermieters für diese Installation?

    Noch ergänzend: Es ist unerheblich, ob deine Installation sachgemäß war oder nicht. Wenn du keine Genehmigung des Vermieters dafür hattest, dann war sie vertragswidrig.

    Einmal editiert, zuletzt von Cepheus73 (12. März 2014 um 14:17)

  • Nochmal: die entfernte Elektronik im Bad hat rein gar nichts mit dem Fehler im Kinderzimmer zu tun.
    Wieso muss ich für diese Arbeiten aufkommen ?! Wie gesagt, mit einer Abmahnung oder gar Kündigung habe ich gerechnet, nicht damit dass ich dafür zahlen muss.


    1. Habe ich etwas überlesen? Ich dachte, es handele sich um eine elektrische Leitung.
    2. Du wirst die Rechnung bezahlen müssen, falls Du die Dienstleistung der Firma selbst beauftragt ODER duch fehlerhafte Eigenleistung den Defekt verursacht hattest.

  • Reden wir aneinander vorbei?
    Der Vermieter hätte doch erst einmal das Recht mich darauf hinzuweisen, dass es unsachgemäß ist und könnte mich abmahnen etc.

    Mein Auftrag an den Vermieter war, den Fehler an der Steckdose im WZ/KZ zu finden, und nicht, im Bad die Lampe und die Steckdose zu entfernen.
    Nach einem Hinweis, dass das ganze unsachgemäß ist, muss man mir doch das Recht geben, die Sache selbst wieder auf Originalzustand zu bringen und von mir aus eine Abmahnung zu schicken!

  • lieberunbekannt:

    "Reden wir aneinander vorbei?"
    - Ja, solange Du Deine irrtümliche Rechtsauffassung beibehältst.

    "Der Vermieter hätte doch erst einmal das Recht mich darauf hinzuweisen, dass es unsachgemäß ist und könnte mich abmahnen etc."
    - Genauer: Nicht unsachgemäss, sondern sogar dass nicht statthaft ist.

    "Mein Auftrag an den Vermieter war, den Fehler an der Steckdose im WZ/KZ zu finden, und nicht, im Bad die Lampe und die Steckdose zu entfernen."
    - Wie bereits gesagt, DU hast niemanden zu beauftragen.

    "Nach einem Hinweis, dass das ganze unsachgemäß ist, muss man mir doch das Recht geben, die Sache selbst wieder auf Originalzustand zu bringen und von mir aus eine Abmahnung zu schicken!"
    - Alles falsch. Du willst anscheinend nicht(s) begreifen.


  • Nach einem Hinweis, dass das ganze unsachgemäß ist, muss man mir doch das Recht geben, die Sache selbst wieder auf Originalzustand zu bringen und von mir aus eine Abmahnung zu schicken!


    In diesem Fall meiner Meinung nach nein - Betonung auf "selbst", da das von einem Fachmann gelöst werden muss. Der Vermieter muss sich ja sicher sein können, dass das fachgerecht zurückgebaut wird, weil halt nunmal bei Elektro Gefahr für Leib und Leben bestehen kann. Es steht ja nicht umsonst im Mietvertrag, dass der Mieter da nicht rumzufummeln hat!
    Oder bist du Elektriker (aus deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass das nicht der Fall ist)?

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