Kündigung wg. Eigenbedarf treuewidrig?

  • Hallo,

    Ich bin Student und Mieter einer Eigentumswohnung. Der alte Vermieter hat die Wohnung verkauft und dabei zielte das Inserat speziell auf Kapitalinvestoren. Auch bei der Wohnungsbesichtigung wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass ich Student sei und kurz vor meiner Abschlussprüfung stehe und daher die Wohnung frühestens Anfang 2015 frei werden würde, dann ggf. durch Kündigung von meiner Seite.

    Der Interessent, der schlussendlich auch die Wohnung erworben hat, hatte jedoch von Anfang an erklärt, dass er die Wohnung grundsätzlich für sich selbst nutzen wolle. Sowohl die alte Eigentümerin, als auch der Makler hatten mir mehrfach erklärt, dass sie meine Situation berücksichtigen und dafür sorgen wollten, dass ich nicht mitten in meiner Prüfungsphase aus der Wohnung fliege.

    Heute erhielt ich einen Anruf des neuen Eigentümers, der behauptet, seine eigene Wohnung sei ihm gekündigt worden (wegen Eigenbedarf) und nun müsse er auch mir kündigen. Eine schriftliche Kündigung würde ich noch erhalten.

    Was ich mich frage: Ist das so machbar? Es war klar, dass diese Wohnung (aus guten Gründen) bis mindestens Ende 2014 vermietet bleiben sollte, das war auch der Wunsch des alten Eigentümers. Nun, einen Monat nach Eigentumsübergang kommt die Kündigung. Bis Ende Juni soll ich die Wohnung räumen.

    Wäre um ein paar Hinweise dankbar

    Mfg

  • Zitat

    Sowohl die alte Eigentümerin, als auch der Makler hatten mir mehrfach erklärt, dass sie meine Situation berücksichtigen und dafür sorgen wollten ...

    Am Wollen ist es wohl gescheitert.

    Zitat

    Eine schriftliche Kündigung würde ich noch erhalten.

    Warte die doch erst mal ab.

    Wie lange wohnst Du denn schon in der Wohnung?

    Zitat

    Was ich mich frage: Ist das so machbar?

    Klar ist das so machbar. Den Wunsch des alten Eigentümers muß der neue nicht erfüllen.


    Zitat

    Nun, einen Monat nach Eigentumsübergang kommt die Kündigung.

    Ich denke Du hast noch keine bekommen?

  • Ich hab bisher nur die "mündliche" Kündigung erhalten. Also quasi die Vorwarnung.

    In der Wohnung wohne ich noch keine 5 Jahre.

    Was ich mich frage: Wenn in den Verhandlungen klar war, dass ich aus guten Gründen in der Wohnung verbleiben soll und der Käufer das schon bei Abschluss des Kaufvertrages gewusst hat, ist es dann nicht unbillig, wenn er wider aller Überlegungen nun doch selbst Eigenbedarf anmeldet? Ich habe gelesen, wenn beim Abschluss eines Mietvertrages dem Eigentümer schon klar ist, dass er Eigenbedarf gelten machen würde, er sich nicht darauf berufen könne, da dies rechtsmißbräuchlich sei. Ich frage mich, ob das hier nicht eine vergleichbare Situation ist.

  • [QUOTE=Kalruss111;42912 Ich frage mich, ob das hier nicht eine vergleichbare Situation ist.[/QUOTE]


    Nein ist es nicht.

    Mit dem neuen Eigentümer hast Du ja keinen neuen Vertrag.

    Sondern der alte besteht weiter.

  • Meinst Du zufällig das hier (klick], letzten Absatz, ersten beiden Sätze?
    Es klingt, als könne es auf Deinen Fall passen. Ob das wirklich so ist, wirst Du höchstwahrscheinlich nur mit Hilfe eines Fachanwalts herausbekommen.


    Ich meine, dassd as für unseren Fragesteller nicht schlecht klingt. Er soll aber erst mal abwarten, bis er etwas Schriftliches bekommt UND dann den VM seines VM Eigenbedarf glaubhaft nachweisen lassen müsste.

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