Ich hab bisher nur die "mündliche" Kündigung erhalten. Also quasi die Vorwarnung.
In der Wohnung wohne ich noch keine 5 Jahre.
Was ich mich frage: Wenn in den Verhandlungen klar war, dass ich aus guten Gründen in der Wohnung verbleiben soll und der Käufer das schon bei Abschluss des Kaufvertrages gewusst hat, ist es dann nicht unbillig, wenn er wider aller Überlegungen nun doch selbst Eigenbedarf anmeldet? Ich habe gelesen, wenn beim Abschluss eines Mietvertrages dem Eigentümer schon klar ist, dass er Eigenbedarf gelten machen würde, er sich nicht darauf berufen könne, da dies rechtsmißbräuchlich sei. Ich frage mich, ob das hier nicht eine vergleichbare Situation ist.