Hallo Forengemeinde
Ich hab heute, 7.3.14, die Nebenkostenabrechnung vom Zeitraum 01.08.2011 - 31.07.2012 bekommen.
Muß ich die Zahlen? hab mal gelesen, dass der Zeitraum nur 1 Jahr beträgt. dann sei sie verjährt. Stimmt das?
Das blöde ist, dass wir zum 31.5.14 ausziehen. Mir kommt auch vor, dass dies mein Vermieter extra macht. Quasi als Schikane. Wir haben seit einiger Zeit Differenzen. ich hab mich des öfteren über seine Rücksichtslosigkeit beschwert. Meine Frau ist nervlich deswegen sehr angespannt, eben wegen seiner Rücksichtslosigkeit. Mittlerweile schlägt mir das auch auf den Magen. Seine Kinder dürften immer alles, er beschwert sich, das mein Sohn etwas lauter ist.
Ich bin schon am überlegen ob ich nicht einen Rechtsanwalt einschalten soll. Hab auch eine Versicherung. Das blöde ist, dass mein Vermieter auch mein Versicherungsvertreter ist.
ICh weis momentan nicht was ich machen soll. Bin verärgert und meine Nerven sind auch nicht mehr die besten. Am liebsten würde ich ihn anzeigen wegen seelischer Grausamkeit.
Wer kann mir da weiterhelfen?
Nebenkostenabrechnung 2012 noch gültig
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Familienpapi -
7. März 2014 um 20:00 -
Erledigt
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Ich hab heute, 7.3.14, die Nebenkostenabrechnung vom Zeitraum 01.08.2011 - 31.07.2012 bekommen.
Muß ich die Zahlen? hab mal gelesen, dass der Zeitraum nur 1 Jahr beträgt. dann sei sie verjährt. Stimmt das?
Ja, und das kannst Du hier (klick) sogar nochmal lesen.
Bin verärgert und meine Nerven sind auch nicht mehr die besten. Am liebsten würde ich ihn anzeigen wegen seelischer Grausamkeit.
Wer kann mir da weiterhelfen?
Helfen beim Anzeigen wegen seelischer Grausamkeiten? Sicherlich niemand hier.Ob und wofür Du einen Anwalt einschalten willst, musst Du selber wissen. Wegen der jetzt erhaltenen Nebenkostenabrechnung kannst Du meiner Ansicht nach aber sehr gelassen bleiben.
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Hallo Familienpapi,
Dir kann sicherlich gehelft werden...;)
"Ich hab heute, 7.3.14, die Nebenkostenabrechnung vom Zeitraum 01.08.2011 - 31.07.2012 bekommen. Muß ich die Zahlen?"
- Nein, die Zahlen (sprich: eine evtl. Nachforderung) brauchste nicht zu zahlen. Der VM wird wohl auch nur schwerlich beweisen können, dass er trotz Anstrengungen daran gehindert war, sie innerhalb der Jahresfrist zu erstellen und sie Euch zukommen zu lassen."hab mal gelesen, dass der Zeitraum nur 1 Jahr beträgt. dann sei sie verjährt. Stimmt das?"
- Genauer: verfristet. Verjähren tun Rechnungen erst nach drei ganzen Kalenderjahren."Das blöde ist, dass wir zum 31.5.14 ausziehen."
- Ähem..., wieso? Freut Euch doch!"Mir kommt auch vor, dass dies mein Vermieter extra macht. Quasi als Schikane."
- Ist doch prima...: Letztendlich wird er sich eine Nachforderung von der Nase abwischen müssen...:o"Ich bin schon am überlegen ob ich nicht einen Rechtsanwalt einschalten soll."
- Quatsch, vergiss' es, freut Euch auf den Klimawechsel."Hab auch eine Versicherung."
- Die würde Dir mglw. (noch) nichts nützen."Das blöde ist, dass mein Vermieter auch mein Versicherungsvertreter ist."
- Einer meiner Mieter ist Generalvertreter einer grossen deutschen Versicherung. Denk' bloss nicht, dass wir über ihn versichert sind!"ICh weis momentan nicht was ich machen soll."
- Vorerst garnichts."Bin verärgert und meine Nerven sind auch nicht mehr die besten. Am liebsten würde ich ihn anzeigen wegen seelischer Grausamkeit."
- Vergiss' es!
Warte doch einfach mal ab, WANN er Euch (nachweislich
) die nächste NK-Abrechnung vorlegen wird. Mehr bzw. deutlicher muss ich jetzt wohl nichts sagen?! -
Zitat
die Nebenkostenabrechnung vom Zeitraum 01.08.2011 - 31.07.2012 bekommen.
Die hätte Euch spätestens am 31.07.2013 zugegangen sein müssen.
Zitathab mal gelesen, dass der Zeitraum nur 1 Jahr beträgt. dann sei sie verjährt. Stimmt das?
Stimmt nicht. Sie ist verfristet.
Sprich der Vermieter hat keinen Anspruch mehr auf eine Nachzahlung.
Ein Guthaben dagegen steht dem Mieter dennoch zu.
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Vielen Dank für Eure Tips. Hab da noch eine Frage. Kann der Vermieter die Nebenkosten von 2012 auf 2013 überschreiben? Wie ist es mit der Kaution bei Auszug, darf er die behalten, wenn er versäumt hat, die Nebenkosten für 2012 rechtzeitig zuzustellen?
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Familienpapi:
"Kann der Vermieter die Nebenkosten von 2012 auf 2013 überschreiben?"
- Nein. Betriebskosten (korrekt) können nur in dem Jahr (besser: für das Jahr) an den Mieter weitergereicht werden, in welchem sie dem VM entstanden sind."Wie ist es mit der Kaution bei Auszug, darf er die behalten, wenn er versäumt hat, die Nebenkosten für 2012 rechtzeitig zuzustellen?"
- Nein. -
Kann der Vermieter die Nebenkosten von 2012 auf 2013 überschreiben?
Nein. Die nächste Abrechnung hätte bei Euch da wohl den Zeitraum 01.08.2012 - 31.07.2013. Es dürfen in der Abrechnung nur die Kosten auftauchen, die auch in dem Zeitraum angefallen sind. Vergewissern kann sich der Mieter z.B., indem er die der Abrechnung zugrundeliegenden Rechnungen beim Vermieter einsieht und prüft, wie und welche Anteile daraus sich in der Abrechnung wiederfinden.
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