Welche Aussage ist richtig?

  • Hallo,

    ich lese hier schon eine Weile mit und bin von einigen Beiträgen teilweise erschrocken, was es nicht alles
    für Probleme gibt.

    Ein Thema würde mich auch mal interessieren. Dr. Google war hier nicht hilfreich, weil es zwei sich wiedersprechende
    Meinungen gab.

    Angenommen die Wohnungsübergabe findet ohne Anwesenheit des Vermieters und ohne Protokoll statt.
    Wer hat hier beim Auszug das Nachsehen, wenn es beim Auszug zu Streitigkeiten über Mängel kommt?

    1) ich habe oft gelesen, dass der Mieter im Vorteil ist, weil ja der Vermieter nachweisen müsste, dass der Zustand vorher einwandfrei war und der Mieter in der Wohnung schaden angerichtet hat.

    2) in deutlich weniger Fällen konnte ich die gegensätzliche Meinung finden, dass der Mieter im Nachteil ist,
    weil ja davon auszugehen wäre, dass die Wohnung tadellos war, wenn man kein Protokoll gemacht hat.

    Freue mich über eine Antwort.
    Kann mir leider echt nicht erklären, welche Meinung nun richtig ist.

    Euer
    neueruser

  • Das kommt darauf an, wer eine Forderung stellt. Diese muß schon nachweisbar sein. Ob Vermieter oder Mieter ist im Prinzip egal.
    In hartnäckigen Fällen entscheidet dann sowieso ein Richter je nach Tagesform.
    " Was man eben schwarz auf weiss hat, kann man ..................

  • Ja doch. Sonst könnte er alles mögliche geltend machen. Was auch manchmal geschied und genau deswegen muß da was Handefstes her. Solche Art Ratten gibt es nicht nur bei Mietern, sondern auch Vermietern.

  • Was genau schlagen Sie vor?
    Nach der Übergabe hat der Mieter Fotos/ Notizen gemacht (reicht das aus).

    Wie könnte der Mieter sich hier schützen?

    Das befragen Sie einen Anwalt. Beratung ist hier nicht erlaubt, nur Meinungen. Meine kennen Sie.

  • Angenommen die Wohnungsübergabe findet ohne Anwesenheit des Vermieters und ohne Protokoll statt.
    Wer hat hier beim Auszug das Nachsehen, wenn es beim Auszug zu Streitigkeiten über Mängel kommt?


    Derjenige, der die Rechtmässigkeit seiner Forderung nicht beweisen kann. Gibt es nichts Schriftliches, gehe ich davon aus, dass sich die Mietsache im vertragsgerechten Zustand befindet bzw. befand.

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