Folgender Sachverhalt:
Die Mieter A und B schließen zusammen einen Mietvertrag mit dem Vermieter V über eine Wohnung. Die Miete wird zu gleichen Teilen beglichen. Der B hinterlegt die gesamte Kaution von seinem eigenen Geld. Nach drei Jahren Wohnzeit kündigen der A und der B zusammen den Mietvertrag. Die Kaution wird nur teilweise ausgezahlt, da die jährliche Betriebskostenabrechnung noch aussteht. Nach 7 weiteren Monaten wird diese korrekt erstellt und dem B zugesandt. Der A hat seine neue Adresse dem V nicht angegeben. Somit schickt der V die Abrechnung an die Adresse der Eltern des
A, welche in regelmäßigem Kontakt mit dem A stehen. Der B hat seinen Anteil (50%) der Nebenkostenabrechnung bezahlt. Der A ignoriert die Zahlungsaufforderungen des V. und verfügt allerdings über genügend liquide Mittel um seinen Anteil an der Abrechnung bezahlen zu können.
(Der A ist ein dreister Mensch, der sich in seinem privaten Umfeld des Öfteren Geld (auf Basis des Vertrauens) geliehen hat und dieses nicht zurückzahlte. Dies konnte man A aufgrund fehlender Belege nicht nachweisen. Der A erhofft sich in diesem Fall, dass der V sich einfach aus der Kaution des B befriedigt.)
Frage:
1. Kann der V sich aus der Kaution des B befriedigen, obwohl der A über genügend liquide Mittel verfügt?
2. Kann der B vom V verlangen, den A auf Zahlung seines Teiles zu verklagen?
3. Wer hat die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen?