Beiträge von Mieter_B

    Sorry, da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.

    Der A und der B sind beide aus der Wohnung ausgezogen. Die Kaution wird auch nur an den B ausgezahlt, da er sie zu 100% hinterlegte. Der B hat einen Teil der Kaution bereits erhalten und wartet auf den restlichen Teil der Kaution.
    Der A zahlt allerdings nicht seinen Teil der Betriebskostenabrechnung. Daher ist die Kaution, die der V noch hat bei ihm 'eingefroren'.

    1. Kann der B von dem A Schadensersatz verlangen, wenn der A seinen Anteil an der BKA nicht bezahlt?
    2. Muss der A die Kosten der Rechtsverfolgung tragen? (B wird sich einen Anwalt nehmen müssen, um das Geld vom A einfordern zu können).

    Folgender Sachverhalt:

    Die Mieter A und B schließen zusammen einen Mietvertrag mit dem Vermieter V über eine Wohnung. Die Miete wird zu gleichen Teilen beglichen. Der B hinterlegt die gesamte Kaution von seinem eigenen Geld. Nach drei Jahren Wohnzeit kündigen der A und der B zusammen den Mietvertrag. Die Kaution wird nur teilweise ausgezahlt, da die jährliche Betriebskostenabrechnung noch aussteht. Nach 7 weiteren Monaten wird diese korrekt erstellt und dem B zugesandt. Der A hat seine neue Adresse dem V nicht angegeben. Somit schickt der V die Abrechnung an die Adresse der Eltern des
    A, welche in regelmäßigem Kontakt mit dem A stehen. Der B hat seinen Anteil (50%) der Nebenkostenabrechnung bezahlt. Der A ignoriert die Zahlungsaufforderungen des V. und verfügt allerdings über genügend liquide Mittel um seinen Anteil an der Abrechnung bezahlen zu können.

    (Der A ist ein dreister Mensch, der sich in seinem privaten Umfeld des Öfteren Geld (auf Basis des Vertrauens) geliehen hat und dieses nicht zurückzahlte. Dies konnte man A aufgrund fehlender Belege nicht nachweisen. Der A erhofft sich in diesem Fall, dass der V sich einfach aus der Kaution des B befriedigt.)


    Frage:
    1. Kann der V sich aus der Kaution des B befriedigen, obwohl der A über genügend liquide Mittel verfügt?
    2. Kann der B vom V verlangen, den A auf Zahlung seines Teiles zu verklagen?
    3. Wer hat die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen?

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