Beiträge von Mama

    Okay. Danke.
    Jetzt muss ich noch mal mit diesem § kommen:http://dejure.org/gesetze/BGB/555c.html

    Wenn ich das richtig verstehe entspricht der Brief unserer Vermieterin vom 23.1. nicht der notwendigen Form. Es weder voraussichtliche Zeiten angegeben( hat sie mit "Frühjahr" und "stabile Witterungsverhältnisse" umschrieben) noch vorraussichtliche Betriebskosten.

    Probleme macht mit auch (4). Was bitte ist unerhebliche Einwirkung und unerhebliche Mieterhöhung? Wo beginnt und endet "unerheblich"?

    Danke erst einmal für die Antworten

    Den Hinweis mit dem Schimmel finde ich interessant.
    Zum einen wegen dem Bad, das ja nicht vollständig befreit ist vom Gips, zum anderen weil es vor vielen Jahren im Haus einen großen Wasserschaden gab. Spätfolgen sieht man im Treppenhaus und außen an der Hauswand.
    Wenn jetzt alles zusätzlich abgedichtet wird, ,müsste das alles verschlimmern.

    Die andere Sache sind die angegebenen Summen.
    Es handelt sich ei uns um 5 Fenster. Eines davon ein Badezimmerfenster, das Kippbar sein soll, aber sehr schmal und klein ist.
    Über 5 Tausend Euro klingt für mich sehr hoch.
    Hat jemand eine Ahnung von solchen Kosten?

    Noch eine Sache: eigentlich soll ja die Erhöhung nach 3 Monaten kommen. Ab 1.Januar zahlen wir wegen dem Bad mehr Geld. Jetzt sollen wir wieder 11% mehr zahlen, was ja auch dieses Jahr ist. Ist so kurz hintereinander eine Erhöhung überhaupt rechtens?

    Hallo,

    in unserer Wohnung wurde Ende letzten Jahres die Miete erhöht,mit direktem Bezug zur Modernisierung des Bades.
    Ob es sich tatsächlich um eine Modernisierung handelt weiß ich nicht,denn irgendwann vor unserem Einzug vor 10 Jahren hatte die Hausverwaltung dieses Bad mit Rotwandgips auskleiden lassen, Fliesen im unteren Bereich drüber und wir hatten dann Spaß mit Schimmel. Es wurde also (fast) alles runtergerissen, neue Fliesen angebracht und wir bekamen eine neue Badewanne. Mietaufschlag 50€. Das war ja noch in Ordnung.
    Bereits vor etwa zwei Jahren hatte unsere Vermieterin erwähnt das die Eigentümer die Fenster am ganzen Haus austauschen lassen wollen. Letztes Jahr erwähnte sie es bei einem Treffen noch einmal und Anfang dieses Jahres (Januar) kam dann Post das eine Firma zum ausmessen kommt. Ich habe die Herren die zum Messen kamen gefragt, wann der Einbau stattfinden soll und die meinten wohl so April/Mai wegen Wetter.
    Ebenfalls im Januar erhielten wir einen Brief von der Vermieterin: Ankündigung von Wertverbesserungsmaßnahmen (§554 Abs. 2-4 BGB)
    Darin steht das die Fenster gegen neue Kunststofffenster ausgetauscht werden sollen. (Wir haben jetzt auch Kunststofffenster)
    Für unsere Mieträume würde ein vorraussichtlicher Modernisierungsaufwand in Höhe von 5.246,67€ anfallen. Wegen der möglichen Erhöhung um 11% pro Jahr würde das eine monatliche Mieterhöhung um ca. 48€ bedeuten.

    Ich habe ein wenig gegoogelt, bin jetzt aber dennoch etwas ratlos.
    Zum einen habe ich gelesen das es diesen Paragraphen gar nicht mehr gibt, zum anderen das Vermieter angeben und mitberechnen müssen was an Ernergieersparnis zu erwarten ist. Davon steht allerdings nichts in dem Schreiben.
    Gibt es überhaupt eine Ersparnis wenn man Isofenster gegen Isofenster tauscht?

    Was bedeutet der Wegfall des Paragraphen für uns und ist das Schreiben so von uns zu akzeptieren?

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