Okay. Danke.
Jetzt muss ich noch mal mit diesem § kommen:http://dejure.org/gesetze/BGB/555c.html
Wenn ich das richtig verstehe entspricht der Brief unserer Vermieterin vom 23.1. nicht der notwendigen Form. Es weder voraussichtliche Zeiten angegeben( hat sie mit "Frühjahr" und "stabile Witterungsverhältnisse" umschrieben) noch vorraussichtliche Betriebskosten.
Probleme macht mit auch (4). Was bitte ist unerhebliche Einwirkung und unerhebliche Mieterhöhung? Wo beginnt und endet "unerheblich"?