Welche Kündigungsfrist greift? Kopfschmerzen ^^

  • Hallo, ich bin schon lange fleißig am mitlesen und sehr dankbar für viele bereits erhaltene Infos.
    Nun habe ich allerdings eine Frage zu den verschiedenen Kündigungsfristen, auf die ich spontan keine Antwort finde.

    Fiktives Bespiel:

    Mietvertrag/-beginn: 01.01.2010

    - Vermieterseitige Kündigung am 02.Dezember 2014 zum 28.Februar 2015 (3 Monate Frist - richtig)

    - Vermieterseitige Kündigung am 02.Januar 2014 zum 30.Juni 2015 (6 Monate Frist - richtig)

    Und hierbei?

    - Vermieterseitige Kündigung am 15.Dezember 2014 zum ??.??.2015 (3 oder 6 Monate?)


    Klar, die Kündigung erfolgt noch vor Ablauf der 5 Jahre und sollte 3 Monate haben. Aber die Frist beginnt erst ab Januar zu laufen...werden dann die 6 oder weiterhin 3 Monate berücksichtigt?


    Ich hoffe, ich habe die Frage nachvollziehbar und verständlich dargestellt. Danke schon'mal an Euch!

  • Fiktives Bespiel:
    Mietvertrag/-beginn: 01.01.2010
    - Vermieterseitige Kündigung am 02.Januar 2014 zum 30.Juni 2015 (6 Monate Frist - richtig)


    Nee, falsch. Aber mal abgesehen davon, dieses Forum befasst sich vorzugsweise mit aktuellen Fällen, nicht mit theoretischen Fallbeispielspielereien.

  • § 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

    Die 5 Jahre sind am 31.12.2014 um. Bis dahin gilt die 3-Monatsfrist. Die neue Frist beginnt also am 1.1.2015

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (5. März 2014 um 14:29)

  • Vermieterseitige Kündigung am 02.Januar 2014 zum 30.Juni 2015 (6 Monate Frist - richtig)


    Tippfehler. ;) Aber Kündigung am 02. Januar 2015 zum 30. Juni 2015 ist korrekt mit 6 Monaten, ja.

    Vermieterseitige Kündigung am 15.Dezember 2014 zum ??.??.2015 (3 oder 6 Monate?)
    Klar, die Kündigung erfolgt noch vor Ablauf der 5 Jahre und sollte 3 Monate haben. Aber die Frist beginnt erst ab Januar zu laufen...werden dann die 6 oder weiterhin 3 Monate berücksichtigt?


    3 Monate und damit zum 31. März 2015--> siehe dazu auch Kolinums Antwort in Posting #3
    Und nein, die Frist beginnt da nicht im Januar zu laufen, sie beginnt mit der Kündigung zu laufen.

    Um das besser zu verstehen, muss man gedanklich Vermieter spielen:

    Der Vermieter spricht die Kündigung aus. Mit der Kündigung setzt er eine Frist.

    Welche Frist kann er also setzen, wenn die Kündigung am 15. Dezember ausgesprochen wird (und da auch irgendwann beim Mieter eingeht)? Das Mietverhältnis ist keine 5 Jahre alt, also sind es 3 Monate Frist.

    Wenn er jetzt versucht den Fristablauf auf Ende Februar zu legen, verbietet es ihm das Gesetz, weil seine Kündigung nicht innerhalb der ersten drei Werktage des aktuellen Monats Dezember liegt. Also muss er das Ende des dem Februar folgenden März als Fristablauf setzen. Damit hält er die 3 Monate ein.

    Bis oder ab 1.2.2015?


    Weder noch - aber Kolinum hat sein Posting auch schon korrigiert.

  • Danke Ajax!!
    Das bestätig meinen Kenntnisstand, allerdings habe ich es jetzt verstanden.
    Bisher fragte ich mich, ob ich einfach nur zur blöd bin oder unser Anwalt keine Ahnung davon hat, wie man einem Laien die Rechtslage verständlich erklärt. Letzteres trifft offenbar zu. Danke für die Mühe und die verständliche Erklärung.

    Berny Danke auch für Deine Hilfe. Das "fiktiv" bitte ich entschuldigen. War unüberlegt. Hatte mich mehr auf die Frage und die verständliche Darstellung konzentriert. Zum einen wollte ich wohl die irelevante Vorgeschichte ersparen und zum anderen bin ich es gewohnt, dass in Foren meist der Konjunktiv und Fiktivität verlangt wird. Ich dachte nicht weiter darüber nach.
    Falls dennoch von Interesse: Es handelt sich um unsere Wohnungskündigung, deren Frist noch läuft. Die Daten habe ich auf einen Januar gewählt, wegen der einfacheren Nachvollziehbarkeit. Nach meinem Verständnis hätten wir eigentlich eine Kündigung mit 3 Monaten Frist erhalten müssen, bekamen aber eine mit 6 Monaten. Diesen Fehler haben wir natürlich nicht angemerkt und nutzen die längere Orientierungszeit. Vielleicht war es auch Wohlwollen, aber das wage ich zu bezweifeln.
    Danke und Gruß von der Weser

    *edit und ja, das 2014 war ein Tippfehler ;)

  • Vielleicht war es auch Wohlwollen, aber das wage ich zu bezweifeln.


    Aber nicht doch! Es gibt auch liebe Vermieter. :)

  • Viel Verwirrung.

    Wenn der Vermieter zum 1. Dezember kündigt sind es 3 Monate = Dez., Jan., Februar.

    Wenn der Vermieter zum 1. Januar kündigt sind es 6 Monate.

  • Viel Verwirrung.

    Wenn der Vermieter zum 1. Dezember kündigt sind es 3 Monate = Dez., Jan., Februar.

    Wenn der Vermieter zum 1. Januar kündigt sind es 6 Monate.


    Eben... - Besser ausgedrückt:

    Wenn der Vermieter am 1. Dezember kündigt sind es 3 Monate = zum 28. Februar.

    Wenn der Vermieter am 1. Januar kündigt sind es 6 Monate, zum 30.Juni.

  • Uff...da sind meine Kopfschmerzen wieder ^^

    "Wenn der Vermieter am 1. Januar kündigt sind es 6 Monate, zum 30.Juni. "

    Tatsächlich? Wo ist der Unterschied von 01.Januar und 15.Dezember?
    Gilt die Kündigung vom 01.Januar nicht noch so wie im Dezember ausgesprochen? (also wegen der 3 Tage Karenz)
    Ich denke, das war der Punkt an dem meine Gehirnzellen aussetzten ^^
    Meinen Hut ziehe ich vor Euch, wenn Ihr das alles blickt...meine Güte...

  • Tatsächlich? Wo ist der Unterschied von 01.Januar und 15.Dezember?
    Gilt die Kündigung vom 01.Januar nicht noch so wie im Dezember ausgesprochen? (also wegen der 3 Tage Karenz)


    Erinnere Dich! :) Du wolltest doch gedanklich Vermieter spielen.
    Der 15. Dezember wurde schon zuvor durchgespielt. Jetzt also der 01. Januar:

    Der Vermieter spricht die Kündigung aus. Mit der Kündigung setzt er eine Frist.

    Welche Frist kann er also setzen, wenn die Kündigung am 01. Januar ausgesprochen wird (und da auch irgendwann beim Mieter eingeht)? Das Mietverhältnis ist bereits 5 Jahre alt, also sind es 6 Monate Frist.

    Der Unterschied ist also, dass eine Kündigung vom 15. Dezember nach 4 Jahren und 11 1/2 Monaten Mietzeit erfolgt und eine Frist von 3 Monaten mit sich bringt, während eine Kündigung vom 01. Januar nach 5 Jahren Mietzeit erfolgt und deshalb eine Frist von 6 Monaten mit sich bringt.


  • ........, dass eine Kündigung vom 15. Dezember nach 4 Jahren und 11 1/2 Monaten Mietzeit erfolgt und eine Frist von 3 Monaten mit sich bringt, während eine Kündigung vom 01. Januar nach 5 Jahren Mietzeit erfolgt und deshalb eine Frist von 6 Monaten mit sich bringt.

    Was ist das denn: Eine Kündigung zum 15. Dezember?????
    Eine Kündigung kann nur zum Monatsende ausgesprochen werden, mein Gott. :eek:

  • Was ist das denn: Eine Kündigung zum 15. Dezember?????
    Eine Kündigung kann nur zum Monatsende ausgesprochen werden, mein Gott. :eek:

    Lies einfach nochmal ...

  • Eine Kündigung zum 15. eines Monates gibt es trotz mehrfachen Lesens nicht. Das hat nichts mit dem Aussprechen einer solchen zu tun.

    Eine Kündigung kann zu jeder Zeit ausgesprochen werden. Wichtig ist die Kündigungsfrist.
    Niemand wird daran gehindert eine Kündigung zu einem x-beliebigen Tag im Monat auszusprechen, solange die gesetzliche Mindestfristfrist eingehalten ist.
    Ich kann zu jederzeit, auch schon Jahre vorher, eine Kündigung aussprechen, aber eben nur siehe vorigen Satz.

    § 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung
    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

    Wenn bei Ihnen schon der 15. der Ablauf des Monates ist wer gibt sich die Frage nach dem Kalender (Julianisch oder Maja)

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (7. März 2014 um 08:24)

  • Eine Kündigung zum 15. eines Monates gibt es trotz mehrfachen Lesens nicht.


    Lies bitte nochmal ... :)
    Es stand nirgendwo bei mir "Kündigung zum 15."

  • Zitat

    Der Unterschied ist also, dass eine Kündigung vom 15. Dezember nach 4 Jahren und 11 1/2 Monaten Mietzeit erfolgt und eine Frist von 3 Monaten mit sich bringt, während eine Kündigung vom 01. Januar nach 5 Jahren Mietzeit erfolgt und deshalb eine Frist von 6 Monaten mit sich bringt.


    Und das ist so nicht richtig. Läuft ein Mietverhältnis bis zu 5 Jahren, dann gilt die 3 Monats Frist. Egal, wann der Vermieter kündigt. Analog dazu verlängern sich die Kündigungsfristen bei entsprechend längeren Mietzeiten.

    Anders als bei einem gegenseitigen Kündigungsverzicht kommt es nicht auf den Text an, es zählt einzig die Mietzeit zu der die Kündigung wirken soll.

  • [...] es zählt einzig die Mietzeit zu der die Kündigung wirken soll.


    Wenn ich das richtig verstanden habe, wäre das ein völlig neuer, bisher von niemandem hier vertretener Standpunkt.

    Das hieße dann aber auch, dass alles bisher zu den Terminen gesagte hier falsch ist, denn alle sind bisher davon ausgegangen, dass der Zeitpunkt der Kündigung (respektive die zu der Zeit abgelaufene Mietdauer) ausschlaggebend ist.

    Könntest Du, @Mainschwimmer, bitte mal zu dem allerersten Posting hier im Thread Stellung nehmen? Danke Dir.

    Dann müsste ja Deiner Ansicht nach auch eine Kündigung am 01.12.2014 (beim Mietbeginn am 01.01.2010) zu einer 6-Monatsfrist führen, weil das früheste mögliche Mietende (bei der Mindestfrist von 3 Monaten ab Kündigungsdatum wäre das der 28.02.2015) bereits zu einer Mietdauer von mehr als 5 Jahren führen würde. In der Folge könnte diese Kündigung am 01.12.2014 also frühestens zum 30.05.2015 ausgesprochen werden?

  • Ich kann nur schreiben was ich meine und auch schon mal gelesen habe. Allerdings ohne rechtlich sicheren Nachweis.

    Entscheidend ist das Datum an dem die Kündigung dem Mieter zugegangen ist.

    Und das ist in dem Fall noch vor Ende der 5 Jahre Wohndauer.

    Also K-Frist 3 Monate.

  • Was ist denn daran so schwer zu verstehen?

    Für den Vermieter sind daher folgende Kündigungsfristen maßgebend:

    bei einer Mietzeit bis zu 5 Jahren 3 Monate

    bei einer Mietzeit von 5 Jahren bis zu 8 Jahren 6 Monate

    bei einer Mietzeit ab 8 Jahren 9 Monate

    Hier ist doch ganz klar auf die Mietzeit abgestellt und nicht auf das Datum, wann die Kündigung ausgesprochen wurde.

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