Hallo, ich bin schon lange fleißig am mitlesen und sehr dankbar für viele bereits erhaltene Infos.
Nun habe ich allerdings eine Frage zu den verschiedenen Kündigungsfristen, auf die ich spontan keine Antwort finde.
Fiktives Bespiel:
Mietvertrag/-beginn: 01.01.2010
- Vermieterseitige Kündigung am 02.Dezember 2014 zum 28.Februar 2015 (3 Monate Frist - richtig)
- Vermieterseitige Kündigung am 02.Januar 2014 zum 30.Juni 2015 (6 Monate Frist - richtig)
Und hierbei?
- Vermieterseitige Kündigung am 15.Dezember 2014 zum ??.??.2015 (3 oder 6 Monate?)
Klar, die Kündigung erfolgt noch vor Ablauf der 5 Jahre und sollte 3 Monate haben. Aber die Frist beginnt erst ab Januar zu laufen...werden dann die 6 oder weiterhin 3 Monate berücksichtigt?
Ich hoffe, ich habe die Frage nachvollziehbar und verständlich dargestellt. Danke schon'mal an Euch!