Iii...ich lese es morgen noch einmal ausgeschlafen durch und editiere diesen letzten Beitrag für heute ![]()
Beiträge von DieBremerin
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Uff...da sind meine Kopfschmerzen wieder

"Wenn der Vermieter am 1. Januar kündigt sind es 6 Monate, zum 30.Juni. "
Tatsächlich? Wo ist der Unterschied von 01.Januar und 15.Dezember?
Gilt die Kündigung vom 01.Januar nicht noch so wie im Dezember ausgesprochen? (also wegen der 3 Tage Karenz)
Ich denke, das war der Punkt an dem meine Gehirnzellen aussetzten
Meinen Hut ziehe ich vor Euch, wenn Ihr das alles blickt...meine Güte... -
Danke Ajax!!
Das bestätig meinen Kenntnisstand, allerdings habe ich es jetzt verstanden.
Bisher fragte ich mich, ob ich einfach nur zur blöd bin oder unser Anwalt keine Ahnung davon hat, wie man einem Laien die Rechtslage verständlich erklärt. Letzteres trifft offenbar zu. Danke für die Mühe und die verständliche Erklärung.Berny Danke auch für Deine Hilfe. Das "fiktiv" bitte ich entschuldigen. War unüberlegt. Hatte mich mehr auf die Frage und die verständliche Darstellung konzentriert. Zum einen wollte ich wohl die irelevante Vorgeschichte ersparen und zum anderen bin ich es gewohnt, dass in Foren meist der Konjunktiv und Fiktivität verlangt wird. Ich dachte nicht weiter darüber nach.
Falls dennoch von Interesse: Es handelt sich um unsere Wohnungskündigung, deren Frist noch läuft. Die Daten habe ich auf einen Januar gewählt, wegen der einfacheren Nachvollziehbarkeit. Nach meinem Verständnis hätten wir eigentlich eine Kündigung mit 3 Monaten Frist erhalten müssen, bekamen aber eine mit 6 Monaten. Diesen Fehler haben wir natürlich nicht angemerkt und nutzen die längere Orientierungszeit. Vielleicht war es auch Wohlwollen, aber das wage ich zu bezweifeln.
Danke und Gruß von der Weser*edit und ja, das 2014 war ein Tippfehler

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Hallo, ich bin schon lange fleißig am mitlesen und sehr dankbar für viele bereits erhaltene Infos.
Nun habe ich allerdings eine Frage zu den verschiedenen Kündigungsfristen, auf die ich spontan keine Antwort finde.Fiktives Bespiel:
Mietvertrag/-beginn: 01.01.2010
- Vermieterseitige Kündigung am 02.Dezember 2014 zum 28.Februar 2015 (3 Monate Frist - richtig)
- Vermieterseitige Kündigung am 02.Januar 2014 zum 30.Juni 2015 (6 Monate Frist - richtig)
Und hierbei?
- Vermieterseitige Kündigung am 15.Dezember 2014 zum ??.??.2015 (3 oder 6 Monate?)
Klar, die Kündigung erfolgt noch vor Ablauf der 5 Jahre und sollte 3 Monate haben. Aber die Frist beginnt erst ab Januar zu laufen...werden dann die 6 oder weiterhin 3 Monate berücksichtigt?
Ich hoffe, ich habe die Frage nachvollziehbar und verständlich dargestellt. Danke schon'mal an Euch!
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