Eigentümerwechsel
Es gibt jetzt für unser Mietshaus zwei neue Eigentümer und eine neue Verwaltung.
Die neue Verwaltung hat aber nur eine Vollmacht von einem Eigentümer in Kopie beigelegt.
Vom zweitem Eigentümer keine Vollmacht.
Frage: Ist die Vollmacht ohne originale Unterschrift gültig?
Die Verwaltung möchte die Miete erhöhen.
Auf dem Anschreiben erste Seite zum 01.04.2014
folgende Seite zum 01.03.2014
Frage: ab welchem Zeitpunk ist die erhöhte Miete fällig?