Eigentümerwechsel

  • Eigentümerwechsel

    Es gibt jetzt für unser Mietshaus zwei neue Eigentümer und eine neue Verwaltung.
    Die neue Verwaltung hat aber nur eine Vollmacht von einem Eigentümer in Kopie beigelegt.
    Vom zweitem Eigentümer keine Vollmacht.
    Frage: Ist die Vollmacht ohne originale Unterschrift gültig?

    Die Verwaltung möchte die Miete erhöhen.
    Auf dem Anschreiben erste Seite zum 01.04.2014
    folgende Seite zum 01.03.2014
    Frage: ab welchem Zeitpunk ist die erhöhte Miete fällig?

  • Eigentümerwechsel
    Die Verwaltung möchte die Miete erhöhen.
    Auf dem Anschreiben erste Seite zum 01.04.2014
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    Frage: ab welchem Zeitpunk ist die erhöhte Miete fällig?


    Überhaupt nicht. Ein Mieterhöhungsbegehren kann NUR von Deinem (nachweislich aktuellen) VERMIETER kommen.

  • Überhaupt nicht. Ein Mieterhöhungsbegehren kann NUR von Deinem (nachweislich aktuellen) VERMIETER kommen.

    Mit entsprechender Vollmacht auch von einem Dritten. Zum Beispiel der Verwaltung.

  • Zitat

    Mit entsprechender Vollmacht auch von einem Dritten.


    Richtig. Diese Vollmacht trägt aber keine Unterschrift, also kann ich mir damit meine Grillkohle anzünden.

    Zitat

    Frage: ab welchem Zeitpunk ist die erhöhte Miete fällig?


    Im Moment garnicht, denn ein Mieter muss aufgrund solchen Firlefanzes überhaupt nicht reagieren.

  • Was ist daran nicht zu verstehen?

    Das diese Mietwohnung zwei Eigentümer hat.

    Wäre so zu verstehen, das zwei Personen zusammen Eigentümer sind. Dann müsste aber der Mietvertrag auch so lauten. Infolgedessen müssten schon zwei Unterschriften gefordert sein.
    Ein Kopie des Mieterhöhungsverlangen würde ich sowieso nicht akzeptieren, denn das Verlangen ist nicht an die Hausverwaltung gerichtet sondern an Sie. Die HV sollte eine Kopie bekommen.

  • Diese Vollmacht ist eine Kopie. Keine orginale Unterschrift. Die gesammte Vollmacht liegt mir nur als Kopie vor einschließlich der Unterschrift!


    Studiere bitte mal die "kleinen" Unterschiede zw. Eigentümer, Besitzer, Verwalter, Vermieter.

  • Das diese Mietwohnung zwei Eigentümer hat.

    Wäre so zu verstehen, das zwei Personen zusammen Eigentümer sind. Dann müsste aber der Mietvertrag auch so lauten. Infolgedessen müssten schon zwei Unterschriften gefordert sein.
    Ein Kopie des Mieterhöhungsverlangen würde ich sowieso nicht akzeptieren, denn das Verlangen ist nicht an die Hausverwaltung gerichtet sondern an Sie. Die HV sollte eine Kopie bekommen.

    Was ist daran so ungewöhnlich das eine Wohnimmobilie 2 oder mehr Eigentümer hat?

    Warum müßte der Mietvertrag auch so lauten?

    Wo steht da etwas von Kopie der Mieterhöhung?

  • Eigentümer= Zwei Gmbh s
    Besitzer= bin ich als Mieter
    Verwalter= beauftragt vom Eigentümer, anfallende Verwaltungsangelegenheiten zu regeln.
    Vermieter=bin ich momentan ratlos

  • Der Vermieter muss nicht unbedingt auch der Eigentümer sein, sondern es kann jede Person sein, die berechtigt ist, über das zu vermietende Objekt zu verfügen. Deswegen muss auch nicht der Eigentümer unbedingt im Mietvertrag auftauchen. Deswegen kann auch eine Hausverwaltung der Vermieter sein.

    Beantworte aber bitte auch noch meine Fragen aus meinem ersten Posting. Danke. :)

  • Richtig, der Vermieter kann auch Hausverwalter sein. Die Mieterhöhung muß aber vom Vermieter kommen. Dieser ist im Mietvertrag benannt. Das Mieterhöhungsverlangen hat im Original dem Adressaten zuzugehen.

    Richtig, der Vermieter kann auch Hausverwalter sein. Die Mieterhöhung muß aber vom Vermieter kommen. Dieser ist im Mietvertrag benannt. Das Mieterhöhungsverlangen hat im Original dem Adressaten zuzugehen.


    Genau! Nur dass (also das unterstelle ich jetzt mal frech) kein neuer Mietvertrag mit dem neuen Vermieter existiert, denn die Bude hat ja gerade den Eigentümer und die Verwaltung gewechselt. (Dass das Mieterhöhungsverlangen hier kein Original war, steht ja nirgends. Die Vollmacht hingegen war eine Kopie.)

    Also:
    Der alte Mietvertrag ist gültig --> "Kauf bricht Miete nicht".
    Die neue Verwaltung hat versucht, sich mit einer Vollmachtskopie zu legitimieren. Wenn sie sich eindeutig als Vermieter (oder als dessen Bevollmächtigter) legitimiert hat, so ist ja alles gut. Aber wer kann das entscheiden?

    Deswegen ist ja auch so wichtig, dass der alte (Ex-)Vermieter seinen (Ex-)Mietern die neuen Verhältnisse mitteilt (wie ich in meinem ersten Posting hier schrieb). Sonst kann nämlich jeder kommen und sich mit irgendwelchen Kopien legitimieren wollen.

    Ob die Kopie einer solchen Vollmacht überhaupt ausreicht, weiß ich jetzt so nicht. Vielleicht müsste sie zumindest beglaubigt sein ...?

  • Hat der alte Vermieter Dich über den Eigentumswechsel informiert?
    Ja = mitte November /// Eigentümer des Mietobjekts seit 01.11.2013

    Wann genau kam das Mieterhöhungsschreiben?
    Laut Datum am 18.12.2013

    Mein Problem ist das ich zwei Daten zur Mieterhöhung im dem Schreiben der Verwaltung habe.
    einmal zum 01.03.2014 und zum 01.04.2014

  • Hat der alte Vermieter Dich über den Eigentumswechsel informiert?
    Ja = mitte November /// Eigentümer des Mietobjekts seit 01.11.2013


    :confused::confused: So wie Du es schreibst kann man es verstehen, als sei der alte Vermieter selbst erst seit November Eigentümer gewesen ...

    Wann genau kam das Mieterhöhungsschreiben?
    Laut Datum am 18.12.2013

    Mein Problem ist das ich zwei Daten zur Mieterhöhung im dem Schreiben der Verwaltung habe.
    einmal zum 01.03.2014 und zum 01.04.2014


    Gemäß einem Zugang des Schreibens schon im Dezember wären beide Termine möglich. (Wäre das erst im Januar gekommen, wäre März nicht erlaubt.) Ich würde dann zurückschreiben und um Klärung bitten.

  • Zitat

    Wann genau kam das Mieterhöhungsschreiben?
    Laut Datum am 18.12.2013


    Und an dieser Stelle ist für mich hier Schluss. Ich lasse mich nicht verarschen, denn das ist passiert, in dem der TE als Beitrag #17 rauslässt, dass er das Schreiben zur Mieterhöhung seit Dezember 2013 besitzt. Da ich befürchte, dass da noch weitere "Klöpse" kommen, mach ich nicht mehr mit.

  • [...] in dem der TE als Beitrag #17 rauslässt, dass er das Schreiben zur Mieterhöhung seit Dezember 2013 besitzt.


    Naja, das ändert ja erstmal nichts an den Begebenheiten und an unseren anderen (guten) Diskussionen zum Vermieter & Co. :) Bis zu meiner Frage in #11 hatte es Euch zudem ja auch nicht interessiert ... :p

    Ich hatte es nur nachgefragt, weil ich für den TE hoffte, dass das alles gerade ganz aktuell ist. Denn dann hätte er sich über März oder April gar keine Gedanken machen brauchen.

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