Spülmaschine..

  • Hallo ihr Lieben!
    Ich habe mich gerade in diesem Forum angemeldet, weil ich mal wieder sehr überfordert und wütend bin..
    Ich erzähle euch kurz, worum es geht.

    Wir (mein Freund und ich) sind im Dezember 2012 in unsere jetzige Wohnung eingezogen.
    In der Wohnung enthalten ist eine (uralte) EBK mit Spülmaschine, Ofen und Kühlschrank mit Gefrierschrank unten drin. So. Jetzt fällt uns seit einiger Zeit auf, dass wir das Geschirr fast wieder so aus der Maschine rausnehmen, wie wir es rein gestellt haben, sprich: dreckig!
    Und wenn man die Maschine aufmacht, kommt ein ekelhafter Geruch raus. Freund hat schon unter dem Sieb in dem Rohr geschaut, ob irgendwo was drinnen steckt, oder so, aber nichts..!
    Wir machen regelmässig das Sieb unten drin sauber und entkalken auch, wenn es notwendig ist.
    Im Mietvertrag stehen diese ganzen Dinge samt Küche auch drinnen.

    Nun.. Wir haben die Vermieter darauf angesprochen, und da meinte der Vermieter doch tatsächlich zu uns: "Ja, die ist alt, müsst IHR halt ne Neue kaufen."
    Angeblich hätte er die Küche mit den Geräten nur "aus Versehen" mit in den Mietvertrag geschrieben und würde jetzt nicht dafür aufkommen, da die Küche ja schon so alt ist. Und die Geräte scheinbar auch.

    Ich sehe aber ehrlich gesagt nicht ein, dass WIR von UNSEREM Geld eine neue Spülmaschine in diese alte Küche reinkaufen, die alte noch selber entsorgen dürfen und wir trotzdem soviel Miete zahlen. Schliesslich steht die Küche mit Geräten im Mietvertrag drinnen, d.h., wir zahlen auch dafür.
    Ist der Vermieter nicht verpflichtet, sich um eine neue oder um die Reparatur zu kümmern??

    Was können wir machen, dass er das tut?

    Bitte helft uns, evtl. auch mit nem Verweis auf einen Paragraphen oder sowas.. :(

  • Da die Küche mitvermietet ist hat er auch für die Funktionstüchtigkeit zu sorgen.

    § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    Das mit dem Versehen ist wohl ein Witz. Wenn Sie mal aus Versehen vergessen die Miete zu überweisen, würde ich ihn hören wollen.

    Die Ursache ist mir aber noch nicht suspekt. Unsere Waschmaschine hat zwei Siebe. Da machen Sie sich nochmal schlau.
    Das das Geschirr nicht sauber wird und der Gestank deutet schwer auf eine Verstopfung hin.

    Wenn keinerlei Fremdkörper vorhanden sind, kann die Maschine nicht stinken. Metall stinkt nicht!

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (3. März 2014 um 17:55)

  • Wie gesagt, wir können nur das einsehen, wo wir rankommen, und da sorgen wir dafür, dass keine Essensreste oder so zurück bleiben.. Weiter rein können und wollen wir nicht, weil wir uns damit nicht auskennen, nicht dass es am Ende heisst, durch Selbstverschulden kaputt gegangen.

    Könnte ich dem Vermieter das jetzt einfach schriftlich geben, dass er bitte dafür sorgen soll, dass dieser Paragraph eingehalten wird? Oder ist das zu frech?

    Er muss ja nicht unbedingt eine Neue kaufen, wobei es sich bei dem alten Teil wahrscheinlich mehr lohnen würde, als jemanden zur Reparatur vorbei zu schicken.. :/

  • Wenn Sie selbst die Ursache nicht finden, beauftragen Sie einen Kindendienst. Wäre peinlich, wenn dieser dann doch eine Verunreinigung finden würde, für welche Sie voll verantwortlich sind.

  • Wenn Sie selbst die Ursache nicht finden, beauftragen Sie einen Kindendienst. Wäre peinlich, wenn dieser dann doch eine Verunreinigung finden würde, für welche Sie voll verantwortlich sind.


    Schliesse mich an.
    Zu- oder Ablaufschlauch verstopft? Wassereinlassventil funktioniert? Stromversorgung i.O.?

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