Keine Nebenkosten-Rückzahlung wegen Widerspruch anderer Mieter

  • Hallo,
    unser Vermieter vertröstet uns schon seit über 2 Monaten mit der Rückzahlung der überschüssigen Nebenkosten.
    Die Nebenkostenabrechnung haben wir seit Ende Dezember, laut dieser bekommen wir eine stattliche Rückzahlung. Die aktuelle Ausrede des Vermieters lautet, er könne und das Geld noch nicht zurückerstatten, weil ANDERE Mietparteien gegen deren Abrechnung Widerspruch eingelegt haben. Wir haben keinen Widerspruch gegen unsere Abrechnung eingelegt. Muss ich mich damit abfinden? Vielen Dank!

  • Schwierig. Ich persönlich denke, dass der Vermieter innerhalb von 30 Tagen nach Abrechnung die Rückzahlung leisten müsste.

    Ich denke weiterhin, dass er diese Zahlung unter Vorbehalt leisten könnte, denn wenn andere Mieter sich beschweren und später Recht bekämen, so kann sich dann Euer Guthaben eigentlich nur mindern. Das bedeutet, ihr müsstet damit rechnen, später eine Rückforderung zu erhalten.

    Weiter schätze ich, dass der Vermieter zumindest die unstrittigen Anteile Eures Guthabens auszahlen müsste, denn das müsste m.W. auch ein Mieter bei einer Nachforderung so tun (wenn die Nebenkostenabrechnung nur materiell und nicht formell falsch ist).

    Mal schauen, was Andere hier meinen ...

  • Fordern Sie den Vermieter mit einer 2-Wochenfrist aus das Geld zu überweisen. Kündigen Sie im als Konsequenz die Einleitung eines gerichtloichen Mahnverfahrens an. Dort werden Sie ihm schon seine Murmel abdrehen.


  • Ich denke weiterhin, dass er diese Zahlung unter Vorbehalt leisten könnte, denn wenn andere Mieter sich beschweren und später Recht bekämen, so kann sich dann Euer Guthaben eigentlich nur mindern. Das bedeutet, ihr müsstet damit rechnen, später eine Rückforderung zu erhalten.


    Die Rückforderung kann er aber nur dann geltend machen, wenn die Korrektur der Abrechnung noch innerhalb der 12-Monatsfrist kommt. Ansonsten gehen Abrechnungsfehler rein zu Lasten des Vermieters.

  • Fordern Sie den Vermieter mit einer 2-Wochenfrist aus das Geld zu überweisen. Kündigen Sie im als Konsequenz die Einleitung eines gerichtloichen Mahnverfahrens an.


    Genauso würde ich es auch machen. Was habe ich mit anderen Vertragsverhältnissen zu tun?? Viele Zeitgenossen verstehen wohl nur diese Sprache.
    PS: Schriftliche letztmalige Aufforderung per Einwurfeinschreiben.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (3. März 2014 um 18:01)

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