Vermieter betritt Wohnung

  • Hallo liebes Forum,

    Mein Vermieter betritt meine Wohnung. Jedenfalls bin ich der Meinung, er sagt es wären Gemeinschaftsräume und derzeit, weil der zweite Mieter vor kurzem ausgezogen ist und kein Nachmieter bisher eingezogen ist, sogar ihre Wohnung.

    dazu habe ich jetzt schon oft gelesen, dass man bei Gemeinschaftsräumen als Mieter nichts machen kann. Aber aus dem Mietvertrag geht für mich nicht klar genug heraus, was denn gerade Sache ist, deswegen zitiere ich:
    "Vermietet wird im [...] die Wohnung im 2. OG, Gartenzimmer plus Wohnzimmer/Küche/Bad als 2er WG
    Die zu Wohnzwecken genutzte Fläche beträgt x m² plus 1/2 von WG-Wohnzimmer, Küche und Bad, gesamt nutzbare Fläche y m²"

    wie habe ich das zu verstehen? Habe ich jetzt Hausrecht und darf meine Mieter ohne Angabe von Gründen bei unzureichender Voranmeldung aussperren oder nicht? Und muss sich meinen Vermieter erzählen, wenn ich das Schloss austausche, damit er sich nicht mehr jederzeit mit einem schlüssel Zugang verschaffen kann? (das ist für ihn gängige Praxis)

    ich hoffe auf schnelle, klare Antworten und wünsche allen einen schönen Tag.

  • Wie es klingt, vermietet der Vermieter eine Wohnung mit einer verschließbaren Wohnungstür an zwei getrennte Personen (mit dann auch zwei getrennten Mietverträgen, schätze ich). Dabei werden dann in den Mietverträgen das Wohnzimmer, das Bad und die Küche als Gemeinschaftsräume deklariert. Du hast somit also nur das Gartenzimmer für Dich alleine gemietet. Irgendwo wird da dann noch ein "Straßenzimmer" sein, welches an die zweite Person (also an den anderen Mieter) vermietet würde. (Diesen anderen Mieter gibt es aber derzeit nicht.) Soweit richtig?

    So ein Konstrukt ist mir persönlich noch nicht begegnet. Das ergibt für mich nur einen Sinn, wenn die Wohnung im 2.OG als Wohnheim angesehen wird. Wenn man das aber ausschließen muss, dürften die Flächen der Gemeinschaftsräume nicht aufgerechnet werden (siehe Wohnflächenverordnung §2).

    Wenn also das Gartenzimmer und das "Straßenzimmer" abschließbar sind und ich mir die Wohnungstür als Eingangstür zum Wohnheim vorstelle, sehe ich kein Problem. Wie gesagt: In dem Fall hättest Du lediglich ein Zimmer gemietet.

    Ob der Mietvertrag diese Sicht tatsächlich auch rechtlich widerspiegelt, weiß ich natürlich nicht.

  • Sie haben gemietet: 1 Zimmer und von Bad, Küche und Wohnzimmer nur die Hälfte. Die andere Hälfte Ihr Mietnachbar.
    Dieser ist ausgezogen und damit sein Zimmer sowie die Hälfte der anderen Räume sind an den Vermieter zurückgegeben worden.
    Über diese Teile der Wohnung hat nun der Vermieter die Verfügungsgewalt und muß Sie um keinerlei Erlaubnis bitten.

  • Mein Vermieter betritt meine Wohnung. Jedenfalls bin ich der Meinung, er sagt es wären Gemeinschaftsräume und derzeit, weil der zweite Mieter vor kurzem ausgezogen ist und kein Nachmieter bisher eingezogen ist, sogar ihre Wohnung.
    Habe ich jetzt Hausrecht und darf meine Mieter ohne Angabe von Gründen bei unzureichender Voranmeldung aussperren oder nicht?


    Schon mal den Unterschied zw. Mieter und Vermieter studiert?

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