Beiträge von Mageddon

    Hallo liebes Forum,

    Mein Vermieter betritt meine Wohnung. Jedenfalls bin ich der Meinung, er sagt es wären Gemeinschaftsräume und derzeit, weil der zweite Mieter vor kurzem ausgezogen ist und kein Nachmieter bisher eingezogen ist, sogar ihre Wohnung.

    dazu habe ich jetzt schon oft gelesen, dass man bei Gemeinschaftsräumen als Mieter nichts machen kann. Aber aus dem Mietvertrag geht für mich nicht klar genug heraus, was denn gerade Sache ist, deswegen zitiere ich:
    "Vermietet wird im [...] die Wohnung im 2. OG, Gartenzimmer plus Wohnzimmer/Küche/Bad als 2er WG
    Die zu Wohnzwecken genutzte Fläche beträgt x m² plus 1/2 von WG-Wohnzimmer, Küche und Bad, gesamt nutzbare Fläche y m²"

    wie habe ich das zu verstehen? Habe ich jetzt Hausrecht und darf meine Mieter ohne Angabe von Gründen bei unzureichender Voranmeldung aussperren oder nicht? Und muss sich meinen Vermieter erzählen, wenn ich das Schloss austausche, damit er sich nicht mehr jederzeit mit einem schlüssel Zugang verschaffen kann? (das ist für ihn gängige Praxis)

    ich hoffe auf schnelle, klare Antworten und wünsche allen einen schönen Tag.

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