Vermietung an Untermieter - Fragen zum Vertrag

  • Hallo,

    ich bin Hauptmieter einer Wohnung und vermiete davon (mit Einwilligung meines Vermieters) ein Zimmer unmöbliert unter.

    Mit meiner derzeitigen Untermieterin habe ich einen Untermietvertrag abgeschlossen, in dem eine Pauschalmiete angegeben ist, also Miete inkl. Nebenkosten, Strom, Gas.
    Diese Form der Pauschalmiete habe ich letztlich gewählt, da ich ja selber auch in der Wohnung wohne, es keine getrennten Gas- oder Stromzähler gibt und eine recht hohe Fluktuation auf dem Markt der Untermietzimmer, eine NK-Abrechnung für das unvermietete Zimmer kompliziert bis fast unmöglich macht.

    Die Pauschalmiete ist berechnet auf Basis des bisherigen durchschnittlichen Verbrauchs von Gas und Strom von mir + einem Untermieter. Dieser blieb bisher auch mit wechselnden Untermietern immer in etwa gleich.

    Mit Einzug einer neuen Untermieterin vor drei Monaten hat sich nun jedoch der Stromverbrauch drastisch (gesamt 30-35%) erhöht. Sie scheint elektrische Geräte zu haben, die jede Menge Strom verbrauchen (Großfernseher, zwei Computerbildschirme, die parallel laufen, keine Sparlampen).
    Der Nachteil der Pauschalmiete ist natürlich, dass - wie nun in diesem Fall zum ersten Mal vorkommend -, die Untermieterin offensichtlich sorglos mit dem Verbrauch umgeht und umgehen kann, denn es ist ja alles in ihrer Miete enthalten, egal, wie ihr Energieverhalten ist.
    So ist es z.B. auch schon vorgekommen, dass sie über Nacht nicht da war und ihr Fenster offen ließ - bei laufender Heizung. Außerdem läuft ein PC oder Laptop offensichtlich Tag und Nacht durchgehend und auch während ihrer Abwesenheit - das kann ich am Internetfluss sehen.

    Es ist wohl verständlich, dass mir dieser Umstand mehr als sauer aufstößt und ich keine Lust auf eine horrende Nachzahlung am Ende des Jahres habe. Ich habe zum Glück mit ihr zunächst einen befristeten Vertrag bis Mitte des Jahres geschlossen, so dass ich diesen nicht verlängern muss und wenigstens die Zeit absehbar ist, in der hier dieser hohe Mehrverbrauch stattfindet.

    Für die Zukunft und den Vertrag mit einem neuen Untermieter jedoch die Frage: Wie kann man so etwas am besten vertraglich regeln? Eine NK-Abrechnung für das untervermiete Zimmer scheidet aus o.g. Gründen aus.
    Ich kann aber ja auch nicht vorsorglich die Pauschalmiete bewusst viel zu hoch ansetzen, um das Risiko einer Nachzahlung aufgrund eines potentiellen Verhaltens (oder der mitgebrachten elektrischen Geräte) eines neuen Untermieters abzumindern. Letztlich ließe sich dafür ab einer gewissen Summe auch schwerlich ein Mieter finden.
    Gleichzeitig kann es aber ja auch nicht sein, dass ein Untermieter theoretisch auch eine Flutlichtanlage brennen lassen könnte und man als den Strom zahlender Vermieter dagegen machtlos ist.

    Ich habe ja die Strom- und Gasabrechnungen der letzten Jahre hier, aus denen ein recht gleichbleibender jährlicher Verbrauch in den letzten Jahren hervorgeht. Wäre es zulässig, einen Zusatz in den Untermietvertrag zu setzen in der Art "die Nebenkosten sind bis zu einem Verbrauch von bis zu xyz kwh Strom und xyz Gas gesamt pro Jahr enthalten. Ein darüber hinausgehender Verbrauch wird zu jeweils 50% dem Vermieter und dem Untermieter berechnet."
    Dass ich dem Untermieter/der Untermieterin nicht zu 100% einen überdurchschnittlichen Mehrverbrauch aufladen könnte, leuchtet mir noch ein (auch wenn das der Realität entspräche). Aber so wäre der Untermieter zumindest mit in die Pflicht genommen, einen achtsamen Umgang mit dem Verbrauch zu zeigen und hätte auch finanzielle Konsequenzen, wenn er/sie das nicht tut?
    Oder ist das ein klassischer Fall von "menschlich logisch gedacht, aber rechtlich nicht machbar"?


    Eine zweite Frage:
    Die Wohnung ist, da ich hier seit Jahren wohne, recht gut eingerichtet. Die mündliche Vereinbarung war, dass neue Untermieter für die hier wohnende Zeit auch einen Teil beitragen und nicht selbstverständlich und ausschließlich mein Inventar genutzt wird. Letzteres ist auch schriftlich im Vertrag festgehalten ebenso wie der Zusatz, dass ich nicht automatisch für die Neubeschaffung von möglicherweise mal ausfallenden Geräten (z.B. Kühlschrank defekt) verantwortlich bin.
    Auch dies ist in diesem Fall noch nicht geschehen, das heißt die betreffende Untermieterin hat trotz dieser Absprache noch kein Teil zur Wohnung beigesteuert. Auch dieses stößt mir natürlich sauer auf, denn in der Praxis heißt das, dass meine Geräte (ab)genutzt werden, von der Gegenseite aber kein Ausgleich kommt. Normal wäre ja hier z.B. "Meine Waschmaschine wird benutzt, also bringst Du wenigstens einen Toaster mit ein, den wiederum ich dann mit benutzen kann."
    Da von der Gegenseite da nichts kommt, kommt bei mir natürlich langsam der Wunsch auf, ihr die Benutzung meiner Gegenstände zu untersagen. In wieweit bzw. in welchem Umfang ist dies zulässig? Ich kann ja z.B. kaum verbieten, die Waschmaschine zu benutzen - schon weil für sie gar nicht die Möglichkeit bestünde, eine eigene, zusätzliche anzuschließen.


    Und bevor jetzt jemand schreibt: Zieh aus und vermiete nicht mehr unter: Ein Umzug kommt derzeit aus verschiedenen Gründen nicht in Frage, ohne Untervermietung kann ich aber auch die derzeitige Wohnung finanziell nicht halten. Also muss ich mich arrangieren.

    Für klärende Antworten wäre ich von daher sehr dankbar!

    Fallada

  • Hallo Fallada,

    mit dieser Art von Problemen wirst Du nicht allein sein. Ich wünschte, ich könnte Dir eine zielführende Antwort geben...
    Wir hatten auch einmal eine bummsfidele schmarotzende Mieterin und "mussten" dann, im letztendlich die vernünftigen Mieter zu behalten, für gut 2000€ Wasser- und Wärmemengenzähler einbauen, um die Verbräuche gerechter zuordnen und berechnen zu können.

  • Ich schließe mich meines Vorschreibers an.
    Pauschalmiete bei den explodierenden Nebenkosten ein hohes Risiko. Es bleibt nur zu hoffen, dass der befristete Mietvertrag auch korrekt verfasst wurde. Sonst kann das noch teurer werden.

  • Guten Morgen,

    danke erstmal für Eure Meinungen!
    Das ist ehrlich ein Problem. Und es kann doch nicht sein, dass man es als in dem Fall dann Vermieter so schwer und das Nachsehen hat. Man hat doch sowieso schon genug am Bein damit, dass man alleinig die Verantwortung trägt für neue Mieter, eventuellen Leerstand und die Mietsache und deren Zustand. Und dann kommen wieder die Jammermeldungen, dass ja viel zu wenig Wohnraum für Studenten zur Verfügung steht. Das wundert mich nicht mehr, ich denke, jede/r, der (unter)vermietet hat, überlegt sich das irgendwann drei mal.

    Berny, dass Du dann für € 2.000 Zähler eingebaut hast, ist sicherlich die kostenintensivste, aber auch sinnvollste Lösung. Das kann ich aber weder finanziell leisten, noch möchte ich das - anders sähe ich das, wenn ich Eigentümerin wäre, nicht selber Mieterin. Dann wäre das eine langfristige sinnvolle Investition, die sich irgendwann rentieren würde. Aber für ein Zimmer zur Untervermietung in einer Mietwohnung ist das natürlich nicht wirklich machbar.

    Ich schließe mich meines Vorschreibers an.
    Pauschalmiete bei den explodierenden Nebenkosten ein hohes Risiko. Es bleibt nur zu hoffen, dass der befristete Mietvertrag auch korrekt verfasst wurde. Sonst kann das noch teurer werden.

    Ich weiß. Nur ist es gehupft wie gesprungen: Es gibt keine gute Lösung, außer sich auf die Untermieter und ihren vernünftigen Verbrauch/Gebrauch zu verlassen. Wackelige Angelegenheit.
    Deshalb habe ich ja schon die Befristung eingesetzt (denn sonst hätte ich als Vermieter ja auch noch 6 Monate Kündigungsfrist, wenn ich das recht verstanden habe). Was heißt/hieße denn korrekt verfasst? In dem Untermietvertrag steht, dass das Mietverhältnis bis zum 30. Juni befristet ist und eine mögliche Verlängerung mindestens zwei Monate vorher beschlossen wird.
    Ist das "korrekt"?

    Und eben noch mal die Frage - vielleicht weiß das jemand? - ob man bei einer Pauschalmiete eine obere Grenze des Strom- und Gasverbrauchs setzen kann, die dem üblichen Verbrauch entspricht und darüber hinausgehendes umgelegt wird?

    Eine andere Frage: Die Untermieterin hat (nach ihrem Einzug) angekündigt, dass sie für ihre Diplomarbeit etwa sechs Woche zu Hause arbeiten wird. Sprich: 6 Wochen immer hier und Dauerbetrieb ihrer erwähnten elektrischen Anlagen.
    Kann man denn so etwas untersagen? Das ist ja hier Wohnraum und kein Büro. Und z.B. zwei Bildschirme gehen in meinen Augen über das hinaus, was man privat nutzt - sie hat die ja auch nur aus beruflichen Gründen.

    Aber wahrscheinlich ist auch das wieder eine subjektive, wenn auch menschliche Meinung, hat aber nichts mit dem Recht von Mietern zu tun, so viele Geräte zu haben, wie sie wollen.
    Ich habe echt ein wenig die Nase voll - mittelfristig werde ich nach einer Lösung suchen, dass ich meine eigene Wohnung und meine eigenen Rechnungen habe, mein Bad alleine benutzen und dann können mich die Studenten mal - sollen sie selber ihre Rechnungen zahlen und sich um alles kümmern. :)
    Grüße

    Fallada

    2 Mal editiert, zuletzt von Fallada (2. März 2014 um 09:36)

  • Zitat

    Wie kann man so etwas am besten vertraglich regeln? Eine NK-Abrechnung für das untervermiete Zimmer scheidet aus o.g. Gründen aus.

    In dem man künftig Miete + Nebenkostenpauschale vereinbart und, ganz wichtig, die Möglichkeit diese Pauschale anpassen zu können/dürfen.

    Zitat

    Und eben noch mal die Frage - vielleicht weiß das jemand? - ob man bei einer Pauschalmiete eine obere Grenze des Strom- und Gasverbrauchs setzen kann, die dem üblichen Verbrauch entspricht und darüber hinausgehendes umgelegt wird?

    In einer, vom eigentlichen Mietvertrag getrennten, individuellen Vereinbarung kann man das.

    Ich würde aber den o. g. Weg wählen.

  • Deshalb habe ich ja schon die Befristung eingesetzt (denn sonst hätte ich als Vermieter ja auch noch 6 Monate Kündigungsfrist, wenn ich das recht verstanden habe). Was heißt/hieße denn korrekt verfasst? In dem Untermietvertrag steht, dass das Mietverhältnis bis zum 30. Juni befristet ist und eine mögliche Verlängerung mindestens zwei Monate vorher beschlossen wird.
    Ist das "korrekt"?

    Es kommt auf den Wortlaut an.

    1. § 575 BGB Zeitmietvertrag

    (1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit

    1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,

    2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder

    3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will

    und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

    oder

    2. ein gegenseitiger befristeter Kündigungsverzicht.

    Prüfen Sie also in Ihrem Mietvertrag den genauen Wortlaut!

  • Erstmal großen Respekt und Anerkennung an Fallada für seine/ihre eindeutigen Postings. Es kommt selten vor, dass man als Leser so deutlich und verständlich alle Begebenheiten beim Fragesteller (und dessen Sorgen) mitgeteilt bekommt! :)

    Ich denke, dass der §575 BGB für Falladas "Zeitmietvertrag" mit seinem/ihrem Untermieter nicht relevant ist. Es handelt sich nämlich m.E. hier eher nicht um einen (Zeit-)Mietvertrag, sondern um eine Gebrauchsüberlassung an Dritte nach §540 BGB (siehe auch hier zu dem Thema (klick)).

    Somit sind meiner Meinung nach in einem "Untermietvertrag" ganz andere Sachen möglich als wie in einem Mietvertrag.

    Deswegen wäre in meinen Augen auch eine Mischung aus pauschalen Nebenkosten und einer verbrauchsgrenzenabhängigen Nebenkostenaufteilung möglich.

    Und nein, ich glaube nicht, dass man einem Untermieter das Flutlicht oder den sechsten PC in seinem Zimmer verbieten kann.

    Das angesprochene Verbot für den Untermieter zur Mitbenutzung bestimmer Geräte halte ich durchaus für möglich, aber ob das so empfehlenswert ist, wenn man Untermieter braucht ....? Wenn ein Gerät durch direktes Verschulden des Untermieters kaputtgeht, muss der Untermieter eh dafür aufkommen. Alles andere - insbesondere die Abnutzung von Geräten - muss doch sinnvollerweise die Untermiete abdecken, wenn die Mitbenutzung der Geräte vom Untervermieter gestattet wurde. Was sollte denn sonst der Untermieter sagen, wenn die olle Waschmaschine 3 Tage nach seinem Einzug kaputtgeht und er sich wegen des Untermietvertrags an der Reparatur beteiligen müsste ...?

  • Hallo,

    entschuldigung für die späte Rückmeldung - ich hatte wieso auch immer keine Benachrichtigung über neue Antworten hier.

    Vielen Dank - das war sehr hilfreich (und danke für die Blumen, AjaxMH - ich bemühe mich, nicht ganz einfache Sachverhalte einigermaßen verständlich zu erklären)!

    Beste Grüße

    Fallada

  • Hallo Kolinum,

    den Wortlaut habe ich geprüft. Er lautet "Das Mietverhältnis ist zunächst befristet bis zum xyz. Über eine mögliche Verlängerung wird spätestens bis xyz (zwei Monate vor Ablauf) entschieden."

    Beste Grüße

    Fallada

  • "Das Mietverhältnis ist zunächst befristet bis zum xyz. Über eine mögliche Verlängerung wird spätestens bis xyz (zwei Monate vor Ablauf) entschieden."

    "Und damit ist die Klausel unwirksam."

    Meine ich auch zu dieser recht ungewöhnlichen Formulierung - obwohl schon verständlich ist, werwaswie gemeint ist/hat.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!