Hallo ,
mich würde gerne eure Meinung und Erfahrung zur folgender Rechtsfrage interessieren. Muss der Vermieter einen 7 Jahre alten PVC - Boden bei einem Einzug erneuern wenn dieser in der gesamten Wohnung enorme optische Mängel vorweist.
Folgendes Problem:
Der Mietvertrag wurde vor Zwei Monaten unterschrieben (inkl. Maklergebühr).
Bei der Übergabe stellete sich herraus das in der gesamten Wohnung der Linoleum Boden Farbunterschiede aufweist. d.h der Boden hat überall gelblich spuren (die wahrscheinlich durch falsche Reinugung o.ä. entstanden sind).
(Nicht nur da wo die Möbel stand sondern grundsätzlich überall und in verscheiden Größen und Formen)
Der Vermieter weigert sich jedoch den Boden zu erneuern oder die Kosten hierfür zu erstatten.
Desweiteren ist mir noch Schimmel an der Dichtung der Fenster aufgefallen. (diesen Mängel würde der Vermieter beseitigen lassen).
Besteht hier für mich ein Rechtsanspruch auf einen neuen Bodenbelag oder eine Kostenerstattung. Wäre es andernfalls möglich noch vom Vertrag zurückzutreten ?
Die Recherche auf anderen Plattformen hat ergeben das die Chancen auf einen neuen Boden sehr schlecht stehen, da der Boden ja nicht defekt sondern nur optimsche Mängel aufweist.
Gibt es evtl. Rechtssprechungen hierzu o. ä.
Viele Grüße