Ersteinzug Bodenbelag - Linoleum / PVC

  • Hallo ,

    mich würde gerne eure Meinung und Erfahrung zur folgender Rechtsfrage interessieren. Muss der Vermieter einen 7 Jahre alten PVC - Boden bei einem Einzug erneuern wenn dieser in der gesamten Wohnung enorme optische Mängel vorweist.

    Folgendes Problem:

    Der Mietvertrag wurde vor Zwei Monaten unterschrieben (inkl. Maklergebühr).
    Bei der Übergabe stellete sich herraus das in der gesamten Wohnung der Linoleum Boden Farbunterschiede aufweist. d.h der Boden hat überall gelblich spuren (die wahrscheinlich durch falsche Reinugung o.ä. entstanden sind).
    (Nicht nur da wo die Möbel stand sondern grundsätzlich überall und in verscheiden Größen und Formen)

    Der Vermieter weigert sich jedoch den Boden zu erneuern oder die Kosten hierfür zu erstatten.
    Desweiteren ist mir noch Schimmel an der Dichtung der Fenster aufgefallen. (diesen Mängel würde der Vermieter beseitigen lassen).

    Besteht hier für mich ein Rechtsanspruch auf einen neuen Bodenbelag oder eine Kostenerstattung. Wäre es andernfalls möglich noch vom Vertrag zurückzutreten ?

    Die Recherche auf anderen Plattformen hat ergeben das die Chancen auf einen neuen Boden sehr schlecht stehen, da der Boden ja nicht defekt sondern nur optimsche Mängel aufweist.

    Gibt es evtl. Rechtssprechungen hierzu o. ä.

    Viele Grüße

  • Zitat

    Besteht hier für mich ein Rechtsanspruch auf einen neuen Bodenbelag oder eine Kostenerstattung.


    Nein, dieser Rechtsanspruch besteht natürlich nicht.

    Zitat

    Wäre es andernfalls möglich noch vom Vertrag zurückzutreten ?


    NEIN! Bevor man einen Mietvertrag unterschreibt schau man sich das Objekt genau an. Du kannst aber mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten noch am Montag kündigen, dann endet das Mietverhältnis am 31.05.. Aber nicht vergessen die Miete+Nebenkosten zu bezahlen.

    Hoffentlich ist der Mietvertrag ein unbefristeter, sonst läuft der nämlich länger.

  • Danke für die Antwort.

    Das war das was ich aktuelle ebenfalls recherchiert habe. Das Objekt wurde zweimal besichtigt , jedoch ist es in beiden Fällen nicht aufgefallen. Wobei ich bei der zweiten Wohnungsbesichtigung die Wohung vermessen habe und selbst da ist es nicht aufgefallen. Beim erstenmal war es die Möbel die gestört hat und beim zweiten Mal waren es die Lichtverhältnisse die dazu geführt haben das ich diesen Mangel übersehen habe.

    Kann ich den Boden auf eigene Kosten erneuern oder brauche ich hierfür eine Einwilligung ? Bzw. was ist wenn der Vermieter da keinen neuen Boden haben will ?

  • Ich würde einen geeigneten Belag über den Bestehenden verlegen. Diesen nehmen Sie bei Auszug wieder mit und brauchen den Ver mieter auch nicht fragen. Aber nur lose auflegen, damit der Originalbelag nicht Schaden nimmt.

  • Das ist aber auch nur ne halbe Sache. Entweder ganz oder gar nicht oder ? Ich meine die Flecken abdecken geht ja nicht (zu viele und unsymetrisch ). Vielleicht fällt das auch nicht auf wenn man gedämpftes Licht verwendet :D ...

  • Hallo fear007angst,

    "Muss der Vermieter einen 7 Jahre alten PVC - Boden bei einem Einzug erneuern wenn dieser in der gesamten Wohnung enorme optische Mängel vorweist."
    - Nein, Du mietest wie besichtigt und im Übergabeprotokoll beschrieben bzw. vereinbart.

    "Der Mietvertrag wurde vor Zwei Monaten unterschrieben (inkl. Maklergebühr)."
    - Letzteres interssiert niemanden, ausserdem können Makler keine Gebühren, nur Entgelte oder Honorare, verlangen.

    " Bei der Übergabe stellete sich herraus das in der gesamten Wohnung der Linoleum Boden Farbunterschiede aufweist. d.h der Boden hat überall gelblich spuren"
    - Im Übergabeprotokoll festgehalten?

    "Der Vermieter weigert sich jedoch den Boden zu erneuern oder die Kosten hierfür zu erstatten."
    - Zurecht, Du hast die Wohnung ja SO angmeitet.

    "Besteht hier für mich ein Rechtsanspruch auf einen neuen Bodenbelag oder eine Kostenerstattung. Wäre es andernfalls möglich noch vom Vertrag zurückzutreten ?
    - Meint Bohlen: "Dreimal NEIN!"

    "Die Recherche auf anderen Plattformen hat ergeben das die Chancen auf einen neuen Boden sehr schlecht stehen, da der Boden ja nicht defekt sondern nur optimsche Mängel aufweist."
    - Korrekt.

    "Gibt es evtl. Rechtssprechungen hierzu o. ä."
    - Sicherlich...

    "Wobei ich bei der zweiten Wohnungsbesichtigung die Wohung vermessen habe und selbst da ist es nicht aufgefallen. Beim erstenmal war es die Möbel die gestört hat und beim zweiten Mal waren es die Lichtverhältnisse die dazu geführt haben das ich diesen Mangel übersehen habe."
    - PP...: Persönliches Pech.

    "Kann ich den Boden auf eigene Kosten erneuern oder brauche ich hierfür eine Einwilligung ? Bzw. was ist wenn der Vermieter da keinen neuen Boden haben will ?"
    - Du solltest Dich mit dem VM einigen.

  • Entweder ganz oder gar nicht oder ? Ich meine die Flecken abdecken geht ja nicht (zu viele und unsymetrisch ). Vielleicht fällt das auch nicht auf wenn man gedämpftes Licht verwendet :D ...

    Oh, Gott. Aber doch nicht die Flecken abdecken, sondern das ganze Zimmer. Besser noch absolute Finsternis, gelle....

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