Frage zum Mietvertrag im Falle des Todes des Mieters

  • Folgendes Szenario:

    Wir (Eigentümer) bewohnen ein Haus, in dem auch ein Verwandter zur Miete wohnt. Der Verwandte ist schon etwas älter. Nun scheint vor kurzem der Sohn des Verwandten auch in diese Wohnung eingezogen zu sein. Hier könnte eine Begründung Krankheit des Mieters sein. Dieser Einzug wurde uns nicht angezeigt. Der Mietvertrag läuft nur auf den Verwandten, nicht auf den Sohn.

    Was passiert mit dem Mietvertrag im Falle des Todes des verwandten Mieters. Wir möchten nicht, dass der Sohn danach noch in dieser Wohnung wohnen darf.

    Kennt sich hier jemand aus und weiß Rat?

    Für Antworten bedanke ich mich schon jetzt recht herzlich.

  • Nahe Verwandte, z. B. Kinder, dürfen auch ohne Zustimmung des Vermieters einziehen.

    Für den Todesfall des Mieters lies hier

    http://dejure.org/gesetze/BGB/563.html

    Zitat

    Wir (Eigentümer) bewohnen ein Haus, in dem auch ein Verwandter zur Miete wohnt.

    Ist es ein Haus mit nicht mehr als 2 Wohnungen?

    Verwandtschaft spielt im Mietrecht übrigens keine Rolle. Es gibt nur Mieter und Vermieter.

  • 2 Wohnungen und 1 Ladenlokal

    Dann könnt Ihr von Eurem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch machen.

    BGB § 573a
    Erleichterte Kündigung des Vermieters

    (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

    (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

    (3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

  • Das hört sich doch schon einmal gut an. Vielen Dank.

    Aber "erbt" der Sohn dann erstmal diesen Mietvertrag und die Kündigungsfrist und kommen dann noch 3 Monate hinzu, dass er erstmal 11 Monate noch wohnen darf?

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