Bisher keine Heizkostenverteiler! jetzt Frist gesetzt was nun?

  • Hallo,

    Ich Blick jetzt nicht mehr durch und mein geduldsfaden mit Vermieter platzt langsam...

    Kurz zur Sache:

    3 Familienhaus - Ölheizung - ich habe zusätzlich Kamin
    Bisher keine Heizkostenverteiler an den heizungen .
    3 unterschiedliche Eigentümer

    Vor 2 Wochen habe ich eine Frist von 6 Wochen für den Einbau geeigneter Heizkostenverteiler gesetzt.
    Da es so ausschaut das dies ignoriert wird, Frage ich mich was ich dann machen kann...

    Es ist doch jetzt pflicht , also sollte es auch gemacht werden oder nicht? Ich will nicht weiterhin für andere bezahlen.... Ich heiz mit Holz und zahlen darf ich für die anderen...

    War die Fristsetzung ausreichend?


    Danke.... Bin am verzweifeln

  • War die Fristsetzung ausreichend?


    Dir steht es nicht zu, Fristen zu setzen. Es obliegt dem Vermieter, sich an der Heizkostenverordnung zu orientieren.

  • Zum Verständnis:
    Es sind 3 Eigentumswohnungen (von denen Du eine gemietet hast) in dem Haus und eine zentrale Ölheizung?

    Wie wurden denn bisher Deine Heizkosten mit Dir abgerechnet? Vielleicht sind die Heizstränge in die Wohnungen hinein mit Wärmemengenzählern ausgerüstet ...? Dann bräuchte niemand Heizkostenverteiler.

  • Danke für die antworten!

    Heizung ist zentral alles eine leitung , keine wärmemengenzähler... < das wäre ja optimal!

    Es wird nach qm abgerechnet <<< unzulässig
    (Nur zulässig bei Einlieger Wohnungen, oder?)


    Wieso sollt ich das recht auf eine Fristsetzung nicht haben? Bei schimmelbefall kann ich auch eine fristsetzen sonst mietminderung!
    Es ist doch seit 2013 bzw. 2014 Pflicht eine genaue Abrechnung durchzuführen. Desweiteren ist dies bisher ein erheblicher Mangel, und wie laut meiner Auffassung nicht mehr rechtskonform.

    Die anderen drehen de Heizung auf 5 und ich hab SE auf Sternchen das ganze Jahr und das ist OK? Ich glaube nicht.

  • Danke für die antworten,

    Bisher wird nach qm abgerechnet.
    Keine wärmemengenzähler vorhanden... ( nur Warmwasser)

    Wieso sollt ich das recht auf eine Fristsetzung nicht haben? Wenn ich Schimmelbefall hätte muss ich dis auch sonst mietminderung!

    In meinem Fall ist es ja noch extremer, ich habe das ganze Jahr Sternchen und verheiz mein Holz und die anderen machen de Heizung auf de 5 und ich darf blechen? Das glaub ich nun wirklich nicht! Versetz dich in meine Lage! Wie würdest du reagieren?

  • Es müsste eigentlich nach der HzkV abgerechnet werden. Da keine Heizkostenverteiler installiert wurden können Sie nur die Heizkostenabrechnung um 15% mindern.

    Eine Fristsetzung zur Behebung eines Mangels können Sie nur bei während des Mietzeitraumes aufgetretenen Mängeln anwenden.
    Das ist in diesen Fall aber nicht gegeben. Sie haben die Wohnung bereits ohne Verteiler angemietet. Damit stellt es keinen Mangel im Sinne des Mietrechtes dar. Ihnen bleibt nur eine Minderung, wie beschrieben, möglich.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (28. Februar 2014 um 20:55)

  • OK danke, na gut dann mach ich die Heizung jetzt zusätzlich an und las die kosten für alle 3 explodieren und dann wird sich das schon andern.

    Dennoch ist das ganze schmarn. Die kosten für Heizkostenverteiler werden sowieso auf den Mieter umgelegt, also wo sollt da das Problem sein... dieser Staat ist unrecht. Was sind 15%

  • OK danke, na gut dann mach ich die Heizung jetzt zusätzlich an und las die kosten für alle 3 explodieren und dann wird sich das schon andern.

    Davon würde ich Ihnen abraten.
    Eine Erhöhung des Gesamtverbrauches schlägt sich anteilmäßig auch bei Ihnen nieder.

  • Es wird nach qm abgerechnet <<< unzulässig
    (Nur zulässig bei Einlieger Wohnungen, oder?)


    Die Heizkostenverordnung sieht einige Ausnahmen vor. Da muss man jeweils schauen. Aber meistens dürfte es so sein, dass nach ihren Bestimmungen abgerechnet werden muss.

    Es ist doch seit 2013 bzw. 2014 Pflicht eine genaue Abrechnung durchzuführen.


    Woher hast Du die Aussage? Eine Pflicht zur genauen Abrechnung gibt es natürlich schon länger. Beziehst Du Dich auf die Heizkostenverordnung, in der bestimmte Veränderungen nach dem 31.12.2013 definiert sind? Die Änderungen haben nichts mit der Pflicht an sich zur genauen Abrechung zu tun.

    Desweiteren ist dies bisher ein erheblicher Mangel, und wie laut meiner Auffassung nicht mehr rechtskonform.


    Rechtskonformität, bezogen auf HKV vorhanden oder nicht, und ein Mangel an der Mietsache sind m.E. unterschiedliche Dinge.

    Die anderen drehen de Heizung auf 5 und ich hab SE auf Sternchen das ganze Jahr und das ist OK? Ich glaube nicht.


    Es kann jeder seine Heizung aufdrehen, so wie er möchte. Du meinst sicherlich, dass Du bei der von Dir beschriebenen Konstellation und der vom Vermieter bisher vorgenommen Art der Abrechnung unverhältnismäßig viel zu zahlen hättest. Ja, das wäre dann sicher unschön.

    Langer Rede kurzer Sinn:
    Natürlich kannst Du von Deinem Vermieter einfordern, dass er nach Heizkostenverordnung abrechnen möge. Wie und womit er das dann tut, bleibt zunächst ihm überlassen. Es ist ja zudem wohl auch noch die Wohnungseigentümergemeinschaft "davorgeschaltet".

    Solange einfach nicht nach Heizkostenverordnung abgerechnet wird, kannst Du wie beschrieben um 15% kürzen. Auch das ist vielleicht immer noch nicht gerecht, aber ob und wie Du Deine berechtigten Interessen ggf. auf anderen (Klage-)Wegen durchsetzen könntest, kann ich Dir nicht sagen.

    Was anderes:
    Wenn das eine Eigentümergemeinschaft ist, so obliegt es ja auch dieser, die Heizkosten auf die Eigentümer nach HeizkV aufzuteilen. Der einzelne Eigentümer hat kein Kürzungsrecht, wenn nicht nach HeizkV abgerechnet wird. Sein Mieter schon. Also dürfte Deinem Vermieter die 15%-Kürzung wenigstens schonmal nicht völlig am Hinterteil vorbeigehen, denn das dürfte für ihn barer Verlust sein.

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