Heiz- und Hausnebenkostenabrechnung 2012/2013 - paar Fragen

  • Hallo liebe Nutzer,

    nachdem ich meine Abrechnung bekommen habe, stelle ich mir viele Fragen.. Ich kenne mich damit gar nicht aus und hoffe auf eure Hilfe:)
    In dem Zeitraum vom 01.06.2012 bis 31.12.2012 habe ich zum ersten Mal eine Wohnung gemietet. Nachdem ich ausgezogen bin, habe ich gleich eine Abrechnung bekommen (fuer den Zeitraum 01.06. bis 30.06.) Da musste ich 9,50 nachzahlen. Die Wohnung hatte 33 qm. Nebenkosten betrugen 77,00. Strom und Gas hab ich zusaetzlich bei Mainova bezahlt: 100,00. Aber da ich sparsamer Mensch bin, habe ich von insgesamt eingezahlten 700,00Euro dann ca. 500,00 zurueckbekommen, nachdem ich ausgezogen bin :)

    Meine erste Frage lautet.. Was ist dann unter Heizkosten in der Abrechnung gemeint? Ich dachte dafuer hab ich doch bei Mainova bezahlt oder bin ich da falsch? Ich verstehe es nicht, tut mir Leid, wenn das dumme Frage war.

    Es kommt mir so komisch vor, dass ich fuer den einen Monat -> Juni nur 3,58 fuer die Heizkosten zahlen musste. Die naechste Abrechnung (Zeitraum 01.07. bis 31.12.2012, also 6 Monate) betrugen die Heizkosten schon 248,33. Hat das was mit der Jahreszeit zu tun?:o

    Und noch eine Frage.. Zahle ich fuer meinen Nutzungszeitraum, wie es auf der Abrechnung steht? Oder fuer Abrechnungszeitraum, wie es auch auf der Abrechnung steht.:confused: Das ist aber grosser Unterschied, denn Abrechnungszeitraum ist bis 30.06.2013, wo ich seit 6 Monaten dort nicht mehr gewohnt habe. Es ist fuer mich so verwirrend:(

    Im Anhang koennt ihr nachsehen, wie da alles abgerechnet wurde.
    Ich bin Euch schon sehr dankbar, wenn Ihr Euch Zeit nehmt, um mir zu helfen,

    Liebe Gruesse,
    Ann

  • Da bei Ihnen Heizkostenverteiler an Heizkörpern installiert sind und diese einen Verbrauch angezeigt haben, müssen Sie dafür bezahlen.
    Oder wo haben Sie sonst Wärme herbezogen?
    Was Ihre Geschäftsbeziehung mit MAINOVA angeht, so kann ich mir darauf keinen Reim machen. Was ist den damit eigentlich gemeint.
    Für was haben Sie den Strom und Gas von dort genutzt?

    Es gibt einen Abrechnungszeitraum. Dieser beträgt 12 Monate. Alle Kosten welche in den 12 Monaten anfallen werden zur Berechnung herangezogen. Sie, der Mieter also, bezahlt nur für den Nutzungszeitraum (Dauer des Mietverhältnisses in diesem Zeitraum).

    Die Berechnung einer Nutzerwechselgebühr ist unzulässig. Das sind Verwaltungskosten und trägt allein der Vermieter. Können Sie zurückweisen. Beschweren Sie sich aber nicht bei Techem, sondern beim Vermieter, denn dieser ist für die Lieferung der Daten an Techem veeantwortlich.

  • Hi,
    keine Ahnung wie das Forum funktioniert. Hab gerade eine eMail bekommen mit einer Antwort von Kolinum, die ich leider hier nicht sehen kann.

    Also an den Heizkoerpern gab es die Zaehler schon. Aber ich habe fuer Gas und Strom bei Mainova bezahlt (Stromversorger in Frankfurt/Main). Jeden Monat 100,00 Euro, hab ich direkt an Mainova ueberwiesen, nicht an Vermieter. Und in meinem Mietvertrag stand, dass Heizung zu der externen Heizkostenabrechnung gehoert = fuer mich bed. das, dass es nicht in den Betriebskosten drinn ist, oder hab ich es falsch verstanden :(

    Danke fuer den Hinweis wegen Nutzerwechselgebühr. Darauf habe ich gar nicht geachtet :)

  • Hab gerade eine eMail bekommen mit einer Antwort von Kolinum, die ich leider hier nicht sehen kann.

    Das ist eine glatte Lüge. Es ist schon ein Kreuz mit Ihnen.

    Zitat

    Also an den Heizkoerpern gab es die Zaehler schon.

    Von wo aus wurden denn diese Körper beheizt?

    Zitat

    Aber ich habe fuer Gas und Strom bei Mainova bezahlt (Stromversorger in Frankfurt/Main). Jeden Monat 100,00 Euro, hab ich direkt an Mainova ueberwiesen, nicht an Vermieter.

    Das geht mir auch so. Schließlich ist Fernsehen, Beleuchtung, und sonstiges auch nicht umsonst. Dafür bezahle ich jeden Monat einen Abschlag an den Stromversorger. Sie schreiben von Gas, bei den Betrieb eines Gasherdes verständlich.

    So langsam blicke ich durch.

    Ich fasse zusammen.
    - Für Ihren rein persönlichen Verbrauch von Gas und Elektrizität haben Sie einen Vertrag und den müssen Sie erfüllen.

    - Die Heizkosten sind Teil der Betriebskosten und werden über Ihren Vermieter abgerechnet. Dafür zahlten oder zahlen Sie einen monatlichen Vorausbetrag, welcher Ihnen bei der Endabrechnung wieder gutgeschrieben wird.

    - Sind also zwei verschiedene Dinge!

    Junger Mann, investieren Sie in Allgemeinbildung, besonders was mit Ihrem Vermögen zu tun hat.
    Diese Bildung kostet Sie nichts als ein wenig Mühe.

  • Zitat

    Aber ich habe fuer Gas und Strom bei Mainova bezahlt

    Gas evtl. zum kochen.

    Zitat

    Und in meinem Mietvertrag stand, dass Heizung zu der externen Heizkostenabrechnung gehoert = fuer mich bed. das, dass es nicht in den Betriebskosten drinn ist

    Blöde Formulierung. Das man das evtl. mißvertsteht ist logisch.


    Aber bitte mal die entsprechende Passage des Vertrages einscannen.

  • Lieber Kolinum, ich meinte nicht, dass ich persoenlich eine eMail von Ihnen bekam. Das war eine Benachrichtigung von meinem hier erstellten Konto.

    Die Wohnung war mit Gas beheizt, im Bad gab es einen Gas-Durchlauferhitzer und in der Kueche hatte ich einen Elektroherd.

    Was meinen Sie mit: "Dafür zahlten oder zahlen Sie einen monatlichen Vorausbetrag, welcher Ihnen bei der Endabrechnung wieder gutgeschrieben wird."
    Ich muss doch noch nachzahlen.

    Und dass mir diese Dinge nicht klar sind, hat nichts mit Allgemeinbildung zu tun. Ich bin in Deutschland seit 2 Jahren, in meiner Heimat gibt es sowas wie Nebenkostenabrechnung nicht. Deswegen suche ich hier nach Hilfe, wo die Leute davon mehr Ahnung haben:)

    --------------------------------

    Anitari,
    im Anhang fuege ich die entsprechende Seite meines Mietvertrages hinzu.


    Ich bedanke mich:)

  • Nach Ihren erneuten Beitrag kann ich Ihnen nur raten Sich an Ihren ehemaligen Vermieter zu wenden und von IHM eine Erklärung bezüglich der Heizkosten einzufordern. Notfalls nehmen Sie einen Sachkundigen begleiter mit. Hier kommen Sie nicht weiter.
    Wenn Sie schon das Gas für Heizung extra bezahlen und dann noch mal an die Hausverwaltung ist mir das auch weiterhin unerklärlich und muß passen. Das können nur Sie vor Ort klären.

  • [quote='1']Es kommt mir so komisch vor, dass ich fuer den einen Monat -> Juni nur 3,58 fuer die Heizkosten zahlen musste. Die naechste Abrechnung (Zeitraum 01.07. bis 31.12.2012, also 6 Monate) betrugen die Heizkosten schon 248,33. Hat das was mit der Jahreszeit zu tun?:oQUOTE]
    Genau so ist es, Ann. In der 1000er Heizgradtabelle schlägt der Juni mit 15/1000 zu Buche, während bspw. der Dezember mit 160/1000 mit von der Partie ist.

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