Renovierung bei Kündigung

  • Hallo zusammen,

    ich habe als ich damals die Wohnung übernommen habe, habe ich folgendes im Mietvertrag unterschrieben.

    "§9.3 Die Übergabe der Mieträume zu Beginn des Mietverhältnisses erfolgt in vollständig renoviertem Zustand vom Vormieter durch Übernahme von Tapeten und Oberböden (Laminat) durch eine Ablösesumme in Höhe von 500€. "

    Diese habe ich auch bezahlt das heisst doch für mich das ich 500€ bezahlt habe das ich eine Renovierte Wohnung bekomme oder nicht?

    Desweiteren steht aber drinn...

    §19 Rückgabe der Mietsache

    "....... frei von Tapeten und Oberböden zurückzugeben "

    Was muss ich denn nun tun?

    Über Hilfe würde ich mich freuen.

    MfG

    Church

  • So wie ich das verstehe, bedeutet das, dass Du 500,-- Euro bezahlt hast (an den Vormieter doch, oder??) und damit Tapeten und Laminatfußboden käuflich erworben und übernommen hast. Außerdem steht da, dass die Wohnung auch ansonsten "in vollständig renoviertem Zustand" war.

    Zur Rückgabe Deiner Wohnung scheint vereinbart zu sein, dass Du die Tapeten und das Laminat zu entfernen hast.

    Die Vereinbarungen zur Rückgabe müssen nichts mit den Angaben bei Übernahme zu tun haben. Wenn Du ausziehen willst, interessieren alleine die Vereinbarungen zur Rückgabe der Wohnung.

    Solltest auch Du einen Nachmieter haben, so würde ich mit diesem abklären, ob Tapeten und Laminat drinbleiben können und ob und welche Entschädigung Du dafür bekommst. (Ich persönlich würde dabei ggf. lieber auf Geld verzichten, als das Zeug rausreißen zu müssen.) Möglicherweise lässt sich dann auch der Vermieter wieder darauf ein. Also ganz so, wie es bei Deinem Einzug und bei Deiner Übernahme der Sachen vom Vormieter geschehen ist.

    Wenn kein Nachmieter da ist oder dieser die Sachen nicht übernehmen will oder der Vermieter sich sowieso nicht auf einen Verbleib der Sachen in der Wohnung einlässt, so wirst Du Dich wohl an die Vereinbarung in Eurem §19 halten müssen. Es sei denn, der Paragraph stellt eine unwirksame Renovierungsklausel dar ... Das kann ich persönlich so jetzt nicht beurteilen.

  • Church:

    "habe ich folgendes im Mietvertrag unterschrieben.
    "§9.3 Die Übergabe der Mieträume zu Beginn des Mietverhältnisses erfolgt in vollständig renoviertem Zustand vom Vormieter durch Übernahme von Tapeten und Oberböden (Laminat) durch eine Ablösesumme in Höhe von 500€. ""
    - Damit sind Tapeten und Laminat Dein Eigentum.

    "§19 Rückgabe der Mietsache
    "....... frei von Tapeten und Oberböden zurückzugeben ""
    - Ist doch eigentlich deutlich, oder? Kannst ja mit dem Vermieter sprechen, ob er darauf besteht, dass Du die Sachen mitnimmst.

    - Der Ausdruck "vollständig renoviert" besagt eigentlich nichts Definitives.

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