Ich zitiere nur den 2. Link den ich gepostet habe:
"BGH erklärt Quotenklausel für ungültig
Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Urteilen die meisten dieser Klauseln jedoch für ungültig erklärt. Im Juli 2013 kippte der BGH auch die sogenannte Quotenklausel. Sie verpflichtet Mieter dazu, anteilig Renovierungskosten zu übernehmen. Viele Mietverträge setzen eine Renovierungsfrist, etwa dass alle drei Jahre Küche und Bad neu gestrichen werden müssen. Zieht der Mieter vor Ablauf dieser Frist aus, muss er laut Quotenklausel einen prozentualen Anteil an der Renovierung für die abgelaufene Mietzeit zahlen. Der BGH erklärte nun alle Mietverträge mit einer derartigen Quotenklausel für ungültig. Nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes müssen Mieter bei allen Verträgen, die diese Klausel enthalten, keine Schönheitsreparaturen vornehmen oder sich an den Kosten dafür beteiligen."
Sch
Ich habe kein Problem damit zu streichen wenn ich dazu verpflichtet binb. Ich würde es nur ungern tun wenn ich nicht muß. Deswegen frage ich hier nach.
Schöne Grüße!