[Mieter] Vorzeitige Kündigung wegen finanzieller Schwierigkeiten

  • Hallo,

    gibt es als Mieter ein Möglichkeit eine Wohnung früher als mit 3 Monaten Kündigungsfrist zu kündigen um juristischen Schwierigkeiten von vorne herein aus dem Wege zu gehen, wenn absehbar ist, dass die Miete aufgrund finanziellen Schwierigkeiten ab nächsten Monat nicht aufgebracht werden kann? (Eigentlich müsste der Vermieter doch froh darüber sein, dass er im Voraus darüber informiert wurde?)

    Einen Nachmieter habe ich leider erst ab Mai. Bin zwar noch auf der Suche, dass ich noch einen finde, der die Wohnung schon vorher übernehmen würde, aber wenn ich keinen finde, müsste ich die Miete zumindest für März und April noch bezahlen was ich so wie es im Moment aussieht leider nicht kann (es haben sich unerwartet Einnahmeneinbussen von von fast 1000 Euro im Monat ergeben :( ). Die Wohnung wird von mir auch nicht mehr bewohnt, da ich (auch unerwartet) bei meiner Lebensgefährtin eingezogen bin :)

    Irgendwelche Vorschläge was ich machen könnte? Der Vermieter besteht darauf, dass ich die Miete bezahle bis der Nachmieter das übernimmt.

    Danke und liebe Grüsse


  • Der Vermieter besteht darauf, dass ich die Miete bezahle bis der Nachmieter das übernimmt.

    Das wäre schon mal was! Rechtlich kommen Sie unter 3 Monaten nicht raus.
    Da hilft möglicherweise nur ein Kniefall.

  • spinne1000:

    "gibt es als Mieter ein Möglichkeit eine Wohnung früher als mit 3 Monaten Kündigungsfrist zu kündigen um juristischen Schwierigkeiten von vorne herein aus dem Wege zu gehen, wenn absehbar ist, dass die Miete aufgrund finanziellen Schwierigkeiten ab nächsten Monat nicht aufgebracht werden kann?"
    - Nein, bestenfalls wenn die Mietsache bspw. unbewohnbar ist.

    "(Eigentlich müsste der Vermieter doch froh darüber sein, dass er im Voraus darüber informiert wurde?)"
    - Spekulation, Du schaust nicht in ihn hinein.

    "Einen Nachmieter habe ich leider erst ab Mai."
    - ... den der VM nicht akzeptieren muss.

    "Bin zwar noch auf der Suche, ..."
    - Zu wann hast Du denn rechtswirksam gekündigt??

    "..., da ich (auch unerwartet) bei meiner Lebensgefährtin eingezogen bin :-)"
    - :cool:

    "Der Vermieter besteht darauf, dass ich die Miete bezahle bis der Nachmieter das übernimmt."
    - Und was würde er unternehmen, wenn er die Miete nicht (mehr) bekäme?

  • Zitat

    dass ich die Miete bezahle bis der Nachmieter das übernimmt.


    Und da hat er auch völlig Recht. Wenn du mit ihm nicht klar kommst, wird er auf Zahlung der Miete klagen. Dann bezahlst du auch seine Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Hier hilft nur, das Geld besorgen, Pfandflaschen sammeln, trockenes Brot und Leitungswasser.

  • Mal so nebenbei, hast Du denn überhaupt schon gekündigt?

    Wenn nicht schnellsten machen. Ist bis spätestens 04.03.2014 zum 31.05.2014 möglich.

    Denn der Vermieter muß keinen einzigen der vorgeschlagenen "Nachmieter" akzeptieren.

    Sprich er kann Dich am steifen Arm verhungern (Miete zahlen) lassen bis zum Sanktnimmerleinstag.

    Oder Dir nach 2 offenen MM fristlos kündigen, die offenen Mieten einklagen und Mietausfallentschädigung für bis zu 3 Monate verlangen.

    Wären nach Adam Ries 5 MM.

    Zitat

    Der Vermieter besteht darauf, dass ich die Miete bezahle bis der Nachmieter das übernimmt.


    Sein Recht - Deine Pflicht

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