Mehrere Mietverträge in Folge: Gesamtmietdauer?

  • Hallo,

    mir stellt sich aktuell folgende Frage: Was ist die (Gesamt-) Mietdauer, die bei einer Kündigung relevant für die Kündigungsfrist ist bei der nachfolgenden Konstellation:

    Zuerst wurde eine Wohnung von Vermieter A durch Mieter B und C gemeinsam gemietet. Nach 3 Jahren zieht Mieter B aus. Mieter B und C kündigen die Wohnung mit dem Hinweis, dass Mieter C die Wohnung weiterhin mieten wird. Dies geschieht schriftlich mit der Unterschrift beider Mieter.
    Daraufhin kommt ein Mietvertrag zwischen Vermieter A und Mieter C zustande. Dieser läuft nun seit 3 Jahren. Vermieter A will nun wegen Eigenbedarf kündigen. Ist die Mietdauer für Mieter C nun 3 oder 6 Jahre? Also besteht eine 3 oder 6 monatige Kündigungsfrist für den Vermieter A?

    Danke für Antworten zur Klärung dieser Frage.

  • Zuerst wurde eine Wohnung von Vermieter A durch Mieter B und C gemeinsam gemietet. Nach 3 Jahren zieht Mieter B aus. Mieter B und C kündigen die Wohnung mit dem Hinweis, dass Mieter C die Wohnung weiterhin mieten wird. Dies geschieht schriftlich mit der Unterschrift beider Mieter.
    Daraufhin kommt ein Mietvertrag zwischen Vermieter A und Mieter C zustande. Dieser läuft nun seit 3 Jahren. Vermieter A will nun wegen Eigenbedarf kündigen. Ist die Mietdauer für Mieter C nun 3 oder 6 Jahre? Also besteht eine 3 oder 6 monatige Kündigungsfrist für den Vermieter A?


    Die Wohnung wurde dem Mieter C vor ca. 6 Jahren überlassen. Danach richtet sich m.W. auch die Kündigungsfrist für den VM.

  • Ich denke, dass ein Mietverhältnis immer an den jeweiligen Vertrag gebunden ist. Es kann nicht nebenher existieren.
    Denkbar wäre es jedoch bei einem Änderungsvertrag. Durch solchen würde das Mietverhältnis nicht beendet
    Da in Ihrem Fall aber ein völlig neuer Vertrag begründet wurde, gelten auch die gesetzlichen Fristen.

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