Hallo,
mir stellt sich aktuell folgende Frage: Was ist die (Gesamt-) Mietdauer, die bei einer Kündigung relevant für die Kündigungsfrist ist bei der nachfolgenden Konstellation:
Zuerst wurde eine Wohnung von Vermieter A durch Mieter B und C gemeinsam gemietet. Nach 3 Jahren zieht Mieter B aus. Mieter B und C kündigen die Wohnung mit dem Hinweis, dass Mieter C die Wohnung weiterhin mieten wird. Dies geschieht schriftlich mit der Unterschrift beider Mieter.
Daraufhin kommt ein Mietvertrag zwischen Vermieter A und Mieter C zustande. Dieser läuft nun seit 3 Jahren. Vermieter A will nun wegen Eigenbedarf kündigen. Ist die Mietdauer für Mieter C nun 3 oder 6 Jahre? Also besteht eine 3 oder 6 monatige Kündigungsfrist für den Vermieter A?
Danke für Antworten zur Klärung dieser Frage.