Gekündigt wegen Katze!

  • Guten Tag,

    Ich habe heute meine Kündigung erhalten. Der Grund dafür sei, dass ich eine Katze in meiner Wohnung halten soll, obwohl in meinem Mietvertrag eine Klausel steht, die die Haltung von Tieren untersagt. Nun ist es aber so, dass ich die Katze nur zur Pflege kurzfristig übernommen hatte. Mein Bruder wollte in den Urlaub und wusste sonst keinen Ausweg, außer bei mir die Katze für drei Wochen unterzubringen. Ich dachte, dass würde sowieso keiner mitbekommen und so nahm ich die Katze für die kurze Zeit an, und das Ganze ist jetzt schon über einen Monat her. Was kann ich tun, habe ich eine Chance dagegen zu protestieren?

  • Die Kündigung kannst du definitiv anfechten. Denn die Katzenhaltung in Mietwohnungen ist grundsätzlich erlaubt, selbst wenn Tierhaltung im Mietvertrag ausdrücklich verboten ist. Und da du die Katze nur für einen kurzen Zeitraum in Pflege genommen hast, sollte ein Wiederspruch gegen diese Kündigung erfolgversprechend sein. Beachte nur die allgemeinen Fristen oder lass dich hierbei rechtlich beraten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!