Kosten für Kabel-TV/SAT-Empfang

  • Hallo zusammen,

    wir wohnen seit 4 Jahren in einem Mietshaus und nun wurde erstmalig der Posten "Kabel-TV/SAT-Empfang" mit der Betriebskostenabrechnung umgelegt. Im Mietvertrag ist diese Position unter den abrechenbaren Betriebskosten aufgeführt allerdings ohne einen Betrag. Die Kosten lt. Betriebskostenabrechnung betragen 131,60 Euro für das Jahr 2012. Wir wohnen in einer Siedlung mit etwa 300 Mieteinheiten, welche über eine zentrale SAT-Anlage mit TV-Kanälen versorgt werden. Da mir die Kosten nicht transparent sind, habe ich erstmal Widerspruch gegen diesen Posten bei der Wohnungsbaugesellschaft eingelegt und um einen entsprechenden Nachweis gebeten.
    Daraufhin habe ich eine Rechnungskopie erhalten. In dieser stellt ein Tochterunternehmen der Wohnungsbaugesellschaft (GmbH) der AG am 10.01.2012 für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2012 für 19 Wohneinheiten 2.500,40 Euro in Rechnung.
    Aus der Rechnung geht nicht genau hervor wie diese Kosten entstanden sind. Lediglich der Hinweis "für die Lieferung von Fernsehsignalen" wird aufgeführt.

    Was meint ihr, ist das so zulässig? Muss der Vermieter die entstandenen Kosten nicht konkret nachweisen können (z.B. Stromkosten für SAT-Anlage etc.)? Mal angenommen diese Kosten werden bei allen 300 Wohneinheiten angesetzt, dann müssten Gesamtkosten von fast 40.000 Euro entstanden sein :confused:

    Danke für Eure Meinungen im Voraus.

    Gruß
    Tommily

    P.S. für diejenigen, die sich über die Verrechnung auf "nur" 19 Wohneinheiten wundern: die Siedlung gibt es seit fast 14 Jahren wobei die 19 Miethäuser erst vor 4 Jahren erbaut wurden und scheinbar gesondert abgerechnet werden (gilt z.B. auch für Straßenreinigung, Gebäudeversicherung etc.)

  • Der Vermieter muß Ihnen nur die Belege zeigen. Wie die Kosten im Detail zustande kommen, kann auch der Vermieter nicht klären und muß sich auf die Angaben des Gläubigers erst mal verlassen.
    Ob weitergehender Klärungsbedarf besteht ist durch das Mietrecht nicht abgedeckt.

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