Beiträge von Tommily

    Hallo zusammen,

    wir wohnen seit 4 Jahren in einem Mietshaus und nun wurde erstmalig der Posten "Kabel-TV/SAT-Empfang" mit der Betriebskostenabrechnung umgelegt. Im Mietvertrag ist diese Position unter den abrechenbaren Betriebskosten aufgeführt allerdings ohne einen Betrag. Die Kosten lt. Betriebskostenabrechnung betragen 131,60 Euro für das Jahr 2012. Wir wohnen in einer Siedlung mit etwa 300 Mieteinheiten, welche über eine zentrale SAT-Anlage mit TV-Kanälen versorgt werden. Da mir die Kosten nicht transparent sind, habe ich erstmal Widerspruch gegen diesen Posten bei der Wohnungsbaugesellschaft eingelegt und um einen entsprechenden Nachweis gebeten.
    Daraufhin habe ich eine Rechnungskopie erhalten. In dieser stellt ein Tochterunternehmen der Wohnungsbaugesellschaft (GmbH) der AG am 10.01.2012 für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2012 für 19 Wohneinheiten 2.500,40 Euro in Rechnung.
    Aus der Rechnung geht nicht genau hervor wie diese Kosten entstanden sind. Lediglich der Hinweis "für die Lieferung von Fernsehsignalen" wird aufgeführt.

    Was meint ihr, ist das so zulässig? Muss der Vermieter die entstandenen Kosten nicht konkret nachweisen können (z.B. Stromkosten für SAT-Anlage etc.)? Mal angenommen diese Kosten werden bei allen 300 Wohneinheiten angesetzt, dann müssten Gesamtkosten von fast 40.000 Euro entstanden sein :confused:

    Danke für Eure Meinungen im Voraus.

    Gruß
    Tommily

    P.S. für diejenigen, die sich über die Verrechnung auf "nur" 19 Wohneinheiten wundern: die Siedlung gibt es seit fast 14 Jahren wobei die 19 Miethäuser erst vor 4 Jahren erbaut wurden und scheinbar gesondert abgerechnet werden (gilt z.B. auch für Straßenreinigung, Gebäudeversicherung etc.)

    2600 Euro für 45 qm Laminat?? Das sind etwa 58 Euro pro QM.
    Sorry, aber das ist viel zu teuer. Ich habe mir auch schon Laminat durch einen Fachmann legen lassen. Dabei wurde 8mm Laminat der Fa. Kronotex geliefert: kronotex.com
    Laminat, Trittschall-Dämmmung, Dampfsperre, Profile und Leisten inkl. Anlieferung und aller anfallenden Arbeiten: etwa 20 Euro pro qm! Das ist kein Witz. In Deinem Fall also 900 Euro inkl. MwSt.

    Vorstreichen und Untergrund spachteln war nicht dabei aber selbst dann komme ich nicht auf den Dir vorliegenden Preis.

    Folgende Positionen sind enthalten:
    1. Grundsteuer Wohnung
    2. Entwässerung
    3. Entwässerung Niederschlag
    4. Straßenreinigung
    5. Müllabfuhr
    6. Immissionsmessung
    7. Gebäudeversicherung
    8. Haftpflichtversicherung
    9. Pflege Spielpark

    zu 1. erhalte ich noch Kopien der Originalrechnung
    zu 9. haben wir in diesem thread behandelt. Ob die verbliebenen Positionen, die zu Pflege Spielpark gehören, umlegbar sind, weiss ich leider auch nicht so genau.

    Ach so meinst Du das. Die Betriebskostenabrechnung ist etwas umfangreicher d.h. Grundsteuer für das Haus selbst wird umgelegt. Es ging hier tatsächlich nur um den Posten "Pflege Spielpark". Der wurde in der ersten Version der Abrechnung lediglich mit 1964,26 Euro beziffert. Erst als ich Widerspruch eingelegt und um Offenlegung der Zusammsetzung dieses Postens gebeten habe, wurde dieser sozusagen aufgeschlüsselt. Dabei ist halt herausgekommen, dass "nochmal" Grundsteuer (diesmal für den Spielpark) abgerechnet wird.

    Die Zusage habe ich heute telefonisch bekommen und in den nächsten Tagen soll ich dann eine neue Abrechnung erhalten. Demnach soll dort stehen
    Pflege Spielpark
    Gartenpflege 1.179,32 €
    Winterdienst 60,13 €
    Außenreinigung 147,08 €
    Sand auswechseln 20,97 €

    Grundsteuer für den Spielpark also komplett aus der Abrechnung entfernt.
    Ergibt sich ein Rechtsanspruch für zukünftige Abrechnungen, wenn der Posten auftaucht aber nicht weiterberechnet wird, oder weshalb die Frage?

    Hallo zusammen,

    ich wollte Euch mal berichten, wie es bzgl. der Betriebskostenabrechnung und dem Posten "Pflege Spielpark" weitergegangen ist. Dieser Posten beinhaltet folgende Positionen:
    Grundsteuer 530,69 €
    Gartenpflege 1.179,32 €
    Winterdienst 60,13 €
    Außenreinigung 147,08 €
    Sand auswechseln 20,97 €
    Beleuchtung 26,07 €

    Nun hat der Vermieter einen Fehler in der Abrechnung eingestanden und Grundsteuer + Beleuchtung herausgerechnet!
    Ich hoffe das alles andere berechtigterweise auf uns Mieter umgelegt wird...

    Gruß
    Tommily

    Tommily:

    "Wenn ich Eure Hinweise richtig deute, dann sollte ich zumindest die Grundsteuer für diesen Spielpark nicht akzeptieren?"

    In Foren dieser Art können bzw. dürfen User anderen Usern nicht sowas sagen, sondern nur, was sie selbst tun bzw. nicht tun würden.
    Sonst könnten Abmahnanwälte verbotene Rechtsberatung "wittern" (*leichtverdientesgeld*).

    Da muss ich mich wohl verschrieben haben ;)
    Jedenfalls würdest Du diesen Posten nicht akzeptieren...

    [quote='1']Tommily:

    "Danke für den Hinweis mit der Betriebskostenverordnung."
    Sind denn im Mietvertrag die Kosten gem. §2 BetrkVO als auf die Mieter umlegbar ausgewiesen?

    Ja, im Mietvertrag sind die Kosten gemäß §2 BetrkVO als auf die Mieter umlegbar ausgewiesen.
    Unter Betriebskosten steht u. a. "Müllabfuhr / Pflege Spielpark"

    Wenn ich Eure Hinweise richtig deute, dann sollte ich zumindest die Grundsteuer für diesen Spielpark nicht akzeptieren?

    Im übrigen: vielen Dank für Eure Ratschläge!

    Vermutlich habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt.
    Dieser Spielpark gehört dem Vermieter; im Prinzip eine ganze Siedlung von etwa 170.000 qm. Darauf befindet sich eben auch dieser Spielpark (40.000 qm). Allerdings ist er auch öffentlich zugänglich. Also nicht nur für Mieter/Eigentümer in dieser Wohnsiedlung nutzbar. Evtl. ist dieser Umstand auch unwichtig?!

    Danke für den Hinweis mit der Betriebskostenverordnung. Ich habe mal danach im Internet gesucht und habe folgendes gefunden:

    BetrKV - Einzelnorm

    § 2 Aufstellung der Betriebskosten
    Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
    10. die Kosten der Gartenpflege,
    hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;

    Könnte der Vermieter diesen Punkt der Betriebskostenverordnung für sich zu Nutze machen?

    Im übrigen werden folgende Anteilige Kosten für den Spielpark angesetzt:

    Grundsteuer 530,69 €
    Gartenpflege 1.179,32 €
    Winterdienst 60,13 €
    Außenreinigung 147,08 €
    Sand auswechseln 20,97 €
    Beleuchtung 26,07 €

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem mit unserer Betriebskostenabrechnung, die wir aktuell für 2010 von unserem Vermieter zugestellt bekommen haben: der Posten "Betriebskosten Spielpark" wird mit etwa 100 Euro veranschlagt. Allerdings taucht diese Position nicht in unserem Mietvertrag auf.
    Wir wohnen in einer reinen Wohnsiedlung mit etwa 1000 Bewohnern. In dieser Wohnsiedlung befindet sich ein Spielpark mit einer Größe von etwa 40.000 qm (ja, ist schon heftig ;) ). Dieser Spielpark hat mehrere Klettergerüste, Sandkästen, Spielgeräte etc. und befindet sich etwa 200 m Entfernung von unserer Wohnung. Im übrigen ist dieser Spielpark frei zugänglich, also auch für nicht Bewohner dieser Siedlung. Laut Abrechnung sind anteilige kosten für Rasenpflege, Sand auswechseln usw. in Höhe von 2.000 Euro angefallen. Allerdings betrifft dies nur die 19 Einheiten, in der wir wohnen (daher anteilige Kosten). Wie hoch der Gesamtbedarf für diesen Spielpark ist und wie die Verteilung auf die übrigen Wohneinheiten stattfindet ist nicht ersichtlich.
    Nun die Frage: Darf der Vermieter diese Kosten für diesen Spielpark über die Betriebskostenabrechnung umverteilen?

    Natürlich habe ich bereits versucht selbst Antworten hierzu im Internet zu finden allerdings konnte ich keinen ähnlich gelagerten Fall entdecken. I.d.R geht es um Spielplätze direkt am/hinter dem Haus und diese Kosten sollen wohl umlegbar sein. Ob auch dann, wenn nicht gesondert im Mietvertrag aufgeführt, konnte ich nicht herausfinden.

    Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

    Gruß
    Tommily

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