Neuer Mietvertrag -> Fragen zur Kuendigung

  • Hallo Leute,

    ich habe gestern den Mietvertrag fuer meine neue Wohnung bekommen.

    Leider verstehe ich da einen Auszug nicht so richtig. Hier der Auszug:

    ZITAT ANFANG

    "1. Das Mietverhaeltnis laeft auf unbestimmte Zeit und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der Vermieter oder der Mieter die Kuendigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ausspricht.

    Die ordentliche Kuendigung ist jedoch fuer beide Parteien fruehestens zum ______./._____ zulaessig.

    Die Moeglichkeit zur ausserordentlichen Kuendigung bleibt unberuehrt.

    (Die ordentliche Kuendigung kann hoechstens fuer den Zeitraum von 4 Jahren ausgeschlossen werden . Massgebend
    fuer due Berechnung der Frist ist das Datum des Vertragsabschlusses und nicht der Mietbeginn.)


    ZITAT ENDE

    Bedeutet das jetzt fuer mich, dass ich mindestens 4 Jahre dort wohnen muss? Irgendwie Blicke ich da nicht so ganz durch.

    Danke schonmal vorab fuer eure Antworten.

    Viele Gruesse, ZeenG


  • 1. Das Mietverhaeltnis laeft auf unbestimmte Zeit und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der Vermieter oder der Mieter die Kuendigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ausspricht.

    Die Kündigungsfrist für den Vermieter ist von der Dauer des Mietverhältnisses abhängig; für Sie aber immer 3 Monate.

    Zitat

    Die ordentliche Kuendigung ist jedoch fuer beide Parteien fruehestens zum ______./._____ zulaessig.

    Wenn hier kein Datum genannt ist, gilt die Drei-Monatsfrist.

    Zitat

    Bedeutet das jetzt fuer mich, dass ich mindestens 4 Jahre dort wohnen muss? Irgendwie Blicke ich da nicht so ganz durch.

    Nein! Besagt nur wenn Befristung vorliegt, darf Sie nur auf 4 Jahre beschränkt bleiben

  • ZITAT ANFANG

    "1. Das Mietverhaeltnis laeft auf unbestimmte Zeit und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der Vermieter oder der Mieter die Kuendigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ausspricht.

    Die ordentliche Kuendigung ist jedoch fuer beide Parteien fruehestens zum ______./._____ zulaessig.
    *)
    Die Moeglichkeit zur ausserordentlichen Kuendigung bleibt unberuehrt.

    (Die ordentliche Kuendigung kann hoechstens fuer den Zeitraum von 4 Jahren ausgeschlossen werden . Massgebend
    fuer due Berechnung der Frist ist das Datum des Vertragsabschlusses und nicht der Mietbeginn.)


    ZITAT ENDE


    Der Absatz in Klammern hätte einen höher gemusst, nämlich hierhin: *)
    Beruhige Dich, Freund Brutus, Du hast einen "ganz normalen" Mietvertrag.:)

  • Zitat

    Bedeutet das jetzt fuer mich, dass ich mindestens 4 Jahre dort wohnen muss?

    Nein. Das ist nur der Hinweis wie lange die Kündigung ausgeschlossen werden kann.

    Da hier

    Zitat

    Die ordentliche Kuendigung ist jedoch fuer beide Parteien fruehestens zum ______./._____ zulaessig.

    kein Datum eingetragen wurde ist kein Kündigungsverzicht vereinbart.

    Du könntest also den Vertrag sofort nach Unterschrift wieder kündigen. Mit der gesetzlichen Frist natürlich.

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