Hallo,
super super super!!!
Vielen lieben Dank fuer die Antworten von euch!
Daumen hoch!
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Daumen hoch!
Sorry Doppelbeitrag. War erst irgendwie nicht zu sehen. Ihr koennt einen der beiden loeschen.
Hallo Leute,
ich habe gestern den Mietvertrag fuer meine neue Wohnung bekommen.
Leider verstehe ich da einen Auszug nicht so richtig. Hier der Auszug:
ZITAT ANFANG
"1. Das Mietverhaeltnis laeft auf unbestimmte Zeit und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der Vermieter oder der Mieter die Kuendigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ausspricht.
Die ordentliche Kuendigung ist jedoch fuer beide Parteien fruehestens zum ______./._____ zulaessig.
Die Moeglichkeit zur ausserordentlichen Kuendigung bleibt unberuehrt.
(Die ordentliche Kuendigung kann hoechstens fuer den Zeitraum von 4 Jahren ausgeschlossen werden . Massgebend
fuer due Berechnung der Frist ist das Datum des Vertragsabschlusses und nicht der Mietbeginn.)
ZITAT ENDE
Bedeutet das jetzt fuer mich, dass ich mindestens 4 Jahre dort wohnen muss? Irgendwie Blicke ich da nicht so ganz durch.
Danke schonmal vorab fuer eure Antworten.
Viele Gruesse, ZeenG
Hallo Leute,
ich habe gestern den Mietvertrag fuer meine neue Wohnung bekommen.
Leider verstehe ich da einen Auszug nicht so richtig. Hier der Auszug:
ZITAT ANFANG
"1. Das Mietverhaeltnis laeft auf unbestimmte Zeit und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der Vermieter oder der Mieter die Kuendigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ausspricht.
Die ordentliche Kuendigung ist jedoch fuer beide Parteien fruehestens zum ______./._____ zulaessig.
Die Moeglichkeit zur ausserordentlichen Kuendigung bleibt unberuehrt.
(Die ordentliche Kuendigung kann hoechstens fuer den Zeitraum von 4 Jahren ausgeschlossen werden . Massgebend
fuer due Berechnung der Frist ist das Datum des Vertragsabschlusses und nicht der Mietbeginn.)
ZITAT ENDE
Bedeutet das jetzt fuer mich, dass ich mindestens 4 Jahre dort wohnen muss? Irgendwie Blicke ich da nicht so ganz durch.
Danke schonmal vorab fuer eure Antworten.
Viele Gruesse, ZeenG
Hallo Leute,
ich habe gestern den Mietvertrag fuer meine neue Wohnung bekommen.
Leider verstehe ich da einen Auszug nicht so richtig. Hier der Auszug:
ZITAT ANFANG
"1. Das Mietverhaeltnis laeft auf unbestimmte Zeit und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der Vermieter oder der Mieter die Kuendigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ausspricht.
Die ordentliche Kuendigung ist jedoch fuer beide Parteien fruehestens zum ______./._____ zulaessig.
Die Moeglichkeit zur ausserordentlichen Kuendigung bleibt unberuehrt.
(Die ordentliche Kuendigung kann hoechstens fuer den Zeitraum von 4 Jahren ausgeschlossen werden . Massgebend
fuer due Berechnung der Frist ist das Datum des Vertragsabschlusses und nicht der Mietbeginn.)
ZITAT ENDE
Bedeutet das jetzt fuer mich, dass ich mindestens 4 Jahre dort wohnen muss? Irgendwie Blicke ich da nicht so ganz durch.
Danke schonmal vorab fuer eure Antworten.
Viele Gruesse, ZeenG
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