Zusendung der Nebenkosten 2012 jetzt erst erfolgt.

  • Hallo Zusammen,

    bin neu und möchte ersteinmal alle begrüßen und für Antworten zu meiner Frage schon jetzt Danke sagen.

    So jetzt: Wir sind im November 2012 aus einer Wohnung ausgezogen. Im Oktober 2013 bekam ich eine EMail das ich doch bitte meine neue Adresse mitteilen sollte, da die Nebenkostenabrechnung fertig wäre. Ich teilte diese per Email mit und bat um Zusendung gerne auch per MAil oder Fax. Nachdem ich länger nichts gehört hatte , fragte ich nach. es passierte nichts. Jetzt bekam ich eine Mahnung und nachdem ich wieder mitteilte das ich noch keine bekommen habe endlich Kopien der Abrechnung. Jetzt heißt vor 5 Tagen.
    Dazu muß ich noch sagen, das wir in der Zwischenzeit wieder zurück in den alten Ort gezogen sind (Heimweh!) aber einen NAchsendeantrag gestellt haben. Die MAhnung und auch die Kopie sind ja auch angekommen. War ich verpflichtet die neue Anschrift mitzuteilen und ist die Zusendung nicht zuspät. Was mache ich jetzt? Bitte ich um Nachweis das die erste Nebenkostenabrechnung zugesandt wurde oder reicht da das Wort des Vermieters. Wer ist überhaupt nachweispflichtig? Widerspreche ist generell wegen verspäteter Zusendung? alle EMail´s des Schriftverkehrs habe ich noch.

    Thurion

    Einmal editiert, zuletzt von Thurion (18. Februar 2014 um 11:50)

  • Der Vermieter hat für den rechtzeitigen Zugang der Abrechnung zu sorgen und trägt dafür die alleinige Verantwortung.
    Für eine Rekonstruktion des Herganges aus Ihrem Beitrag sind die Angaben zu ungenau. Da ist taggenaue Angaben erforderlich.
    Wann wurde hin und hergezogen?
    Was ist das Ergebnis Ihrer ersten Nachfrage? "Es passierte nichts" ist mir zu wenig.

  • na ja, wir sind im november 2012 aus der Wohnung ausgezogen. Die Abrechnung ist für 2012. Im Oktober 2013 kam die erste Mail. das Ergebniss meiner Nachfrage war das keine neue abrechnung eingetroffen ist, als es passierte garnichts. Bin ich überhaupt verpflichtet hinterher zulaufen?

  • Und wann war die Nachfrage, auf der nichts passiert ist? Wann bist du zurückgezogen? Natürlich wäre es nicht unklug gewesen, die neue Adresse mitzuteilen. Gilt der Nachsendeantrag für alle Briefdienste?

    Hast du in Erfahrung gebracht, wann der Vermieter (angeblich) die Abrechnung das erste mal verschickt haben will? Und an welche Adresse?

    Fragen über Fragen...

  • Die Fragen meiner Vorproster stelle ich ebenfalls. Der Fragesteller sollte den Werdegang zeitlich tabellarisch schildern, um dem VM die A-Karte zuschieben zu können.
    Muss/soll der Fragesteller überhaupt nachzahlen oder hat er Guthaben?

  • na ja, wir sind im november 2012 aus der Wohnung ausgezogen. Die Abrechnung ist für 2012. Im Oktober 2013 kam die erste Mail. das Ergebniss meiner Nachfrage war das keine neue abrechnung eingetroffen ist, als es passierte garnichts. Bin ich überhaupt verpflichtet hinterher zulaufen?


    Da Sie die zugrundeligenden taggenauen Daten trotz Nachfrage nicht liefern, wird Ihnen auch keine hilfreiche Antwort zuteil werden.

    Da fällt mir gerade Ihr letzter Satz ein: Bin ich überhaupt verpflichtet hinterher zulaufen?
    Nein, Sie sind, ebensowenig wie ich, verpflichtet hinterher zulaufen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (18. Februar 2014 um 16:53)

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